Bernsteinsee: Wird die Sperre verlängert?
Die Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) und die aktuelle Sperre im Wochenendhausgebiet am Bernsteinsee war wieder Thema in den letzten Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderates.
Auf Anfrage im Verwaltungsausschuss hat Bürgermeister Arms mitgeteilt, dass eine politische Beratung über die angestrebten Änderungsinhalte des neuen B-Planes im ersten Quartal 2021 geplant sei, er aber trotzdem von einer Verlängerung der Veränderungssperre ausgeht. Diese könnte um maximal ein weiteres Jahr bis Ende Januar 2022 verlängert werden.
Aufgrund der Veränderungsperre bearbeitet der Landkreis Gifhorn keine Bauanträge. Uns sind daher Fälle aus dem Dezember 2019 bekannt, bei denen die Grundstückeigentümer auf eine Entscheidung des Landkreises warten. Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zur Erteilung einer Baugenehmigung können erst erfolgreich gestellt werden, wenn tatsächlich die "Ziele der Planung" festgelegt sind, also vermutlich zweiten Quartal 2021.
Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten ist nicht mehr davon auszugehen, dass bis zu den Wahlen im September 2021 der neue B-Plan beschlossen wird.
Teilweise Umwandlung in Ferienhausgebiet geplant
Der Antwort auf unsere Anfrage war ferner zu entnehmen, dass einige Bereiche des Wochenendhausgebietes in ein Ferienhausgebiet umgewandelt werden sollen, in denen die Betreibergesellschaft des Bernsteinsees die Blockhäuser, die Strandbungalows und die neue Apartmentanlage betreibt.
Die Betreibergesellschaft des Bernsteinsees wäre dadurch der große Gewinner der Änderung des B-Plans. Die bisher in einem Wochenendhausgebiet unzulässige gewerbliche Vermietung wäre durch die Umwandlung im Nachhinein legalisiert.
Darüber hinaus soll auch das Grundstück vom "Haus am Bernsteinsee" des Vereins für krebskranke Kinder Harz e.V. in ein Ferienhausgebiet umgewandelt werden.
Alle anderen Bereiche sollen weiterhin als Wochenendhausgebiet bestehen bleiben, was die Wohnsitz-Debatte nicht löst.
Hausgröße deutlich reduziert
Es verdichten sich die Hinweise, dass sich, wie bereits vermutet, die Grundfläche für Wochenendhäuser noch deutlicher reduzieren könnte. Es ist davon auszugehen, dass diese zukünftig auf 70 m² begrenzt werden könnte. Hinzu kommen könnte dann noch eine Fläche von 35 m² für Nebenanlagen (GRZ 2) für Carports, Garagen, Gehwege etc…
Landkreis treibt Verfahren voran
Der Landkreis Gifhorn als zuständige Baugenehmigungsbehörde betreibt die Verfahren mit großer Geschwindigkeit voran. Mit den ersten Bescheiden für eine Nutzungsuntersagung in der Wohnsitz-Debatte ist demnächst zu rechen.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg