Samstag, 20. Apr. 24
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Bern­stein­see: Wird die Sperre verlängert?

Die Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes (B-Plan) und die aktu­elle Sperre im Wochen­end­haus­ge­biet am Bern­stein­see war wie­der Thema in den letz­ten Sit­zun­gen des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses und des Gemeinderates. 

Auf Anfrage im Ver­wal­tungs­aus­schuss hat Bür­ger­meis­ter Arms mit­ge­teilt, dass eine poli­ti­sche Bera­tung über die ange­streb­ten Ände­rungs­in­halte des neuen B-Pla­nes im ers­ten Quar­tal 2021 geplant sei, er aber trotz­dem von einer Ver­län­ge­rung der Ver­än­de­rungs­sperre aus­geht. Diese könnte um maxi­mal ein wei­te­res Jahr bis Ende Januar 2022 ver­län­gert werden. 

Auf­grund der Ver­än­de­rung­s­perre bear­bei­tet der Land­kreis Gif­horn keine Bau­an­träge. Uns sind daher Fälle aus dem Dezem­ber 2019 bekannt, bei denen die Grund­stück­ei­gen­tü­mer auf eine Ent­schei­dung des Land­krei­ses war­ten. Anträge auf eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zur Ertei­lung einer Bau­ge­neh­mi­gung kön­nen erst erfolg­reich gestellt wer­den, wenn tat­säch­lich die "Ziele der Pla­nung" fest­ge­legt sind, also ver­mut­lich zwei­ten Quar­tal 2021. 

Auf­grund der lan­gen Bear­bei­tungs­zei­ten ist nicht mehr davon aus­zu­ge­hen, dass bis zu den Wah­len im Sep­tem­ber 2021 der neue B-Plan beschlos­sen wird.

Teil­weise Umwand­lung in Feri­en­haus­ge­biet geplant

Der Ant­wort auf unsere Anfrage war fer­ner zu ent­neh­men, dass einige Berei­che des Wochen­end­haus­ge­bie­tes in ein Feri­en­haus­ge­biet umge­wan­delt wer­den sol­len, in denen die Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­sees die Block­häu­ser, die Strand­bun­ga­lows und die neue Apart­ment­an­lage betreibt.

Die Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­sees wäre dadurch der große Gewin­ner der Ände­rung des B-Plans. Die bis­her in einem Wochen­end­haus­ge­biet unzu­läs­sige gewerb­li­che Ver­mie­tung wäre durch die Umwand­lung im Nach­hin­ein legalisiert. 

Dar­über hin­aus soll auch das Grund­stück vom "Haus am Bern­stein­see" des Ver­eins für krebs­kranke Kin­der Harz e.V. in ein Feri­en­haus­ge­biet umge­wan­delt werden.

Alle ande­ren Berei­che sol­len wei­ter­hin als Wochen­end­haus­ge­biet bestehen blei­ben, was die Wohn­sitz-Debatte nicht löst.

Haus­größe deut­lich reduziert

Es ver­dich­ten sich die Hin­weise, dass sich, wie bereits ver­mu­tet, die Grund­flä­che für Wochen­end­häu­ser noch deut­li­cher redu­zie­ren könnte. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass diese zukünf­tig auf 70 m² begrenzt wer­den könnte. Hinzu kom­men könnte dann noch eine Flä­che von 35 m² für Neben­an­la­gen (GRZ 2) für Car­ports, Gara­gen, Geh­wege etc…

Land­kreis treibt Ver­fah­ren voran

Der Land­kreis Gif­horn als zustän­dige Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hörde betreibt die Ver­fah­ren mit gro­ßer Geschwin­dig­keit voran. Mit den ers­ten Beschei­den für eine Nut­zungs­un­ter­sa­gung in der Wohn­sitz-Debatte ist dem­nächst zu rechen. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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