Freitag, 26. Apr. 24
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Bern­stein­see: Bau­ge­neh­mi­gung rechts­wid­rig erteilt

Die Bau­ge­neh­mi­gung des Land­krei­ses Gif­horn zur Erstel­lung einer Apart­ment­an­lage der Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­sees wurde rechts­wid­rig erteilt. Das ist das erwar­tete Ergeb­nis einer von uns ein­ge­lei­te­ten Über­prü­fung des Bauvorhabens.

So hätte die Gemeinde Sas­sen­burg am Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren betei­ligt wer­den müs­sen, was der Land­kreis unter­las­sen hat. Fer­ner ver­stößt auch die Bau­ge­neh­mi­gung in Tei­len gegen die zur­zeit gül­tige Ver­än­de­rungs­sperre. Umklar war noch, ob der Land­kreis einen Bau­stopp ange­ord­net hat, den wir aus­drück­lich fordern. 

Das Über­prü­fungs­ver­fah­ren wurde ein­ge­lei­tet, weil das Bau­amt des Land­krei­ses Gif­horn gegen "Dau­er­be­woh­ner" vor­geht, und die Betrei­ber­ge­sell­schaft statt­des­sen wei­test­ge­hend freie Hand hat. 

Der Vor­gang zeigt deut­lich eine Ungleich­be­hand­lung auf und for­dert deut­li­che, selbst­ver­ständ­lich auch per­so­nelle und orga­ni­sa­to­ri­sche Kon­se­quen­zen. Das Bau­amt des Land­krei­ses scheint schon län­ger nicht mehr hand­lungs­fä­hig zu sein. Das Ergeb­nis der Über­prü­fung sollte zum Anlass genom­men wer­den, den Umgang mit den Dau­er­be­woh­nern am Bern­stein­see neu zu überdenken.

Son­der­ge­neh­mi­gung für pri­vate Bau­vor­ha­ben abgelehnt

Der Ver­wal­tungs­aus­schuss hat zwei Anträge zur Ertei­lung einer Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zur beschlos­se­nen Ver­än­de­rungs­sperre abgelehnt.

Im ers­ten Vor­gang sollte ein bestehen­des Wochen­end­haus erwei­tert, und in dem zwei­ten Vor­gang sollte ein Neu­bau erstellt wer­den. In bei­den Fäl­len wur­den Häu­ser mit einer Grund­flä­che zwi­schen 90 und 100 m² beantragt. 

Es wurde nicht deut­lich, im wel­chen Umfang die Bau­her­ren nach­bes­sern könn­ten, um doch eine Geneh­mi­gung zu erhal­ten. Da noch keine Kri­te­rien fest­ge­legt sind, grenzt die Ableh­nung an Will­kür. Beide Vor­ha­ben haben eigent­lich die bis­her benann­ten Pla­nungs­ziele, zukünf­tig Wochen­end­häu­ser mit einer Wohn­flä­che von bis 90 m² zuzu­las­sen, ein­ge­hal­ten. Die Wohn­flä­che liegt deut­lich unter der Grundfläche. 

Pla­nungs­auf­trag vergeben

Der Pla­nungs­auf­trag für die Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes (B-Plan) für das Wochen­end­haus­ge­biet am Bern­stein­see in Stüde wurde eben­falls in der Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses vergeben. 

Der Auf­trag hat ein Volu­men von rund 80.000 € für Dienst­leis­tun­gen in den Jah­ren 2020 und 2021, und wird damit viel teu­rer als bis­her kom­mu­ni­ziert wurde. Bis­her wur­den in öffent­li­chen Sit­zun­gen immer Kos­ten von 30.000 bis 40.000 € genannt. 

Bild­nach­weis: ©B.I.G.-Sassenburg

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