Bernsteinsee: Baugenehmigung rechtswidrig erteilt
Die Baugenehmigung des Landkreises Gifhorn zur Erstellung einer Apartmentanlage der Betreibergesellschaft des Bernsteinsees wurde rechtswidrig erteilt. Das ist das erwartete Ergebnis einer von uns eingeleiteten Überprüfung des Bauvorhabens.
So hätte die Gemeinde Sassenburg am Genehmigungsverfahren beteiligt werden müssen, was der Landkreis unterlassen hat. Ferner verstößt auch die Baugenehmigung in Teilen gegen die zurzeit gültige Veränderungssperre. Umklar war noch, ob der Landkreis einen Baustopp angeordnet hat, den wir ausdrücklich fordern.
Das Überprüfungsverfahren wurde eingeleitet, weil das Bauamt des Landkreises Gifhorn gegen "Dauerbewohner" vorgeht, und die Betreibergesellschaft stattdessen weitestgehend freie Hand hat.
Der Vorgang zeigt deutlich eine Ungleichbehandlung auf und fordert deutliche, selbstverständlich auch personelle und organisatorische Konsequenzen. Das Bauamt des Landkreises scheint schon länger nicht mehr handlungsfähig zu sein. Das Ergebnis der Überprüfung sollte zum Anlass genommen werden, den Umgang mit den Dauerbewohnern am Bernsteinsee neu zu überdenken.
Sondergenehmigung für private Bauvorhaben abgelehnt
Der Verwaltungsausschuss hat zwei Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur beschlossenen Veränderungssperre abgelehnt.
Im ersten Vorgang sollte ein bestehendes Wochenendhaus erweitert, und in dem zweiten Vorgang sollte ein Neubau erstellt werden. In beiden Fällen wurden Häuser mit einer Grundfläche zwischen 90 und 100 m² beantragt.
Es wurde nicht deutlich, im welchen Umfang die Bauherren nachbessern könnten, um doch eine Genehmigung zu erhalten. Da noch keine Kriterien festgelegt sind, grenzt die Ablehnung an Willkür. Beide Vorhaben haben eigentlich die bisher benannten Planungsziele, zukünftig Wochenendhäuser mit einer Wohnfläche von bis 90 m² zuzulassen, eingehalten. Die Wohnfläche liegt deutlich unter der Grundfläche.
Planungsauftrag vergeben
Der Planungsauftrag für die Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) für das Wochenendhausgebiet am Bernsteinsee in Stüde wurde ebenfalls in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vergeben.
Der Auftrag hat ein Volumen von rund 80.000 € für Dienstleistungen in den Jahren 2020 und 2021, und wird damit viel teurer als bisher kommuniziert wurde. Bisher wurden in öffentlichen Sitzungen immer Kosten von 30.000 bis 40.000 € genannt.
Bildnachweis: ©B.I.G.-Sassenburg