Kinderbetreuung: In 4 Stufen zur Normalität
Die Kinderbetreuung soll schrittweise in 4 Stufen zur Normalität geführt werden:
Stufe 1: Ab kommenden Mittwoch, dem 6. Mai 2020, können private Betreuungsmöglichkeiten genutzt werden. Das bedeutet, gute Freunde, Bekannte oder Nachbarn können sich zusammentun und so organisieren, dass bis zu fünf Kinder (inkl. der eigenen Kinder) zu Hause betreut werden können. Zusätzlich zur privaten Betreuung werden die Einrichtungsträger dringend gebeten, die Notbetreuung auf 8 bis 10 Prozent landesweite Betreuungsquote hochzufahren. Eine große Erleichterung für viele Eltern dürfte zudem sein, dass ab Montag, dem 11. Mai, Tagesmütter und Tagesväter ihre Betreuungsangebote wiederaufnehmen können.
Stufe 2: Ab dem 18. Mai soll die Notbetreuung deutlich ausgeweitet werden auf bis zu 40 Prozent landesweite Betreuungsquote. Im Schnitt können dann bis zu 10 Kinder pro Notgruppe betreut werden. Insbesondere Kinder, die besonderer Unterstützung bedürfen, sollen in dieser Phase zusätzlich aufgenommen werden.
Für die Kinder, die im Sommer 2020 eingeschult werden, sollen die Kindertageseinrichtungen an mindestens 1-2 Nachmittagen pro Woche abseits der Notbetreuung ein vorschulisches Angebot machen.
Stufe 3: Ab dem 6. Juni wird der Kita-Betrieb weiter hochgefahren auf bis zu 50 Prozent. Zusätzlich zu den „halben Gruppen" und den Angeboten für die Vorschulkinder sollen die Kindertageseinrichtungen am Nachmittag offene Spielgruppen anbieten können für die Kinder, die noch nicht wieder in ihre Kita können. Umfang und Dauer der Angebote hängen vom Infektionsgeschehen und den räumlichen wie personellen Ressourcen ab. Bei positiver Entwicklung können die Nachmittagsangebote Schritt für Schritt in die Notbetreuungsgruppen integriert werden. In dieser Phase ab Anfang Juni sollen sich die Träger und die Einrichtungen zudem auf den Regelbetrieb einstellen. Nach der Sommerpause im neuen Kita-Jahr soll der Regelbetrieb wieder losgehen.
Stufe 4: Ab 1. August 2020 soll der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden. Alle Eltern haben damit wieder einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder. Das bedeutet auch, dass die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen für den Kita-Bereich wieder gelten, also die personellen und räumlichen Standards.
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Symbolbild von hpgruesen auf pixabay