Windparks - Mahnung zum durchdachten Handeln
Mit einer eindringlichen Mahnung zum besonnenen und durchdachten Handeln kann man die interne Info-Veranstaltung zur Thematik Windenergie zusammenfassen, an der rund 20 Mandatsträger aus der Sassenburg teilgenommen haben. Aber hat es dadurch Klick gemacht? Die Mischung aus Ökowahn und Geldgier stellt weiterhin eine gefährliche Mischung dar, die den Verstand bei vielen Ratsmitgliedern schnell ausschalten kann.
So empfiehlt der Regionalverband Braunschweig ausdrücklich, die „Gemeindeöffnungsklausel“ mit einem Zielabweichungsantrag vorerst nicht zu nutzen und die 1. Auslegung der Neuaufstellung der Raumordnung für Windenergie abzuwarten, die für Ende des Jahres 2024 geplant ist. Das Vorpreschen der Grundstückseigentümer und Investoren kann erhebliche Nachteile mit sich bringen. Beispielsweise werden die ggf. mit einem Zielabweichungsantrag genehmigten Flächen nicht auf die durch den Bund festgelegte Quote angerechnet.
Die Quote des Bundes schreibt vor, dass im Verbandsgebiet, das aus den kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie aus den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel besteht, bis zum Jahr 2027 2,46 Prozent und der bis zum Ende des Jahres 2032 3,18 Prozent der Fläche für Windenergie ausgewiesen werden muss. Werden die Ziele nicht erreicht, tritt die „Superpriviligierung“ in der Region ab 31.12.2027 ein, wodurch Windkraftanlagen nicht mehr planerisch eingeschränkt oder gesteuert werden dürfen.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen bisherige Ausschlusskriterien deutlich aufgeweicht werden. Dazu zählt u.a. die Öffnung von Wald- und Landschaftsschutzgebieten zur Aufstellung von Windkraftanlagen. Die Errichtung von Windkraftanlagen in diesen Gebieten wird auch von Experten als kritisch angesehen, weil durch die erforderliche Rodung der Bäume beispielsweise die CO2-Aufnahme reduziert wird. Kritisch ist auch der Eingriff in den Lebensraum von Wildtieren, insbesondere von großen Greifvögeln wie dem in unserer Gemeinde beheimateten Rotmilan. Besonnenes und durchdachten Handeln ist wieder gefragt, um den Lebensraum zu schützen.
Aber warum ist der Maßstab die Fläche und nicht vorzugsweise die Leistung der Anlagen oder, noch besser, die benötigte Leistung? Hier zeigt sich wieder einmal das planlose Vorgehen der Bundesregierung. Es wird weiter kräftig in nicht ständig verfügbare Energiearten investiert, ohne sich über die Speicherung Gedanken zu machen. Besonnenes und durchdachtes Handeln völlige Fehlanzeige! Rund um die Uhr müssen konventionelle Kraftwerke mitlaufen, um den Bedarf bei einer "Dunkelflaute" mit decken zu können. Zusätzlich muss Strom teuer im Ausland zugekauft werden. Im Gegensatz dazu gibt es bereits jetzt bei Wind und Sonne einen Überschuss, dessen Export die Verbraucher teuer subventionieren müssen.
Auch im Verbandsgebiet wird bereits heute durch die vorhandenen Windkraftanlagen ein Überschuss produziert. So kann ein Bedarf von rund 1,3 Millionen Menschen abgedeckt werden, obwohl im Verbandsgebiet nur rund 1,2 Millionen Menschen leben. Mit den aktuell geplanten Anlagen könnten insgesamt min. 2,6 Millionen Menschen versorgt werden. Mit dem Ausbauziel für das Jahr 2032 der Bundesregierung, würde im Verbandsgebiet so viel Strom erzeugt werden können, das alle Einwohner in Niedersachsen ausreichend versorgt wären. Im vergangenen Jahr 2023 wurde bereits in Niedersachsen erstmals in einer theoretischen Betrachtung mehr Strom aus erneuerbaren Energien (50,8 TwH) erzeugt als verbraucht (50,5 TwH).
Wofür sollen wir dann unsere schöne Landschaft und unser Wohnumfeld opfern? Aus Ökowahn und Geldgier ohne etwas für sichere Energieversorgung beitragen zu können?
Noch gar nicht wurde die Thematik Netzausbau und Netzentgelte betrachtet. Eine weitere Info-Veranstaltung mit dem Netzbetreiber wurde von unserer Wählergemeinschaft gefordert.
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