Dienstag, 10. Dez. 24
Beiträge/ThemenKommunalwahl 2021

Kreis­tags­wahl: Alle abge­ge­be­nen Stim­men ungültig

Jetzt ist das Chaos per­fekt! Alle bereits mit der Brief­wahl abge­ge­be­nen bzw. auf dem Post­weg befind­li­chen Stimm­zet­tel im Wahl­be­reich 6 für die Samt­ge­meinde Wesen­dorf und die Gemeinde Sas­sen­burg zur Wahl des neuen Kreis­ta­ges sind am heu­ti­gen Mon­tag, den 30. August 2021 durch die Lan­des­wahl­lei­tung für ungül­tig erklärt wor­den! Es spielt dabei keine Rolle, was gewählt wurde! Wie bereits berich­tet, ent­hält der Stimm­zet­tel einen Druck­feh­ler.

Alle Wäh­ler, die Ihre Stim­men bereits abge­ge­ben haben, erhal­ten auf Wei­sung der Lan­des­wahl­lei­tung keine neue Chance zur Wahl! Ein völ­lig inak­zep­ta­bler Tief­schlag für die Demo­kra­tie, bei dem jeg­li­ches Ver­trauen ver­lo­ren gehen kann! In der Samt­ge­meinde Wesen­dorf sind bereits 380 von ca. 1.500 aus­ge­ge­be­nen Brief­wahl­um­schlä­gen wie­der ein­ge­gan­gen. Unsere Gemeinde konnte auf Anfrage zunächst keine Zah­len nen­nen, was auch schon wie­der für sich spricht. 

Zumin­dest der Stimm­zet­tel für die Kreis­tags­wahl muss aus­ge­tauscht wer­den. Daher die drin­gende Bitte, die Brief­wahl­un­ter­la­gen erst nach dem Aus­tausch zu ver­sen­den. Sonst wird wie beschrie­ben Ihre Wahl für den Kreis­tag ungül­tig. Die Brie­wäh­ler erhal­ten dem­nächst eine Infor­ma­tion von dem Wahl­büro der Gemeinde. Noch nicht geklärt ist mit der Lan­des­wahl­lei­tung, ob nicht doch evtl. alle kom­mu­na­len Brief­wah­len, d. h. auch für die Orts­räte, den Gemein­de­rat, Bür­ger­meis­ter und Land­rat wie­der­holt wer­den müssen.

Nach unse­rer Ein­schät­zung ist die Kom­mu­nal­wahl nicht mehr beherrsch­bar! Unser Vor­schlag, die Kreis­tags­wahl ruhig und geord­net am 26. Sep­tem­ber zusam­men mit der Bun­des­tag­wahl und einer mög­li­chen Stich­wahl nach­zu­ho­len, wurde von der Lan­des­wahl­lei­tung abgelehnt. 

Da mög­li­cher­weise mehr als 1.000 Stimm­zet­tel mit der Stim­men der Bürger:innen für ungül­tig erklärt wer­den müs­sen, ist ein Wahl­ein­spruch schon jetzt absehbar. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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