Umweltschutz durch Umweltzerstörung?
In Neudorf-Platendorf wurden gerade unzählige Bäume und Büsche im Rahmen der Maßnahmen für das Flurbereinigungsverfahren zur Wiedervernässung des "Großen Moores" gefällt und so eine Schneise der Verwüstung in das Naturschutzgebiet geschlagen. Teilweise wurden die anliegenden Grundstücksbesitzer nicht einmal über die Durchführung der Maßnahmen informiert.
So paradox das auch klingen mag, werden die Maßnahmen zum "Umweltschutz" durchgeführt und sind zeitweilig sogar in der Schutzzeit durchgeführt worden.
Auf Anfrage hat der Landkreis geantwortet: "In diesem besonderen Fall konnten die Arbeiten aber aus logistischen Gründen nicht weiter verschoben werden. Direkt im Anschluss an die Arbeiten zur Erstellung des Fanggrabens sind weitere Maßnahmen des NLWKN zur Vernässung des Großen Moores vorgesehen, die noch vor dem Winterhalbjahr erfolgen müssen. Zu diesen Arbeiten zählt auch die Anlage eines Fanggrabens, der zum Schutz der Privatflächen vor Vernässungen angelegt werden soll. Dieser Abfanggraben ist dann an den Fanggraben anzuschließen, der dann zum Zeitpunkt des Anschlusses auch fertig gestellt sein muss.
Ein Großteil der Holzungsarbeiten für die Maßnahmen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens wurden bereits im Februar ausgeführt. Die Rodungsarbeiten im August waren sowohl mit der unteren Naturschutzbehörde und dem NLWKN abgestimmt. Vor der Rodungsmaßnahme hat eine artenschutzfachliche Untersuchung durch einen biologischen Gutachter stattgefunden, so dass auch sicher gestellt wurde, dass keine Tiere zu Schaden kamen."
Wehe Sie fällen einen Baum in der Schutzzeit in Ihrem Garten…😉
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg
Vera Gaul-Schulze