Freitag, 26. Apr. 24
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Umwelt­schutz durch Umweltzerstörung?

In Neu­dorf-Pla­ten­dorf wur­den gerade unzäh­lige Bäume und Büsche im Rah­men der Maß­nah­men für das Flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren zur Wie­der­vernäs­sung des "Gro­ßen Moo­res" gefällt und so eine Schneise der Ver­wüs­tung in das Natur­schutz­ge­biet geschla­gen. Teil­weise wur­den die anlie­gen­den Grund­stücks­be­sit­zer nicht ein­mal über die Durch­füh­rung der Maß­nah­men informiert.

So para­dox das auch klin­gen mag, wer­den die Maß­nah­men zum "Umwelt­schutz" durch­ge­führt und sind zeit­wei­lig sogar in der Schutz­zeit durch­ge­führt worden. 

Auf Anfrage hat der Land­kreis geant­wor­tet: "In die­sem beson­de­ren Fall konn­ten die Arbei­ten aber aus logis­ti­schen Grün­den nicht wei­ter ver­scho­ben wer­den. Direkt im Anschluss an die Arbei­ten zur Erstel­lung des Fang­gra­bens sind wei­tere Maß­nah­men des NLWKN zur Vernäs­sung des Gro­ßen Moo­res vor­ge­se­hen, die noch vor dem Win­ter­halb­jahr erfol­gen müs­sen. Zu die­sen Arbei­ten zählt auch die Anlage eines Fang­gra­bens, der zum Schutz der Pri­vat­flä­chen vor Vernäs­sun­gen ange­legt wer­den soll. Die­ser Abfang­gra­ben ist dann an den Fang­gra­ben anzu­schlie­ßen, der dann zum Zeit­punkt des Anschlus­ses auch fer­tig gestellt sein muss.

Ein Groß­teil der Hol­zungs­ar­bei­ten für die Maß­nah­men im Rah­men des Flur­be­rei­ni­gungs­ver­fah­rens wur­den bereits im Februar aus­ge­führt.  Die Rodungs­ar­bei­ten im August waren sowohl mit der unte­ren Natur­schutz­be­hörde und dem NLWKN abge­stimmt. Vor der Rodungs­maß­nahme hat eine arten­schutz­fach­li­che Unter­su­chung durch einen bio­lo­gi­schen Gut­ach­ter statt­ge­fun­den, so dass auch sicher gestellt wurde, dass keine Tiere zu Scha­den kamen."

Wehe Sie fäl­len einen Baum in der Schutz­zeit in Ihrem Garten…😉

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

Vera Gaul-Schulze

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