Freitag, 29. Mrz. 24
Beiträge/ThemenStüde

Ungleich­be­hand­lung am Bernsteinsee

Wäh­rend das Bau­amt des Land­krei­ses Gif­horn gegen "Dau­er­woh­ner" und pri­vate oder gewerb­li­che Ver­mie­ter im Wochen­end­haus­ge­biet am Stü­der Bern­stein­see vor­geht, kann schein­bar die Betrei­ber­ge­sell­schaft nach Belie­ben ihre Vor­ha­ben umset­zen. Neue pri­vate Bau­vor­ha­ben sol­len abge­würgt werden. 

Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung von der Ver­än­de­rungs­sperre soll abge­lehnt werden 

Zwi­schen­zeit­lich ist der erste Antrag zur Ertei­lung einer Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung gemäß Bau­ge­setz­buch von der vom Gemein­de­rat am 19.12.2019 beschlos­se­nen Ver­än­de­rungs­sperre eingegangen.

In dem kon­kre­ten Fall soll ein bestehen­des Wochen­end­haus erwei­tert wer­den, sodass die­ses nach dem Umbau über eine Flä­che von rund 92 m² ver­fü­gen würde. 

Die Sas­sen­bur­ger Gemein­de­ver­wal­tung hat den poli­ti­schen Ver­tre­tern emp­foh­len, die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung, aus­schließ­lich in einer nicht­öf­fent­li­chen Sit­zung, nicht zuzustimmen.

Begrün­det wird die Emp­feh­lung damit, dass durch die lau­fende Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes für die Wochen­end­häu­ser zukünf­tig eine "erheb­lich gerin­gere Wohn­flä­che" als bis­her fest­ge­legt wer­den soll. "Der­zeit lie­gen die Über­le­gun­gen in einer Band­breite von 70 – 90 m²". Bis­her durf­ten die Wochen­end­häu­ser mit einer Grund­flä­che von maxi­mal 120 m² gebaut werden. 

Bevor poli­tisch wei­ter über die Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes bera­ten wer­den kann, soll die Ver­wal­tung erst ein­mal klä­ren, wel­chen Maß­stab man ändern will. Ein Haus mit einer Grund­flä­che von 120 m² kann durch­aus nur über eine Wohn­flä­che von 90 m² nach DIN ver­fü­gen. Ist die viel teu­rere Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes noch sinn­voll und wer­den die ange­streb­ten Ziele tat­säch­lich damit erreicht? 

Betriebs­ge­sell­schaft baut Apartmentkomplex 

Die Betrei­ber­ge­sell­schaft hat zwi­schen­zeit­lich mit dem Umbau und der Auf­sto­ckung eines alten Bestands­ge­bäu­des zu einem Apart­ment­kom­plex begon­nen. In dem im Jahr 2017 bean­trag­ten und im Novem­ber 2018 geneh­mig­ten Bau­vor­ha­ben sol­len "Apart­ments zu Erho­lungs­zwe­cken" ent­ste­hen. Die Geneh­mi­gun­gen wur­den also zu einem Zeit­punkt vom LK Gif­horn erteilt, als die Dau­er­wohn- und Nut­zungs­de­batte schon voll im Gange war. 

Unsere Anfrage an den Land­kreis Gif­horn, auf wel­cher recht­li­chen Grund­lage die Nut­zungs­än­de­rung und Bau­ge­neh­mi­gung erteilt wurde, hat der Land­kreis Gif­horn wie erwar­tet nicht bzw. nur kurz und aus­wei­chend beant­wor­tet. Aus "Daten­schutz­grün­den" kön­nen unsere kon­kre­ten Fra­gen nicht beant­wor­tet wer­den bzw. soll unsere Frak­tion nach­wei­sen, dass wir "Nach­bar sind und nach­bar­schüt­zende Belange betrof­fen sein könn­ten".

Bau­recht ist nach wie vor öffent­li­ches Recht und der LK Gif­horn ver­steckt sich hin­ter dem Daten­schutz. Nach unse­rem der­zei­ti­gen Kennt­ni­s­tand besteht für das Bau­vor­ha­ben der Betrei­ber­ge­sell­schaft keine Geneh­mi­gungs­fä­hig­keit. Der Betrieb von Apart­ments, ggf. mit einer Ver­mie­tung oder auch einer Unter­ver­mie­tung, im Wochen­end­haus­ge­biet ist nicht zuläs­sig. Dies betrifft glei­cher­ma­ßen auch die schon län­ger durch die Betrei­ber­ge­sell­schaft betrie­be­nen Strand­bun­ga­lows, Block­häu­ser und Feri­en­woh­nun­gen.

Nach unse­rer Ein­schät­zung wird der Betrei­ber­ge­sell­schaft durch die Sas­sen­bur­ger Gemein­de­ver­wal­tung und durch den Land­kreis Gif­horn ein Wis­sens­vor­sprung ein­ge­räumt, um frei und unge­hin­dert agie­ren zu kön­nen. Pri­vate Eigen­tü­mer und Bau­her­ren wer­den dadurch benachteiligt! 

Rat hat kein Über­blick über Bauvorhaben

Die Mit­glie­der der Orts­räte und des Gemein­de­ra­tes haben in der Regel keine Kennt­nis dar­über, wel­che Bau­vor­ha­ben (BV) bean­tragt wer­den, zu wel­chen Vor­ha­ben die Gemeinde ihr Ein­ver­ständ­nis gege­ben und wel­che BV der Land­kreis Gif­horn mit ggf. wel­chen Auf­la­gen geneh­migt hat. 

Um dies zu ändern, hat­ten wir den Antrag gestellt, dass zukünf­tig für alle Bau­vor­ha­ben mit mehr als einer Wohn­ein­heit und bei allen nicht oder teil­weise zur wohn­li­chen Nut­zung vor­ge­se­he­nen Bau­vor­ha­ben die Vor­gänge zur Ertei­lung des Ein­ver­neh­mens und/oder Befrei­ungs­an­träge den poli­ti­schen Gre­mien zur Ent­schei­dung vor­ge­legt werden.

Der Antrag hat lei­der kein Inter­esse bei der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe erzeugt und wurde daher abgelehnt. 

Bild­nach­weis: ©B.I.G-Sassenburg

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