Ungleichbehandlung am Bernsteinsee
Während das Bauamt des Landkreises Gifhorn gegen "Dauerwohner" und private oder gewerbliche Vermieter im Wochenendhausgebiet am Stüder Bernsteinsee vorgeht, kann scheinbar die Betreibergesellschaft nach Belieben ihre Vorhaben umsetzen. Neue private Bauvorhaben sollen abgewürgt werden.
Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre soll abgelehnt werden
Zwischenzeitlich ist der erste Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Baugesetzbuch von der vom Gemeinderat am 19.12.2019 beschlossenen Veränderungssperre eingegangen.
In dem konkreten Fall soll ein bestehendes Wochenendhaus erweitert werden, sodass dieses nach dem Umbau über eine Fläche von rund 92 m² verfügen würde.
Die Sassenburger Gemeindeverwaltung hat den politischen Vertretern empfohlen, die Ausnahmegenehmigung, ausschließlich in einer nichtöffentlichen Sitzung, nicht zuzustimmen.
Begründet wird die Empfehlung damit, dass durch die laufende Änderung des Bebauungsplanes für die Wochenendhäuser zukünftig eine "erheblich geringere Wohnfläche" als bisher festgelegt werden soll. "Derzeit liegen die Überlegungen in einer Bandbreite von 70 – 90 m²". Bisher durften die Wochenendhäuser mit einer Grundfläche von maximal 120 m² gebaut werden.
Bevor politisch weiter über die Änderung des Bebauungsplanes beraten werden kann, soll die Verwaltung erst einmal klären, welchen Maßstab man ändern will. Ein Haus mit einer Grundfläche von 120 m² kann durchaus nur über eine Wohnfläche von 90 m² nach DIN verfügen. Ist die viel teurere Änderung des Bebauungsplanes noch sinnvoll und werden die angestrebten Ziele tatsächlich damit erreicht?
Betriebsgesellschaft baut Apartmentkomplex
Die Betreibergesellschaft hat zwischenzeitlich mit dem Umbau und der Aufstockung eines alten Bestandsgebäudes zu einem Apartmentkomplex begonnen. In dem im Jahr 2017 beantragten und im November 2018 genehmigten Bauvorhaben sollen "Apartments zu Erholungszwecken" entstehen. Die Genehmigungen wurden also zu einem Zeitpunkt vom LK Gifhorn erteilt, als die Dauerwohn- und Nutzungsdebatte schon voll im Gange war.
Unsere Anfrage an den Landkreis Gifhorn, auf welcher rechtlichen Grundlage die Nutzungsänderung und Baugenehmigung erteilt wurde, hat der Landkreis Gifhorn wie erwartet nicht bzw. nur kurz und ausweichend beantwortet. Aus "Datenschutzgründen" können unsere konkreten Fragen nicht beantwortet werden bzw. soll unsere Fraktion nachweisen, dass wir "Nachbar sind und nachbarschützende Belange betroffen sein könnten".
Baurecht ist nach wie vor öffentliches Recht und der LK Gifhorn versteckt sich hinter dem Datenschutz. Nach unserem derzeitigen Kenntnistand besteht für das Bauvorhaben der Betreibergesellschaft keine Genehmigungsfähigkeit. Der Betrieb von Apartments, ggf. mit einer Vermietung oder auch einer Untervermietung, im Wochenendhausgebiet ist nicht zulässig. Dies betrifft gleichermaßen auch die schon länger durch die Betreibergesellschaft betriebenen Strandbungalows, Blockhäuser und Ferienwohnungen.
Nach unserer Einschätzung wird der Betreibergesellschaft durch die Sassenburger Gemeindeverwaltung und durch den Landkreis Gifhorn ein Wissensvorsprung eingeräumt, um frei und ungehindert agieren zu können. Private Eigentümer und Bauherren werden dadurch benachteiligt!
Rat hat kein Überblick über Bauvorhaben
Die Mitglieder der Ortsräte und des Gemeinderates haben in der Regel keine Kenntnis darüber, welche Bauvorhaben (BV) beantragt werden, zu welchen Vorhaben die Gemeinde ihr Einverständnis gegeben und welche BV der Landkreis Gifhorn mit ggf. welchen Auflagen genehmigt hat.
Um dies zu ändern, hatten wir den Antrag gestellt, dass zukünftig für alle Bauvorhaben mit mehr als einer Wohneinheit und bei allen nicht oder teilweise zur wohnlichen Nutzung vorgesehenen Bauvorhaben die Vorgänge zur Erteilung des Einvernehmens und/oder Befreiungsanträge den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Antrag hat leider kein Interesse bei der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe erzeugt und wurde daher abgelehnt.
Bildnachweis: ©B.I.G-Sassenburg