Freitag, 26. Apr. 24
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B-Plan Ände­rung für den Bern­stein­see viel teurer

Die Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes (B-Plan) für das Wochen­end­haus­ge­biet am Bern­stein­see in Stüde wird viel teu­rer als bis­her kom­mu­ni­ziert wurde. War bis­her in den Sit­zun­gen immer von 30.000 bis 40.000 € die Rede, ent­ste­hen jetzt schon ein­mal Kos­ten für ein Pla­nungs­büro von fast 80.000 €. Hinzu kom­men natür­lich noch die "inter­nen Kos­ten der Ver­wal­tung", Honor für den Rechts­an­walt der Gemeinde und Kos­ten für Gut­ach­ten etc. sodass die Grenze von 100.000 € weit über­schrit­ten wer­den dürfte. 

Für den Gel­tungs­be­reich des ca. 108 Hektar gro­ßen Gelände des Bern­stein­sees, auf dem sich das rund 56 Hektar große Wochen­end­haus­ge­biet befin­det, könnte das Hono­rar für Pla­nungs­dienst­leis­tun­gen nach dem Regel­satz sogar bis zu 151.000 € betra­gen. Nur ein pau­scha­les Ange­bot eines Pla­nungs­bü­ros kürzt die Kos­ten auf ca. 80.000 €.

Bür­ger­meis­ter lud zu Geheim­tref­fen ein

Bür­ger­meis­ter Arms hatte zwi­schen­zeit­lich zu einem Gespräch am 10.02.2020 ein­ge­la­den. An dem Gespräch haben neben dem Bür­ger­meis­ter der Vor­stand vom "Bür­ger­ver­ein Bern­stein­see Stüde e.V. " mit Rechts­bei­stand, der SPD-Land­tags­ab­ge­ord­nete Tobias Heil­mann, der Stü­der Orts­bür­ger­meis­ter Andre Bisch­off (CDU), SPD-Orts­rats- und Gemein­de­rats­mit­glied Tho­mas Klopsch sowie der Rechts­an­walt der Gemeinde Sas­sen­burg teil­ge­nom­men. Nach unse­rem Kennt­nis­stand wur­den keine kon­kre­ten Ver­ein­ba­run­gen zur Lösung der "Dau­er­wohn­de­batte" vereinbart. 

Obwohl am glei­chen Abend noch eine Sit­zung des Bau­aus­schus­ses statt­ge­fun­den hatte, fehlte die Infor­ma­tion über das Gespräch im Bericht des Bür­ger­meis­ters. So fängt kei­nes­falls das vom Bür­ger­meis­ter ange­kün­digte trans­pa­rente und unter mög­lichst grö­ßer öffent­li­cher Betei­li­gung statt­zu­fin­dende Ver­fah­ren an!

Wir for­dern Bür­ger­meis­ter Arms auf, das Ver­steck­spiel end­lich zu been­den und tat­säch­lich das Ver­fah­ren zur Ände­rung des B-Pla­nes trans­pa­rent und öffent­lich zu füh­ren. Es darf auf kei­nen Fall ein Ein­druck ent­ste­hen, dass Abstim­mun­gen in Hin­ter­zim­mern stattfinden. 

Tou­ris­mus­ge­biet zu Guns­ten der Betreibergesellschaft ?

Im neuen Raum­ord­nungs­pro­gramm ist das Gebiet des Bern­stein­sees als Tou­ris­mus­schwer­punkt­ge­biet aus­ge­wie­sen, obwohl es schon immer anders genutzt wurde. Soll es durch die Fest­le­gung der Betrei­ber­ge­sell­schaft ermög­licht wer­den hohe För­de­run­gen abzu­grei­fen? Denk­bar wäre dazu ein längst aus­ge­han­del­ter Deal zwi­schen hohen Amts­trä­gern und der Betreibergesellschaft. 

Die Betrei­ber­ge­sell­schaft würde auch durch eine kom­plette Umwand­lung des Wochen­end­haus­ge­bie­tes in ein Feri­en­haus­ge­biet pro­fi­tie­ren, die Bewoh­ner erneut ver­lie­ren. Der Land­kreis Gif­horn könnte dadurch auch gegen die "Dau­er­woh­ner" leich­ter Nut­zungs­un­ter­sa­gun­gen aus­spre­chen. Des­wei­te­ren könnte die Dul­dung der "Dau­er­woh­ner" durch den Land­kreis mit einer Umwand­lung hin­fäl­lig werden. 

Bild­nach­weis: Gemeinde Sas­sen­burg, B-Plan Bern­stein­see, Gebietsabgrenzung

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