Müllgebühren sollen bis zu 5,5 Prozent steigen
Die Müllgebühren für den Restmüll sollen im Landkreis Gifhorn um bis zu 5,5 Prozent ab dem 1. Januar 2024 steigen. Die Kreisverwaltung hat zwei neue Preismodelle der Politik zur Entscheidung gestellt, befürwortet selbst aber Preismodell A.
Preismodell A:
- Das Mindestbehältervolumen beträgt weiterhin rd. 10 L/Person pro Woche (60 L-Tonne mit 8 Pflichtleerungen)
- Die Spannweite der Gebührenänderung liegt zwischen + 3,89 % und + 5,51 %, im Durchschnitt 4,63 %.
- Betragsmäßig bedeutet das eine Erhöhung zwischen 3,‑ € und 187,- € pro Jahr.
Preismodell B:
- Das Mindestbehältervolumen beträgt hierbei rd. 7 L/Person pro Woche (60 L-Tonne mit 6 Pflichtleerungen)
- Die Spannweite der Gebührenänderung liegt zwischen -5,89 % und + 18,34 %, im Durchschnitt – 1,61 %.
- Betragsmäßig bedeutet das eine mögliche Senkung um bis zu 26,- € und eine Erhöhung um bis zu 622,- € pro Jahr.
Für alle Tarife würde im Preismodel A die Grundgebühr und die Gebühr für die zusätzliche Leerung ansteigen.
Annahme von Altöl soll gebührenpflichtig werden
Ab dem 01. Januar 2024 soll die Annahme von Altöl in der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf und im Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel gebührenpflichtig werden. Für jedes angefangene kg Altöl soll eine Gebühr von 1 € anfallen. Eine Altöl-Annahme im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung soll aufgrund der Gebührenerhebung dann nicht mehr möglich sein.
Die Beratungen zu dem Thema finden am 25. September 2023 im Ausschuss für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung, am 04.10.2023 im Kreisausschuss (nichtöffentliche Sitzung) und am 10. Oktober 2023 im Kreistag statt.
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