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Bau­ge­neh­mi­gung für Schwei­ne­mast­an­lage erloschen

Gleich eine gute Nach­richt zum Beginn des neuen Jah­res! Der Land­kreis Gif­horn hat heute (06. Januar 2025) als zustän­dige Bau­ord­nungs­be­hörde noch ein­mal schrift­lich auf unsere wei­tere Anfrage von Anfang Okto­ber 2024 bestä­tigt, dass die Bau­ge­neh­mi­gung für die seit dem Jahr 2014 geplante und sehr umstrit­tene Schwei­ne­mast­an­lage zwi­schen Dan­nen­büt­tel und Wes­ter­beck erlo­schen ist. In der Anlage in unmit­tel­ba­rer Nähe zur Wohn­be­bau­ung in Wes­ter­beck soll­ten 1.498 Mast­plätze entstehen.

Zwar wurde für die im Dezem­ber 2020 erteilte, und erst durch Zurück­wei­sung eines Wider­spruchs im Mai 2021 rechts­kräf­tig gewor­dene, Bau­ge­neh­mi­gung durch den Bau­her­ren im Sep­tem­ber 2023 frist­ge­recht ein Ver­län­ge­rungs­an­trag gestellt, der aber nach Aus­kunft der Kreis­ver­wal­tung durch den Bau­her­ren zurück­ge­zo­gen wurde.

Mit Rück­nahme des Ver­län­ge­rungs­an­tra­ges ist die Bau­ge­neh­mi­gung für die Schwei­ne­mast­an­lage defi­ni­tiv erlo­schen. Eine Reak­ti­vie­rung oder erneute Ver­län­ge­rung der Bau­ge­neh­mi­gung ist recht­lich aus­ge­schlos­sen. Sollte der Bau­herr an dem Vor­ha­ben grund­sätz­lich fest­hal­ten wol­len, könnte dies nur noch über einen neuen Bau­an­trag und neu erteilte Bau­ge­neh­mi­gung rea­li­siert wer­den. Selbst­ver­ständ­lich nach der aktu­el­len Gesetz­ge­bung mit deut­lich erhöh­ten Anfor­de­run­gen für den Tier­schutz und die zuläs­si­gen Emis­sio­nen. Defacto dürfte dies das Aus für die Schwei­ne­mast­an­lage bedeu­ten. Die Bür­ger in Dan­nen­büt­tel und Wes­ter­beck kön­nen aufatmen! 

Bereits nach unse­rem Bei­trag „Aus für Schwei­ne­mast­an­lage in der Sas­sen­burg“ vom 08. Okto­ber 2024 hatte sich her­aus­ge­stellt, dass es offen­bar zwi­schen der Kreis­ver­wal­tung des Land­krei­ses Gif­horn und dem Bau­her­ren eine unter­schied­li­che Bewer­tung des Sach­ver­halts und der Daten gibt. Diese Unklar­hei­ten dür­fen jetzt end­gül­tig besei­tigt wor­den sein. 

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