Baugenehmigung für Schweinemastanlage erloschen
Gleich eine gute Nachricht zum Beginn des neuen Jahres! Der Landkreis Gifhorn hat heute (06. Januar 2025) als zuständige Bauordnungsbehörde noch einmal schriftlich auf unsere weitere Anfrage von Anfang Oktober 2024 bestätigt, dass die Baugenehmigung für die seit dem Jahr 2014 geplante und sehr umstrittene Schweinemastanlage zwischen Dannenbüttel und Westerbeck erloschen ist. In der Anlage in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung in Westerbeck sollten 1.498 Mastplätze entstehen.
Zwar wurde für die im Dezember 2020 erteilte, und erst durch Zurückweisung eines Widerspruchs im Mai 2021 rechtskräftig gewordene, Baugenehmigung durch den Bauherren im September 2023 fristgerecht ein Verlängerungsantrag gestellt, der aber nach Auskunft der Kreisverwaltung durch den Bauherren zurückgezogen wurde.
Mit Rücknahme des Verlängerungsantrages ist die Baugenehmigung für die Schweinemastanlage definitiv erloschen. Eine Reaktivierung oder erneute Verlängerung der Baugenehmigung ist rechtlich ausgeschlossen. Sollte der Bauherr an dem Vorhaben grundsätzlich festhalten wollen, könnte dies nur noch über einen neuen Bauantrag und neu erteilte Baugenehmigung realisiert werden. Selbstverständlich nach der aktuellen Gesetzgebung mit deutlich erhöhten Anforderungen für den Tierschutz und die zulässigen Emissionen. Defacto dürfte dies das Aus für die Schweinemastanlage bedeuten. Die Bürger in Dannenbüttel und Westerbeck können aufatmen!
Bereits nach unserem Beitrag „Aus für Schweinemastanlage in der Sassenburg“ vom 08. Oktober 2024 hatte sich herausgestellt, dass es offenbar zwischen der Kreisverwaltung des Landkreises Gifhorn und dem Bauherren eine unterschiedliche Bewertung des Sachverhalts und der Daten gibt. Diese Unklarheiten dürfen jetzt endgültig beseitigt worden sein.
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