Dienstag, 19. Mrz. 24
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Bit­te­res Ende für das Wochenendhausgebiet

Rich­tig bit­te­res Ende für knapp 1.000 Men­schen im Wochen­end­haus­ge­biet! Der Bau­aus­schuss der Gemeinde Sas­sen­burg hat, in einer rund fünf­ein­halb Stun­den dau­ern­den Sit­zung, die Neu­aus­le­gung des Bebau­ungs­pla­nes (B-Plan) für den Bern­stein­see beschlos­sen. Damit wird es höchst­wahr­schein­lich nicht in der Sit­zung des Gemein­de­ra­tes am Don­ners­tag, den 26. Januar 2023 zur fina­len Geneh­mi­gung des B-Plans kom­men, wenn der Ver­wal­tungs­aus­schuss in der heu­ti­gen Sit­zung (24. Januar 2023) die­sen Beschluss bestä­tigt.

Da mit dem Beschluss zur Neu­aus­le­gung auch fest­ge­legt wurde, dass in der Wie­der­ho­lung des Ver­fah­rens nur noch Stel­lung­nah­men zu beschlos­se­nen Ände­run­gen abge­ge­ben wer­den kön­nen, sind die gra­vie­ren­den Ein­schnitte hin­sicht­lich der Nut­zung und Bebau­ung der Grund­stü­cke im Wochen­haus­ge­biet zukünf­tig nicht mehr bera­tungs­fä­hig - somit end­gül­tige Beschluss­lage.

Die Neu­aus­le­gung wird erfor­der­lich, weil es zu deut­li­chen Ver­än­de­run­gen im Frei­zeit- und Sport­be­reich gekom­men ist. Gleich zu Beginn der Bera­tun­gen wurde dem Antrag der AfD-Frak­tion, mit den Stim­men von SPD und CDU zuge­stimmt, dem Wunsch der Betrei­ber­ge­sell­schaft zu fol­gen und die soge­nann­ten Strand­bun­ga­lows wie­der dem Sport- und Frei­zeit­be­reich zuzu­ord­nen. Damit soll die zur­zeit ille­gale Nut­zung als Hotel oder Feri­en­haus doch zukünf­tig wie­der gestat­tet wer­den. Die Dro­hung der Betrei­ber­ge­sell­schaft ggf. den öffent­li­chen Zugang zum See zu schlie­ßen, hat Wir­kung gezeigt. Zuvor wurde eine Antrag zur nament­li­chen Abstim­mung, der Trans­pa­renz geschaf­fen hätte, abgelehnt. 

Könnte man machen, wenn auch für das Wochen­end­haus­ge­biet mit dem neuen B-Plan Rechts­si­cher­heit geschaf­fen wor­den wäre. Die­ser Chance haben sich aber SPD und CDU und teil­weise auch die AfD erneut ver­wehrt. Ent­spre­chende Ände­rungs­an­träge aus unser B.I.G.-Fraktion, die Grund­flä­che der Wochen­end­häu­ser wie­der zu erhö­hen, die Flä­che der Neben­an­la­gen (Wege, Ter­ras­sen etc.) zu erhö­hen oder ein Dau­er­woh­nen unter bestimm­ten und klar abge­grenz­ten Vor­aus­set­zun­gen zu erlau­ben, wur­den jeweils mit gro­ßer Mehr­heit abge­lehnt. Letzt­end­lich hat sich wie­der die Betrei­ber­ge­sell­schaft mit eini­gen "Wün­schen" in der Poli­tik durch­ge­setzt. Ob dies dann die tat­säch­li­che "gerechte Abwä­gung von öffent­li­chen und pri­va­ten Inter­es­sen" war, bleibt zu bezweifeln.

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