Bitteres Ende für das Wochenendhausgebiet
Richtig bitteres Ende für knapp 1.000 Menschen im Wochenendhausgebiet! Der Bauausschuss der Gemeinde Sassenburg hat, in einer rund fünfeinhalb Stunden dauernden Sitzung, die Neuauslegung des Bebauungsplanes (B-Plan) für den Bernsteinsee beschlossen. Damit wird es höchstwahrscheinlich nicht in der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 26. Januar 2023 zur finalen Genehmigung des B-Plans kommen, wenn der Verwaltungsausschuss in der heutigen Sitzung (24. Januar 2023) diesen Beschluss bestätigt.
Da mit dem Beschluss zur Neuauslegung auch festgelegt wurde, dass in der Wiederholung des Verfahrens nur noch Stellungnahmen zu beschlossenen Änderungen abgegeben werden können, sind die gravierenden Einschnitte hinsichtlich der Nutzung und Bebauung der Grundstücke im Wochenhausgebiet zukünftig nicht mehr beratungsfähig - somit endgültige Beschlusslage.
Die Neuauslegung wird erforderlich, weil es zu deutlichen Veränderungen im Freizeit- und Sportbereich gekommen ist. Gleich zu Beginn der Beratungen wurde dem Antrag der AfD-Fraktion, mit den Stimmen von SPD und CDU zugestimmt, dem Wunsch der Betreibergesellschaft zu folgen und die sogenannten Strandbungalows wieder dem Sport- und Freizeitbereich zuzuordnen. Damit soll die zurzeit illegale Nutzung als Hotel oder Ferienhaus doch zukünftig wieder gestattet werden. Die Drohung der Betreibergesellschaft ggf. den öffentlichen Zugang zum See zu schließen, hat Wirkung gezeigt. Zuvor wurde eine Antrag zur namentlichen Abstimmung, der Transparenz geschaffen hätte, abgelehnt.
Könnte man machen, wenn auch für das Wochenendhausgebiet mit dem neuen B-Plan Rechtssicherheit geschaffen worden wäre. Dieser Chance haben sich aber SPD und CDU und teilweise auch die AfD erneut verwehrt. Entsprechende Änderungsanträge aus unser B.I.G.-Fraktion, die Grundfläche der Wochenendhäuser wieder zu erhöhen, die Fläche der Nebenanlagen (Wege, Terrassen etc.) zu erhöhen oder ein Dauerwohnen unter bestimmten und klar abgegrenzten Voraussetzungen zu erlauben, wurden jeweils mit großer Mehrheit abgelehnt. Letztendlich hat sich wieder die Betreibergesellschaft mit einigen "Wünschen" in der Politik durchgesetzt. Ob dies dann die tatsächliche "gerechte Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen" war, bleibt zu bezweifeln.
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