Betreibergesellschaft droht mit Schließung
Die Betreibergesellschaft des Bernsteinsees droht mit einer Schließung des öffentlichen Zugangs zum See, falls ihre Interessen im neuen Bebauungsplan (B-Plan) nicht ausreichend Berücksichtigung finden.
In einem offenen Brief der Hotel GmbH, die vermutlich nicht einmal Eigentümerin des Sees ist, an unsere Fraktion wird dieses Szenario aufgezeigt, wenn die zurzeit illegale gewerbliche Vermietung nicht im Sinne der Eigentümer vollständig legalisiert und eine intensivere Bebauung zugelassen wird. Auf diese Weise sein vermeintliches Sonderrecht durchsetzen zu wollen, zeigt den wahren Charakter von Geschäftsleuten, die vorgeben Gutes zu tun. Die Vorgehensweise grenzt an Erpressung, um eigene Interessen durchzusetzen.
Insbesondere werden die vier Strandbungalows genannt, die seit 2015 durch die Hotel GmbH an Feriengäste vermietet werden. Nach dem aktuellen B-Plan nicht zulässig und nach dem neuen B-Plan bleib es nicht zulässig. Also rechtlich keine Veränderung! Ein Strandbungalow wird zudem von den Eigentümern selbst genutzt und ist somit dem Hotelbetrieb gar nicht zuzuordnen. Wegen drei Ferienwohnungen von unzähligen weiteren Hotelzimmern und Blockhäusern droht der Hotel GmbH nun die Pleite? Wie können dann die beabsichtigten hohen Investitionen gestemmt werden? Panikmache!
Warum geht der Brief an unsere Fraktion, die über keine eigene Mehrheit im Gemeinderat verfügt? Warum schreibt die Betreibergesellschaft nicht die SPD/CDU-Mehrheitsgruppe im Rat an, die seit Jahren den neuen B-Plan antreiben? Unsere Fraktion hatte stattdessen beantragt, das laufende Verfahren zur Änderung des B-Plans einzustellen, da die Ziele der Planung sowieso nicht erreicht werden - abgelehnt von der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe im Gemeinderat.
Unsere Fraktion hat und wird selbstverständlich vorrangig die Interessen unserer Wähler und Eigentümer des Wochenendhausgebietes vertreten, um diese beispielsweise vor den negativen Auswirkungen des neuen Bebauungsplanes durch einen gewerblichen Freizeit- und Vermietbetrieb auf dem Wochenendhausgebiet zu schützen. Zusätzlich hat Ortsbürgermeister Tristan Schmidt (B.I.G.), mehrfach Wege aufgezeigt, die die Problematik für die Betreibergesellschaft und die Eigentümer von Grundstücken im Wochenendhausgebiet lösen können - wieder abgelehnt von der SPD/CDU-Mehrheitsgruppe im Gemeinderat.
Die Politik muss in einem B-Plan Verfahren die öffentlichen und privaten Interessen gerecht gegeneinander abwägen. Starke bauliche Einschränkungen für das Wochenendhausgebiet können nicht einer erheblichen zusätzlichen Bebauung und einer nachträglichen Legalisierung von Nutzungen für die Betreibergesellschaft gegenüberstehen.
Die weitere und finale Verfahrensfolge für den neuen B-Plan ist voraussichtlich:
- Vorberatung im Bauausschuss am 23. Januar 2023 um 18 Uhr im Bürgerhaus Stüde
- Vorberatung im Verwaltungsausschuss (nichtöffentliche Sitzung)
- Entscheidung im Gemeinderat am 26. Januar 2023 um 18 Uhr im Bürgerhaus Stüde
- Veröffentlichung des neuen B-Plans im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn
- Inkrafttreten des neuen B-Plans und Aufhebung der Veränderungssprerre vermutlich ab 01. Februar 2023
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