Dienstag, 19. Mrz. 24
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Betrei­ber­ge­sell­schaft droht mit Schließung

Die Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­sees droht mit einer Schlie­ßung des öffent­li­chen Zugangs zum See, falls ihre Inter­es­sen im neuen Bebau­ungs­plan (B-Plan) nicht aus­rei­chend Berück­sich­ti­gung finden.

In einem offe­nen Brief der Hotel GmbH, die ver­mut­lich nicht ein­mal Eigen­tü­me­rin des Sees ist, an unsere Frak­tion wird die­ses Sze­na­rio auf­ge­zeigt, wenn die zur­zeit ille­gale gewerb­li­che Ver­mie­tung nicht im Sinne der Eigen­tü­mer voll­stän­dig lega­li­siert und eine inten­si­vere Bebau­ung zuge­las­sen wird. Auf diese Weise sein ver­meint­li­ches Son­der­recht durch­set­zen zu wol­len, zeigt den wah­ren Cha­rak­ter von Geschäfts­leu­ten, die vor­ge­ben Gutes zu tun. Die Vor­ge­hens­weise grenzt an Erpres­sung, um eigene Inter­es­sen durchzusetzen.

Ins­be­son­dere wer­den die vier Strand­bun­ga­lows genannt, die seit 2015 durch die Hotel GmbH an Feri­en­gäste ver­mie­tet wer­den. Nach dem aktu­el­len B-Plan nicht zuläs­sig und nach dem neuen B-Plan bleib es nicht zuläs­sig. Also recht­lich keine Ver­än­de­rung! Ein Strand­bun­ga­low wird zudem von den Eigen­tü­mern selbst genutzt und ist somit dem Hotel­be­trieb gar nicht zuzu­ord­nen. Wegen drei Feri­en­woh­nun­gen von unzäh­li­gen wei­te­ren Hotel­zim­mern und Block­häu­sern droht der Hotel GmbH nun die Pleite? Wie kön­nen dann die beab­sich­tig­ten hohen Inves­ti­tio­nen gestemmt wer­den? Panikmache!

Warum geht der Brief an unsere Frak­tion, die über keine eigene Mehr­heit im Gemein­de­rat ver­fügt? Warum schreibt die Betrei­ber­ge­sell­schaft nicht die SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe im Rat an, die seit Jah­ren den neuen B-Plan antrei­ben? Unsere Frak­tion hatte statt­des­sen bean­tragt, das lau­fende Ver­fah­ren zur Ände­rung des B-Plans ein­zu­stel­len, da die Ziele der Pla­nung sowieso nicht erreicht wer­den - abge­lehnt von der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe im Gemeinderat.

Unsere Frak­tion hat und wird selbst­ver­ständ­lich vor­ran­gig die Inter­es­sen unse­rer Wäh­ler und Eigen­tü­mer des Wochen­end­haus­ge­bie­tes ver­tre­ten, um diese bei­spiels­weise vor den nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen des neuen Bebau­ungs­pla­nes durch einen gewerb­li­chen Frei­zeit- und Ver­miet­be­trieb auf dem Wochen­end­haus­ge­biet zu schüt­zen. Zusätz­lich hat Orts­bür­ger­meis­ter Tris­tan Schmidt (B.I.G.), mehr­fach Wege auf­ge­zeigt, die die Pro­ble­ma­tik für die Betrei­ber­ge­sell­schaft und die Eigen­tü­mer von Grund­stü­cken im Wochen­end­haus­ge­biet lösen kön­nen - wie­der abge­lehnt von der SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe im Gemeinderat.

Die Poli­tik muss in einem B-Plan Ver­fah­ren die öffent­li­chen und pri­va­ten Inter­es­sen gerecht gegen­ein­an­der abwä­gen. Starke bau­li­che Ein­schrän­kun­gen für das Wochen­end­haus­ge­biet kön­nen nicht einer erheb­li­chen zusätz­li­chen Bebau­ung und einer nach­träg­li­chen Lega­li­sie­rung von Nut­zun­gen für die Betrei­ber­ge­sell­schaft gegenüberstehen. 

Die wei­tere und finale Ver­fah­rens­folge für den neuen B-Plan ist voraussichtlich:

  • Vor­be­ra­tung im Bau­aus­schuss am 23. Januar 2023 um 18 Uhr im Bür­ger­haus Stüde
  • Vor­be­ra­tung im Ver­wal­tungs­aus­schuss (nicht­öf­fent­li­che Sitzung)
  • Ent­schei­dung im Gemein­de­rat am 26. Januar 2023 um 18 Uhr im Bür­ger­haus Stüde
  • Ver­öf­fent­li­chung des neuen B-Plans im Amts­blatt des Land­krei­ses Gifhorn
  • Inkraft­tre­ten des neuen B-Plans und Auf­he­bung der Ver­än­de­rungs­spr­erre ver­mut­lich ab 01. Februar 2023
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