Bürger verschaukelt - Lärmschutz "für die Tonne"
Jetzt offenbart die Sassenburger Politik ihr wahres Gesicht und die gemachten Versprechen für Maßnahmen zum Lärmschutz zur Reduzierung des Straßenlärms im Zusammenhang mit zulässigen 900 zusätzlichen LKW-Bewegungen durch das neue Montage- und Logistikzentrum in Triangel, insbesondere an die Dannenbütteler Bürger, sind nur noch Geschwätz von gestern.
Mit teils absurden Begründungen haben es AfD, CDU und SPD verhindert, dass die Thematik zum Schutz unserer Bürger entsprechend unserem B.I.G.-Antrag weiter verfolgt wird. So sei die Lärmaktionsplanung der EU und deren theoretische Berechnung "für die Tonne". Ferner sei die Lärmaktionsplanung nur eine "Beschäftigungstherapie für die Verwaltung". Zitate von Peter Weber, Mitglied der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Sassenburg, in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11. Dezember 2024. Besonders verwerflich ist, dass, wenn Weber selbst an der B188 in Dannenbüttel wohnen würde, er vermutlich genau in die Gegenrichtung argumentieren würde.
Zur Erinnerung: Die Lärmaktionsplanung der EU hatte ergeben, dass an einer Vielzahl von Gebäuden entlang der Landes- und Bundesstraße (L289 / B188) insbesondere nachts die Grenzwerte der zulässigen Lärmbelastung nach den durchgeführten Berechnungen überschritten werden. Insgesamt haben sich rund 70 Bürger am Verfahren beteiligt, ein Großteil davon Anlieger an der B188 in Dannenbüttel, deren Mühen und Wille von der Politik jetzt völlig ignoriert wird. Bürgerbeteiligung ist zwar immer gewünscht, aber nur in der Theorie.
Dabei standen die Chancen für einen Lärmschutz gar nicht so schlecht. So teilt die Verwaltung mit, dass durch die zuständige Straßenbaubehörde in Wolfenbüttel nur dann eine Umsetzung etwaiger Maßnahmen erfolgt, wenn sich die bisher nur von theoretisch ermittelten Grenzwertüberschreitungen durch reale Messungen bestätigen würden. Sollte dies der Fall sein, wäre die Straßenbaubehörde in Wolfenbüttel auch in der Pflicht die Kosten für Maßnahmen an der B188 in Dannenbüttel zu tragen. Der Gemeinde Sassenburg würden somit kaum Kosten entstehen.
Bei Maßnahmen hätte allerdings aktiver Lärmschutz wie Geschwindigkeitsbegrenzungen Vorrang vor passivem Lärmschutz wie der Errichtung von Lärmschutzwänden oder der Montage von Lärmschutzfenstern an betroffenen Privatgebäuden. Wiederum tut sich die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises schwer, beispielsweise in den Nachtstunden "Tempo 30" zum Lärmschutz anzuordnen. Statt Lärmschutz für unsere Bürger soll die "Leichtigkeit des Verkehrs bzw. auch der Verkehrsfluss" nicht beeinträchtigt werden. Mittlerweile wurden für eine einfachere Anordnung dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich zum Vorteil von Anwohnern und schwachen Verkehrsteilnehmern geändert, aber an der Umsetzung scheitert es nach wie vor.
Leider ist jetzt davon auszugehen, dass aufgrund des Desinteresses der Sassenburger Politik diese Messungen nicht mehr eingeleitet werden und die Lärmschutzplanung ad acta gelegt wird.
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