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Bür­ger ver­schau­kelt - Lärm­schutz "für die Tonne"

Jetzt offen­bart die Sas­sen­bur­ger Poli­tik ihr wah­res Gesicht und die gemach­ten Ver­spre­chen für Maß­nah­men zum Lärm­schutz zur Redu­zie­rung des Stra­ßen­lärms im Zusam­men­hang mit zuläs­si­gen 900 zusätz­li­chen LKW-Bewe­gun­gen durch das neue Mon­tage- und Logis­tik­zen­trum in Tri­an­gel, ins­be­son­dere an die Dan­nen­büt­te­ler Bür­ger, sind nur noch Geschwätz von gestern.

Mit teils absur­den Begrün­dun­gen haben es AfD, CDU und SPD ver­hin­dert, dass die The­ma­tik zum Schutz unse­rer Bür­ger ent­spre­chend unse­rem B.I.G.-Antrag wei­ter ver­folgt wird. So sei die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung der EU und deren theo­re­ti­sche Berech­nung "für die Tonne". Fer­ner sei die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung nur eine "Beschäf­ti­gungs­the­ra­pie für die Ver­wal­tung". Zitate von Peter Weber, Mit­glied der SPD-Frak­tion im Rat der Gemeinde Sas­sen­burg, in der Sit­zung des Bau- und Umwelt­aus­schus­ses am 11. Dezem­ber 2024. Beson­ders ver­werf­lich ist, dass, wenn Weber selbst an der B188 in Dan­nen­büt­tel woh­nen würde, er ver­mut­lich genau in die Gegen­rich­tung argu­men­tie­ren würde.

Zur Erin­ne­rung: Die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung der EU hatte erge­ben, dass an einer Viel­zahl von Gebäu­den ent­lang der Lan­des- und Bun­des­straße (L289 / B188) ins­be­son­dere nachts die Grenz­werte der zuläs­si­gen Lärm­be­las­tung nach den durch­ge­führ­ten Berech­nun­gen über­schrit­ten wer­den. Ins­ge­samt haben sich rund 70 Bür­ger am Ver­fah­ren betei­ligt, ein Groß­teil davon Anlie­ger an der B188 in Dan­nen­büt­tel, deren Mühen und Wille von der Poli­tik jetzt völ­lig igno­riert wird. Bür­ger­be­tei­li­gung ist zwar immer gewünscht, aber nur in der Theo­rie.

Dabei stan­den die Chan­cen für einen Lärm­schutz gar nicht so schlecht. So teilt die Ver­wal­tung mit, dass durch die zustän­dige Stra­ßen­bau­be­hörde in Wol­fen­büt­tel nur dann eine Umset­zung etwa­iger Maß­nah­men erfolgt, wenn sich die bis­her nur von theo­re­tisch ermit­tel­ten Grenz­wert­über­schrei­tun­gen durch reale Mes­sun­gen bestä­ti­gen wür­den. Sollte dies der Fall sein, wäre die Stra­ßen­bau­be­hörde in Wol­fen­büt­tel auch in der Pflicht die Kos­ten für Maß­nah­men an der B188 in Dan­nen­büt­tel zu tra­gen. Der Gemeinde Sas­sen­burg wür­den somit kaum Kos­ten entstehen. 

Bei Maß­nah­men hätte aller­dings akti­ver Lärm­schutz wie Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen Vor­rang vor pas­si­vem Lärm­schutz wie der Errich­tung von Lärm­schutz­wän­den oder der Mon­tage von Lärm­schutz­fens­tern an betrof­fe­nen Pri­vat­ge­bäu­den. Wie­derum tut sich die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hörde des Land­krei­ses schwer, bei­spiels­weise in den Nacht­stun­den "Tempo 30" zum Lärm­schutz anzu­ord­nen. Statt Lärm­schutz für unsere Bür­ger soll die "Leich­tig­keit des Ver­kehrs bzw. auch der Ver­kehrs­fluss" nicht beein­träch­tigt wer­den. Mitt­ler­weile wur­den für eine ein­fa­chere Anord­nung dafür die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen deut­lich zum Vor­teil von Anwoh­nern und schwa­chen Ver­kehrs­teil­neh­mern geän­dert, aber an der Umset­zung schei­tert es nach wie vor. 

Lei­der ist jetzt davon aus­zu­ge­hen, dass auf­grund des Des­in­ter­es­ses der Sas­sen­bur­ger Poli­tik diese Mes­sun­gen nicht mehr ein­ge­lei­tet wer­den und die Lärm­schutz­pla­nung ad acta gelegt wird. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg