Montag, 2. Dez. 24
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För­de­rung für Bal­kon­kraft­werke schei­tert krachend

Der erhoffte Ansturm ist aus­ge­blie­ben! Das seit Juli 2024 bestehende För­der­pro­gramm des Land­krei­ses Gif­horn für Bal­kon­kraft­werke ist bis­her völ­lig geschei­tert. Die Kreis­ver­wal­tung hat in der letz­ten Sit­zung des Aus­schus­ses für Umwelt, Bau, Ener­gie und Regio­nal­pla­nung berich­tet, dass statt der erhoff­ten 225 Anträge bis­her nur 25 Anträge gestellt wor­den sind. Von die­sen 25 Anträ­gen waren nur 12 Anträge för­der­fä­hig. Ins­ge­samt wur­den bis­her 2.000 Euro, also max. 200 Euro pro Anlage nach För­der­richt­li­nie, ausgezahlt.

Dem bis­her aus­ge­zahl­ten För­der­be­trag von 2.000 €uro dürfte ein mehr­fa­ches an Kos­ten für die Erstel­lung des Por­tals zur Antrag­stel­lung und für den all­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­auf­wand gegen­über­ste­hen, der ver­mut­lich einen mitt­le­ren fünf­stel­li­gen Betrag ver­schlun­gen hat. Über die genauen Kos­ten hatte sich die Ver­wal­tung bereits vor Geneh­mi­gung der För­de­rung in Schwei­gen gehüllt. 

Was kön­nen die Gründe für das Schei­tern sein? Defi­ni­tiv die kom­plexe Antrag­stel­lung, bei der sogar Ein­kom­mens­nach­weise ein­ge­reicht wer­den müs­sen sowie die Grenze des Ein­kom­mens selbst und Anmel­dung im Por­tal "open­rat­haus". För­der­be­rech­tigt sind nur Haus­halte, deren Netto-Ein­kom­men den dop­pel­ten Bür­ger­geld­re­gel­satz nicht über­steigt. Für eine Fami­lie, bei­spiels­weise bestehend aus zwei Erwach­se­nen und zwei Kin­dern im Alter bis zu 5 Jah­ren, liegt die Grenze bei 3.566 Euro. Ob das Haus­halts­ein­kom­men unter­halb die­ser Grenze ist, kann online berech­net wer­den. Ins­ge­samt steht der zu betrei­bende Auf­wand nicht im Ver­hält­nis für die maxi­mal zu erhal­tende För­de­rung von 200 Euro.

Antrag­stel­lung noch bis zum 31. Dezem­ber 2024 möglich 

Noch bis zum 31. Dezem­ber 2024 ist es mög­lich einen För­der­an­trag für soge­nannte "Bal­kon­kraft­werke" (Ste­cker-Solar­ge­räte) zu stel­len. Der Zuschuss beträgt max. 200 Euro pro Anlage und Haus­halt. Geför­dert wer­den Anla­gen mit einer Min­dest­aus­gangs­leis­tung von 350 W bis zu einer maxi­ma­len Aus­gangs­leis­tung des Wech­sel­rich­ters von 800 W. Die maxi­mal instal­lierte Leis­tung aller PV-Module darf 2.000 W Nenn­aus­gangs­leis­tung nicht über­stei­gen.

Bis­her ist es nicht vor­ge­se­hen, das För­der­pro­gramm im Jahr 2025 weiterzuführen. 

Die Antrag­stel­lung erfolgt aus­schließ­lich online über das Ser­vice­por­tal www.openrathaus.gifhorn.de.

Alle Detail in der För­der­richt­li­nie:

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