Förderung für Balkonkraftwerke scheitert krachend
Der erhoffte Ansturm ist ausgeblieben! Das seit Juli 2024 bestehende Förderprogramm des Landkreises Gifhorn für Balkonkraftwerke ist bisher völlig gescheitert. Die Kreisverwaltung hat in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung berichtet, dass statt der erhofften 225 Anträge bisher nur 25 Anträge gestellt worden sind. Von diesen 25 Anträgen waren nur 12 Anträge förderfähig. Insgesamt wurden bisher 2.000 Euro, also max. 200 Euro pro Anlage nach Förderrichtlinie, ausgezahlt.
Dem bisher ausgezahlten Förderbetrag von 2.000 €uro dürfte ein mehrfaches an Kosten für die Erstellung des Portals zur Antragstellung und für den allgemeinen Verwaltungsaufwand gegenüberstehen, der vermutlich einen mittleren fünfstelligen Betrag verschlungen hat. Über die genauen Kosten hatte sich die Verwaltung bereits vor Genehmigung der Förderung in Schweigen gehüllt.
Was können die Gründe für das Scheitern sein? Definitiv die komplexe Antragstellung, bei der sogar Einkommensnachweise eingereicht werden müssen sowie die Grenze des Einkommens selbst und Anmeldung im Portal "openrathaus". Förderberechtigt sind nur Haushalte, deren Netto-Einkommen den doppelten Bürgergeldregelsatz nicht übersteigt. Für eine Familie, beispielsweise bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter bis zu 5 Jahren, liegt die Grenze bei 3.566 Euro. Ob das Haushaltseinkommen unterhalb dieser Grenze ist, kann online berechnet werden. Insgesamt steht der zu betreibende Aufwand nicht im Verhältnis für die maximal zu erhaltende Förderung von 200 Euro.
Antragstellung noch bis zum 31. Dezember 2024 möglich
Noch bis zum 31. Dezember 2024 ist es möglich einen Förderantrag für sogenannte "Balkonkraftwerke" (Stecker-Solargeräte) zu stellen. Der Zuschuss beträgt max. 200 Euro pro Anlage und Haushalt. Gefördert werden Anlagen mit einer Mindestausgangsleistung von 350 W bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 800 W. Die maximal installierte Leistung aller PV-Module darf 2.000 W Nennausgangsleistung nicht übersteigen.
Bisher ist es nicht vorgesehen, das Förderprogramm im Jahr 2025 weiterzuführen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal www.openrathaus.gifhorn.de.
Alle Detail in der Förderrichtlinie:
Symbolbild pixabay.com