Windparks - Welche Stellungnahme gibt die Sassenburg ab?
Nachdem der Regionalverband Braunschweig die Pläne für die Anpassung Neuaufstellung der Raumordnung für Windenergie veröffentlicht hat, steht jetzt der Schutz unserer Ortschaften und unserer Landschaft nahe der Ortschaften Westerbeck, Dannenbüttel und Grußendorf im Focus. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung wird voraussichtlich ab Februar 2025 stattfinden. Für mindestens 4 Wochen besteht dann die Gelegenheit zur Planung Stellung zu beziehen.
Wir haben einen Antrag eingereicht, der sicherstellt, dass die Gemeinde Sassenburg auch eine Stellungnahme im Beteiligungsverfahren abgibt. Hier gilt es nach wie vor dem Regionalverband einen vertretbaren Kompromiss abzuringen. Dazu wird die Beratungsreihenfolge wie folgt sein:
- Mitte Januar im Bau- und Umweltausschuss
- 30. Januar 2025 im Verwaltungsausschuss (nichtöffentliche Sitzung)
- 06. Februar 2026 finale Beratung im Gemeinderat
- Übergabe der Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung an den Regionalverband
Aber Vorsicht, denn die politische Stimmungslage in der Sassenburg ist hoch gefährlich. Im Gemeinderat gibt es vermutlich eine breite Unterstützung der Pläne, die aus zwei Gruppen besteht. Eine Gruppe im Öko-Wahn, die nicht verstehen will, dass nur Ausbau der Windkraft ohne Speichermöglichkeiten nichts zu einer sicheren Energieversorgung beträgt und die dafür sogar die Zerstörung der Umwelt in Kauf nimmt. Die andere Gruppe vertritt die Interessen der Grundstückseigentümer, die mit extrem hohen Pachteinnahmen geködert werden.
Verstörende Aussagen des Regionalverbandes
Eingriff erfolgt? Der Regionalverband hat geäußert, dass in dem Planungsentwurf auch die "Wünsche der Gemeinden" berücksichtigt worden sind. Das die jetzt geplanten Flächen fast exakt den Flächen des durch den Investor angestrebten Zielabweichungsverfahrens entsprechen, hinterlässt schon ein "Geschmäkle". Haben Bürgermeister und Befürworter proaktiv auf den Regionalverband eingewirkt?
Neu! Der Regionalverband gibt erstmals zu, dass es in Wohngebieten zu Lärmbelästigungen aufgrund der Windräder kommen wird. Diese Belastungen hält der Regionalverband für zumutbar, wenn der Abstand zwischen Windkraft-Anlagen und Siedlungs- oder Wohngebieten 1.000 Metern beträgt.
180-Grad-Drehung! Die Flächen in der Sassenburg liegen größtenteils im Wald. Der Regionalverband geht davon aus, dass die betroffenen Nadelwälder die für Menschen und Tierwelt nicht wichtig sind. Hallo? Genau dieser Wald wurde noch 2013 als wichtiger Lebensraum für hoch schützenswerte Tiere aus der Planung rausgenommen.
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