K31 - Landkreis plant umfangreiche Maßnahmen
Ortsbürgermeister Fabian Hoffmann (B.I.G.) hat sich für Maßnahmen an der Kreisstraße 31 (K31), Neudorf-Platendorfs "Dorfstraße", stark gemacht. Bereits in der letzten Woche hat die Straßenmeisterei Knesebeck im Bereich der Ortsausfahrt von Neudorf-Platendorf - Fahrtrichtung Schönewörde - die Schutzplanke vom Ende der bestehenden Schutzplanke bis zum Moormuseum verlängert (siehe Beitragsbild). Dort ereignete sich während der Sperrung der Bundesstraße B 4 ein schwerer Verkehrsunfall.
Poller, Banketten und Fahrbahnen werden repariert
Demnächst sollen sowohl außer- und innerorts die Poller, Leitposten und Banketten nachgearbeitet, gerichtet oder repariert werden. Die Bankette außerorts soll mit tragfähigem Mineralgemisch ausgebessert werden. Die Verdrückungen/Spurrillen an den Fahrbahnrändern sollen im Sommer diesen Jahres mit Asphaltbeton auf ganzer Länge ausgeglichen werden.
Leider war die K31 nicht Bestandteil einer offiziellen Umleitung, sondern wurde von ortskundigen als Umleitung genutzt. Eine Weitergabe der entstehenden Reparaturkosten, beispielsweise an die Straßenbaubehörde in Wolfenbüttel, wird daher nicht möglich sein. Die Kosten muss also vollständig der Landkreis Gifhorn aus seinem Budget für die Unterhaltung der Kreisstraßen tragen.
Querungshilfe soll besser sichtbar werden
Zur besseren Sichtbarkeit der Fahrbahnverschwenkung an der nördlichen Ortsgrenze Richtung Ortsmitte soll ein zusätzlicher Richtungspfeil (VZ 222-10) über der Leitplatte angebracht werden, wie diese auch schon an der Querungshilfe montiert worden sind. Zusätzlich sollen auch noch "Katzenaugen" an den Bordsteinen von Querungshilfe und Fahrbahnverschwenkung angebracht werden. Dies sind kleine Maßnahmen, die es wirklich verhindern sollten, dass aufmerksame Autofahrer die "Hindernisse" übersehen.

Wie von Ortsbürgermeister Fabian Hoffmann vorgeschlagen, lehnt der Landkreis Gifhorn die Installation einer zusätzlichen Beleuchtung ab, da grundsätzlich seitens des Landkreises keine Beleuchtung hergestellt wird. Auch als ausreichend wird vom Landkreis Gifhorn die Distanz zwischen Ortstafel ("Tempo 50") gesehen, da diese bis zur Verschwenkung ca. 35 m und bis zur Querungshilfe ca. 70 m beträgt. Eine Verschiebung der Ortstafel Richtung Norden wird daher als nicht notwendig erachtet.
Zudem wird die Geschwindigkeit ca. 200 m vor der Ortstafel auf "Tempo 70" reduziert. Ein zusätzlicher Tempotrichter würde nur dann angeordnet werden, wenn die Ortstafel nicht mindestens aus 100 Metern erkennbar wäre.
Ebenfalls hält der Landkreis eine zusätzliche Beschilderung für nicht erforderlich, da die Fahrstreifenbegrenzungsmarkierung und Beschilderung soweit ausreichend ist. Zudem sei der Bereich kein Unfallschwerpunkt, welcher eine zusätzliche Beschilderung erforderlich machen würde.
Bildnachweis ©B.I.G.-Sassenburg
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