Verkehrssicherheit im Kreis - Kommunen sollen mitentscheiden
Statt endlich, wie von sehr vielen Bürgern im Landkreis gewünscht, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, tut sich die Kreisverwaltung immer noch sehr schwer. Trotz der Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden im Landkreis Gifhorn Anträge von Kommunen und Bürgern zur Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit immer noch sehr restriktiv umgesetzt. Immer wieder kommt es zu Debatten über die Notwendigkeit. Aber auch die Lokalpolitik in den Ortschaften kommt in Erklärungsnot. Beispiel der Antrag für Zebrastreifen in Westerbeck, bei dem die Entscheidung immer noch ausseht. Diese Praxis war auch Thema in der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung des Kreistages am 27. August 2025.
Das soll sich jetzt ändern! Der übergeordnete Kreistag soll daher mit einem Weisungsbeschluss die Kreisverwaltung auffordern, das bisher restriktive Vorgehen für die durch die Kommunen beantragten verkehrsrechtlichen Anordnungen aufzugeben. Vielmehr sollen Anträge der Kommunen nur bei entgegenstehenden rechtlichen Hürden abgelehnt werden. Bei Ermessensentscheidungen soll immer der Beurteilung der Kommune gefolgt werden, da diese die örtlichen Begebenheiten und Notwendigkeiten am besten beurteilen kann. Die Kommunen sind bestens in der Lage, verkehrsrechtliche Notwendigkeiten eigenverantwortlich zu beurteilen. Gutes Beispiel ist der Antrag von Stüdes Ortsbürgermeister Tristan Schmidt (B.I.G.) für "Tempo 70" an der Bushaltestelle "Mühlenfuhren" an der K 30.
Der Antrag im Detail:
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