Montag, 20. Okt. 25
AktivitätenAnträgeLandkreis

Ver­kehrs­si­cher­heit im Kreis - Kom­mu­nen sol­len mitentscheiden

Statt end­lich, wie von sehr vie­len Bür­gern im Land­kreis gewünscht, die Ver­kehrs­si­cher­heit zu erhö­hen, tut sich die Kreis­ver­wal­tung immer noch sehr schwer. Trotz der Anpas­sung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) wer­den im Land­kreis Gif­horn Anträge von Kom­mu­nen und Bür­gern zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung und Ver­kehrs­si­cher­heit immer noch sehr restrik­tiv umge­setzt. Immer wie­der kommt es zu Debat­ten über die Not­wen­dig­keit. Aber auch die Lokal­po­li­tik in den Ort­schaf­ten kommt in Erklä­rungs­not. Bei­spiel der Antrag für Zebra­strei­fen in Wes­ter­beck, bei dem die Ent­schei­dung immer noch aus­seht. Diese Pra­xis war auch Thema in der Ein­woh­ner­fra­ge­stunde zu Beginn der Sit­zung des Kreis­ta­ges am 27. August 2025.

Das soll sich jetzt ändern! Der über­ge­ord­nete Kreis­tag soll daher mit einem Wei­sungs­be­schluss die Kreis­ver­wal­tung auf­for­dern, das bis­her restrik­tive Vor­ge­hen für die durch die Kom­mu­nen bean­trag­ten ver­kehrs­recht­li­chen Anord­nun­gen auf­zu­ge­ben. Viel­mehr sol­len Anträge der Kom­mu­nen nur bei ent­ge­gen­ste­hen­den recht­li­chen Hür­den abge­lehnt wer­den. Bei Ermes­sens­ent­schei­dun­gen soll immer der Beur­tei­lung der Kom­mune gefolgt wer­den, da diese die ört­li­chen Bege­ben­hei­ten und Not­wen­dig­kei­ten am bes­ten beur­tei­len kann. Die Kom­mu­nen sind bes­tens in der Lage, ver­kehrs­recht­li­che Not­wen­dig­kei­ten eigen­ver­ant­wort­lich zu beur­tei­len. Gutes Bei­spiel ist der Antrag von Stü­des Orts­bür­ger­meis­ter Tris­tan Schmidt (B.I.G.) für "Tempo 70" an der Bus­hal­te­stelle "Müh­len­fuh­ren" an der K 30.

Der Antrag im Detail:

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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