Montag, 20. Okt. 25
Beiträge/ThemenGemeinde

War der nächt­li­che Rei­ni­gungs­ein­satz gar nicht nötig?

Jetzt liegt end­lich auch eine sehr späte Stel­lung­nahme der Sas­sen­bur­ger Gemein­de­ver­wal­tung zum Rei­ni­gungs­ein­satz der Sas­sen­bur­ger Feu­er­weh­ren vom Diens­tag­abend, den 14. Okto­ber 2025 vor. Dass Poli­tik, Feu­er­weh­ren und auch die Bevöl­ke­rung erst jetzt nach meh­re­ren Tagen "offi­zi­ell" infor­miert wer­den, ist ein Füh­rungs­ver­sa­gen.

Dem­nach hat sich durch eine labor­tech­ni­sche Unter­su­chung bestä­tigt, dass die beim Brand eines Wohn­hau­ses am Sams­tag, den 11. Okto­ber 2025 in Tri­an­gel, bei dem eine Per­son ums Leben gekom­men ist, am Gebäude mon­tier­ten Dach­plat­ten asbest­hal­tig waren. Bei dem Lösch­ein­satz musste auch das Dach geöff­net wer­den, um alle Flam­men ablö­schen zu können. 

Trotz­dem soll nach der Stel­lung­nahme von Bür­ger­meis­ter Jochen Koslow­ski keine unmit­tel­bare Gesund­heits­ge­fahr für die Ein­satz­kräfte bestan­den haben. Selbst für die Atem­schutz­ge­rä­te­trä­ger (AGT) nicht, deren Aus­rüs­tung wie bereits beschrie­ben pro­fes­sio­nell gerei­nigt wird. Auch eine Kon­ta­mi­na­tion der Umwelt und Bevöl­ke­rung im direk­ten Umfeld des Brand­or­tes soll nicht statt­ge­fun­den haben, obwohl die Rauch­schwa­den weit­läu­fig und in Boden­nähe durch den recht star­ken Wind ver­teilt wor­den sind. 

Dem steht ent­ge­gen, dass Asbest­plat­ten in Deutsch­land nur von zer­ti­fi­zier­ten Fach­fir­men in Voll­schutz ent­fernt wer­den dür­fen, da die unsach­ge­mäße Hand­ha­bung zu einer Frei­set­zung krebs­er­re­gen­der Fasern führt. Die Arbei­ten erfor­dern spe­zi­elle Sicher­heits­vor­keh­run­gen, wie das Benet­zen der Plat­ten, um die Staub­ent­wick­lung zu mini­mie­ren, sowie das vor­sich­tige, hand­werk­li­che Lösen und Nicht-Zer­bre­chen der Plat­ten, was im Ein­satz so sicher nicht dar­zu­stel­len war. Die asbest­hal­ti­gen Dach­plat­ten wur­den dem Ein­satz geschul­det selbst­ver­ständ­lich nicht „fach­ma­nisch und behut­sam demontiert“.

Bil­der, die für sich sprechen

Folgt man trotz­dem der Stel­lung­nahme der Gemein­de­ver­wal­tung wäre der nächt­li­che Rei­ni­gungs­ein­satz mit Alar­mie­rung aller Feu­er­weh­ren über die Sire­nen zur Rei­ni­gung der per­sön­li­chen Schutz­klei­dung, der Fahr­zeuge und Feu­er­ge­rä­te­wehr­häu­ser in Eigen­leis­tung nicht not­wen­dig gewe­sen. Was wer­den die Kame­ra­den zur Stel­lung­nahme sagen, die bis in die Nacht geputzt haben? 

Da man dies zum Zeit­punkt des Rei­ni­gungs­ein­satz aber noch nicht wusste, war es völ­lig unver­ant­wort­lich die Rei­ni­gung in Eigen­leis­tung vor­zu­neh­men. Beson­ders mit dem Argu­ment der Kos­ten.

Schutz­klei­dung soll beschafft werden

Das Ein­satz­ge­sche­hen hat gezeigt, dass eine bes­sere Vor­be­rei­tung der Feu­er­weh­ren erfor­der­lich ist. Für zukünf­tige glei­che Ein­satz­sze­na­rien sol­len auf Vor­schlag des Gemein­de­brand­meis­ters drei ver­schließ­bare Roll­con­tai­ner und geeig­nete Schutz­an­züge beschafft und in den Orts­feu­er­weh­ren ein­ge­la­gert werden. 


Außer­dem soll ein Hygie­ne­kon­zept erstellt wer­den , das der­ar­tige Ein­satz­sze­na­rien noch inten­si­ver als bis­her in den Blick nimmt. Dazu wurde ein exter­ner Arbeits­si­cher­heits­be­auf­trag­ter ein­ge­schal­tet. Auch soll mit ande­ren Gemein­den ein Erfah­rungs­aus­tausch dazu stattfinden. 

Sym­bol­bild pix​a​bay​.com

error: Der Inhalt ist urheberlich geschützt