Montag, 16. Juni 25
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Kon­trol­len zu Schot­ter­gär­ten sol­len ein­ge­stellt werden

Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver macht es vor! Für ein gutes Stadt- und Dorf­klima, hier auf den zwi­schen­mensch­li­chen Aspekt bezo­gen, soll das Bau­ord­nungs­amt des Land­krei­ses Gif­horn ana­log der Vor­ge­hens­weise in der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver keine wei­te­ren Kon­trol­len gegen Eigen­tü­mern durch­füh­ren, die auf ihren Grund­stü­cken soge­nannte „Schot­ter­gär­ten“ / „Schot­ter­flä­chen“ ange­legt haben. Auch bereits lau­fende ver­wal­tungs­recht­li­che Ver­fah­ren, in denen oft Zwangs­maß­nah­men durch Rück­bau ange­ord­net wer­den bzw. ein Ord­nungs­geld fäl­lig wird, sol­len ein­ge­stellt und gedul­det werden. 

Statt­des­sen sol­len die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer im Land­kreis Gif­horn über ein Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­an­ge­bot auf frei­wil­li­ger Basis zur Begrü­nung zuvor genann­ter Flä­chen ani­miert wer­den. Dafür soll im Kreis­haus­halt für das Jahr 2026 ein Bud­get von 5.000 Euro vor­ge­se­hen werden. 

Rück­bau in der Sas­sen­burg gestoppt

In der Gemeinde Sas­sen­burg wurde bereits Ende des letz­ten Jah­res durch unse­ren Begleit­an­trag zum Haus­halt 2025 mehr­heit­lich beschlos­sen, dass auf­grund der finan­zi­el­len Lage der Gemeinde und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten keine Schotterbeete/Schotterfläche durch den Bau­hof zurück gebaut wer­den. Aus­nah­men bestehen nur dann, wenn Flä­chen sowieso durch andere Bau­maß­nah­men ange­fasst wer­den müssen. 

Auch die Gemein­de­ver­wal­tung selbst, hatte bis noch vor eini­gen Jah­ren Schotterbeete/Schotterfläche ange­legt und diese Pra­xis erst nach einem Urteil des Nds. Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­tes in Lüne­burg Anfang des Jah­res 2023 ein­ge­stellt. Bei­spiels­weise hat der Rück­bau der Schot­ter­beete vor dem Wes­ter­be­cker Rat­haus im letz­ten Jahr den Steu­er­zah­ler rund 7.500 Euro gekos­tet. Der Rück­bau war sozu­sa­gen eine Argu­men­ta­ti­ons­hilfe um das Vor­ge­hen gegen pri­vate Grund­stück­ei­gen­tü­mer zu recht­fer­ti­gen. In Zei­ten knap­per Kas­sen eine nicht ver­tret­bare Ausgabe. 

Der Antrag im Detail:

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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