L289: Kostenschock bei Sanierung der Ortdurchfahrt
Kostenschock! - Der Anteil der Gemeinde Sassenburg beim Ausbau der Westerbecker Ortsdurchfahrt im Verlauf der L289 soll von 900.000 Euro auf rund 3,1 Millionen Euro ansteigen. Abzüglich von rund 800.000 Euro Fördermitteln bleiben rund 2,3 Millionen Euro, die die Gemeinde mit dem angespannten Haushalt selbst finanzieren muss. Als Grund dafür werden exorbitante Materialkostensteigerungen, die hohe Inflation und stark gestiegene Lohnkosten genannt.
Hinzu kommen hohe Kosten, die zum Teil nicht mehr, wie ursprünglich zugesagt, durch die Straßenbaubehörde übernommen werden. Es grenzt schon an einen Skandal, dass auch mit Hinblick auf den A39 Ausbau mit einer deutlich höheren Verkehrsbelastung, die Straßenbaubehörde mit so wenig Bürgernähe auftritt. Westerbeck muss Aufstehen! Wir sprechen uns für eine Aktion auf der L289 aus.
Der Westerbecker Ortsrat wird sich in einer Sondersitzung am 07. Dezember 2022, die sich ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigt, endgültig entscheiden müssen, wie es weitergehen soll. Die finale Entscheidung trifft der Gemeinderat in der Sitzung am 15. Dezember 2022. Sehr unglücklich ist, dass die Planungsunterlagen trotz der über einjährigen Planungsphase erst wenige Tage vor der Sitzung bereitgestellt werden. Da dies regelmäßig der Fall ist, auch bei der letzten Sitzung, muss man schon fast von Kalkül ausgehen.
Insbesondere die einstimmig von der Politik gewünschten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sollen die Kosten treiben. Allein die beiden Fahrbahnverschwenkungen an den Ortsgrenzen sollen jetzt 850.000 Euro kosten. Sind es Abwehrkosten? Beispielsweise sollte die Fahrbahnverschwenkung an der südlichen Ortsgrenze, die jetzt 310.000 Euro kosten soll, zu 100 % von der Straßenbaubehörde übernommen werden.
Weiterhin richtig problematisch bleibt es an nördlichen Ortsgrenze. Der finale Entwurf des Planungsbüros soll 535.000 Euro kosten, incl. 158.000 Euro Ablösekosten vom Land. Noch keine Zusage gibt es für den erforderlichen Erwerb von einer kleinen, aber erforderlichen landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Alternative Vorschläge werden erst für durchführbar bewertet und dann doch wieder abgelehnt.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg
Screenshots von Planungsunterlagen