Montag, 2. Dez. 24
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Krise im Jugend­amt des Land­krei­ses Gifhorn

Kann das Jugend­amt des Land­krei­ses Gif­horn bei Kin­des­wohl­ge­fähr­dung noch schnell und kom­pe­tent ein­grei­fen? Mit die­ser Fra­ge­stel­lung muss sich die Poli­tik im Kreis­tag nach einem Brand­brief mit einem Hil­fe­ruf der Mit­ar­bei­ter, der über die Gewerk­schaft ver.di ver­sen­det wurde, inten­siv aus­ein­an­der­set­zen. Das Thema hat eine beson­dere Bri­sanz, da nach einer aktu­el­len sta­ti­schen Aus­wer­tung im Land Nie­der­sach­sen die Fall­zah­len mit aku­ter Kin­des­wohl­ge­fähr­dung um rund 8 Pro­zent im Jahr 2023 ange­stie­gen sind. Zur Kin­des­wohl­ge­fähr­dung gehört die Ver­nach­läs­si­gung eines Kin­des und die psy­chi­sche sowie kör­per­li­che Miss­hand­lung.

Nach Anga­ben der Gewerk­schaft ist die Bezirks­so­zi­al­ar­beit mit der Kin­der- und Jugend­hilfe im Land­kreis Gif­horn nur noch sehr ein­ge­schränkt leist­bar. Haupt­grund dafür sol­len die nicht aus­rei­chend vor­han­den Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten sein, was nach­voll­zieh­bar ist. Sind doch im Fach­be­reich 4 der Kreis­ver­wal­tung, der zustän­dig für die Berei­che Fami­lie, Kin­der und Jugend­li­che ist, nach einer aktu­el­len Anfrage 16 Stel­len unbesetzt. 

Hinzu kommt eine fal­sche Berech­nung des Per­so­nal­be­darfs in den ein­zel­nen Abtei­lun­gen des Fach­be­reich, die durch eine externe Unter­neh­mens­be­ra­tung erfolgt ist. Auch bedingt durch die hohe Arbeits­be­las­tung lie­gen die krank­heits­be­ding­ten Fehl­zei­ten im Fach­be­reich weit über dem Durch­schnitt. Mit durch­schnitt­lich 30 Fehl­ta­gen (6 Wochen) je Mit­ar­bei­ter feh­len wei­tere drin­gend benö­tigte Kapa­zi­tä­ten. Durch die schlech­ten Rah­men­be­din­gen ins­ge­samt herrscht zusätz­lich eine hohe Fluk­tua­tion, wodurch kaum noch Fach­kräfte mit einem hohen Erfah­rungs­schatz vor­han­den sind. 

Um wie­der eine gute Sozi­al­ar­beit im Land­kreis Gif­horn sicher­zu­stel­len zu kön­nen, kann man die For­de­run­gen der Gewerk­schaft ver.di zur Ent­las­tung der Mit­ar­bei­ter nur unter­stüt­zen. Im Stel­len­plan für das Jahr 2025 müs­sen dem Bedarf ange­passte Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten vor­ge­hal­ten und Pro­gramme zur Gewin­nung, Bin­dung und Qua­li­fi­zie­rung von Mit­ar­bei­tern sofort umge­setzt wer­den. Alles muss dafür getan wer­den, um auch jeden erdenk­li­chen Scha­den eines Kin­des zu ver­hin­dern.

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