Krise im Jugendamt des Landkreises Gifhorn
Kann das Jugendamt des Landkreises Gifhorn bei Kindeswohlgefährdung noch schnell und kompetent eingreifen? Mit dieser Fragestellung muss sich die Politik im Kreistag nach einem Brandbrief mit einem Hilferuf der Mitarbeiter, der über die Gewerkschaft ver.di versendet wurde, intensiv auseinandersetzen. Das Thema hat eine besondere Brisanz, da nach einer aktuellen statischen Auswertung im Land Niedersachsen die Fallzahlen mit akuter Kindeswohlgefährdung um rund 8 Prozent im Jahr 2023 angestiegen sind. Zur Kindeswohlgefährdung gehört die Vernachlässigung eines Kindes und die psychische sowie körperliche Misshandlung.
Nach Angaben der Gewerkschaft ist die Bezirkssozialarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Gifhorn nur noch sehr eingeschränkt leistbar. Hauptgrund dafür sollen die nicht ausreichend vorhanden Personalkapazitäten sein, was nachvollziehbar ist. Sind doch im Fachbereich 4 der Kreisverwaltung, der zuständig für die Bereiche Familie, Kinder und Jugendliche ist, nach einer aktuellen Anfrage 16 Stellen unbesetzt.
Hinzu kommt eine falsche Berechnung des Personalbedarfs in den einzelnen Abteilungen des Fachbereich, die durch eine externe Unternehmensberatung erfolgt ist. Auch bedingt durch die hohe Arbeitsbelastung liegen die krankheitsbedingten Fehlzeiten im Fachbereich weit über dem Durchschnitt. Mit durchschnittlich 30 Fehltagen (6 Wochen) je Mitarbeiter fehlen weitere dringend benötigte Kapazitäten. Durch die schlechten Rahmenbedingen insgesamt herrscht zusätzlich eine hohe Fluktuation, wodurch kaum noch Fachkräfte mit einem hohen Erfahrungsschatz vorhanden sind.
Um wieder eine gute Sozialarbeit im Landkreis Gifhorn sicherzustellen zu können, kann man die Forderungen der Gewerkschaft ver.di zur Entlastung der Mitarbeiter nur unterstützen. Im Stellenplan für das Jahr 2025 müssen dem Bedarf angepasste Personalkapazitäten vorgehalten und Programme zur Gewinnung, Bindung und Qualifizierung von Mitarbeitern sofort umgesetzt werden. Alles muss dafür getan werden, um auch jeden erdenklichen Schaden eines Kindes zu verhindern.
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