Sonntag, 28. Dez. 25
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Müh­len­mu­seum - Scho­nungs­lose Auf­klä­rung erforderlich

Der Insol­venz­an­trag der Betrei­ber­ge­sell­schaft des Müh­len­mu­se­ums vor dem Weih­nachts­fest war eine Schock­nach­richt, die immer noch nach­hallt und viele Fra­gen hin­ter­lässt. Jetzt ist eine scho­nungs­lose Auf­klä­rung erfor­der­lich - bei der es keine Tabus geben darf.

Ins­be­son­dere, weil die Stadt Gif­horn als Eigen­tü­me­rin das rie­sige 15 Hektar große Gelände prak­tisch für ein "Trink­geld" von nur 750 € im Monat ver­pach­tet. Trotz der gerin­gen Ein­nah­men hat die Stadt Gif­horn wei­tere hohe Investitionen/Zahlungen ohne Sicher­hei­ten zu Las­ten der All­ge­mein­heit geleis­tet. Ver­mut­lich mit Ver­stö­ßen gegen das Haus­halts- und Ver­ga­be­recht ohne eine rea­lis­ti­sche Chance einer Refi­nan­zie­rung über die kom­mu­na­len Steu­ern.

Die Staats­an­walt­schaft ermit­telt dies­be­züg­lich nach einer Anzeige durch den Bund der Steu­er­zah­ler. Ob die Staats­an­walt­schaft aller­dings in einem so bri­san­ten Ver­fah­ren mit Betei­li­gung der Gif­hor­ner Stadt­po­li­tik tat­säch­lich inten­siv und zeit­nah ermit­telt ist zu bezwei­feln. Schon gar nicht ist mit einer (har­ten) Ver­ur­tei­lung der Betei­li­gen zurech­nen, falls die Ermitt­lun­gen tat­säch­lich straf­bare Hand­lun­gen erge­ben. Behör­den tun sich gegen­sei­tig nicht rich­tig weh! 

Die Gif­hor­ner Poli­tik und die Stadt­ver­wal­tung haben bis­her in Sachen Müh­len­mu­seum nicht mit offe­nen Kar­ten gespielt und wer­den es im Vor­feld der Kom­mu­nal­wahl im Sep­tem­ber 2026 auch nicht tun. Zu groß ist das Skan­dal­po­ten­tial mit einem Durch­schla­gen auf das Wahlergebnis. 

Insol­venz ist kein posi­ti­ver Schritt

Das die Betrei­ber­ge­sell­schaft trotz der eigent­lich guten wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gen durch die sehr geringe Pacht in finan­zi­elle Pro­bleme gerät, Insol­venz anmel­den muss, sollte genaus­tens ana­ly­siert wer­den. Es gab zwar viele gute Ideen das Müh­len­mu­seum wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, aber zu oft war die Umset­zung zu unpro­fes­sio­nell. Dafür fehlt wohl das Bewusst­sein und die Erfahrung. 

Des­we­gen ist eine Insol­venz kei­nes­wegs, wie von den Geschäfts­füh­rern in einer Erklä­rung auf der Home­page des Muse­ums dar­ge­stellt, ein posi­ti­ver Schritt. Er bedeu­tet in erste Linie, dass die Gesell­schaft keine liqui­den Mit­tel mehr hat, um die Ver­bind­lich­kei­ten zu bedienen. 

Selbst­ver­ständ­lich kann eine Insol­venz auch eine Chance für einen Neu­start sein. Dies erfolgt dann aber immer zu Las­ten der Lie­fe­ran­ten und Gläu­bi­ger, die meis­tens auf einem Groß­teil der For­de­rung sit­zen blei­ben wer­den und viel­leicht selbst in finan­zi­elle Pro­bleme geraten. 

Auch die All­ge­mein­heit wird wie­der mit der Insol­venz belas­tet. Zumin­dest die Bei­trags­zah­ler der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, die die Löhne der Ange­stell­ten in den Flau­te­mo­na­ten der Gas­tro­no­mie von Januar bis März 2026übernehmen müssen. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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