Mühlenmuseum - Schonungslose Aufklärung erforderlich
Der Insolvenzantrag der Betreibergesellschaft des Mühlenmuseums vor dem Weihnachtsfest war eine Schocknachricht, die immer noch nachhallt und viele Fragen hinterlässt. Jetzt ist eine schonungslose Aufklärung erforderlich - bei der es keine Tabus geben darf.
Insbesondere, weil die Stadt Gifhorn als Eigentümerin das riesige 15 Hektar große Gelände praktisch für ein "Trinkgeld" von nur 750 € im Monat verpachtet. Trotz der geringen Einnahmen hat die Stadt Gifhorn weitere hohe Investitionen/Zahlungen ohne Sicherheiten zu Lasten der Allgemeinheit geleistet. Vermutlich mit Verstößen gegen das Haushalts- und Vergaberecht ohne eine realistische Chance einer Refinanzierung über die kommunalen Steuern.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt diesbezüglich nach einer Anzeige durch den Bund der Steuerzahler. Ob die Staatsanwaltschaft allerdings in einem so brisanten Verfahren mit Beteiligung der Gifhorner Stadtpolitik tatsächlich intensiv und zeitnah ermittelt ist zu bezweifeln. Schon gar nicht ist mit einer (harten) Verurteilung der Beteiligen zurechnen, falls die Ermittlungen tatsächlich strafbare Handlungen ergeben. Behörden tun sich gegenseitig nicht richtig weh!
Die Gifhorner Politik und die Stadtverwaltung haben bisher in Sachen Mühlenmuseum nicht mit offenen Karten gespielt und werden es im Vorfeld der Kommunalwahl im September 2026 auch nicht tun. Zu groß ist das Skandalpotential mit einem Durchschlagen auf das Wahlergebnis.
Insolvenz ist kein positiver Schritt
Das die Betreibergesellschaft trotz der eigentlich guten wirtschaftlichen Rahmenbedingen durch die sehr geringe Pacht in finanzielle Probleme gerät, Insolvenz anmelden muss, sollte genaustens analysiert werden. Es gab zwar viele gute Ideen das Mühlenmuseum weiterzuentwickeln, aber zu oft war die Umsetzung zu unprofessionell. Dafür fehlt wohl das Bewusstsein und die Erfahrung.
Deswegen ist eine Insolvenz keineswegs, wie von den Geschäftsführern in einer Erklärung auf der Homepage des Museums dargestellt, ein positiver Schritt. Er bedeutet in erste Linie, dass die Gesellschaft keine liquiden Mittel mehr hat, um die Verbindlichkeiten zu bedienen.
Selbstverständlich kann eine Insolvenz auch eine Chance für einen Neustart sein. Dies erfolgt dann aber immer zu Lasten der Lieferanten und Gläubiger, die meistens auf einem Großteil der Forderung sitzen bleiben werden und vielleicht selbst in finanzielle Probleme geraten.
Auch die Allgemeinheit wird wieder mit der Insolvenz belastet. Zumindest die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung, die die Löhne der Angestellten in den Flautemonaten der Gastronomie von Januar bis März 2026übernehmen müssen.
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