Mittwoch, 4. Feb. 26
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Müh­len­mu­seum - Skan­dal im Millionenbereich

Der poli­ti­sche Skan­dal um das Gif­hor­ner Müh­len­mu­seum und der Insol­venz­an­trag der Betrei­ber­ge­sell­schaft des Müh­len­mu­se­ums vor dem Weih­nachts­fest nimmt ganz neue Dimen­sio­nen an, wenn man die dahin­ter ste­hen­den Zah­len im Mil­lio­nen­be­reich kennt.

Mitt­ler­weile lie­gen uns auch die Son­der­prü­fungs­be­richte des Rech­nungs­prü­fungs­am­tes (RPA) der Stadt Gif­horn vor. Seit dem Erwerb des Müh­len­mu­se­ums zum 01. Januar 2022 bis zum Stich­tag des Prüf­be­richts Ende Okto­ber 2024 sind von der Stadt Gif­horn Gel­der in Höhe von rund 2.455 Mil­lio­nen Euro direkt, bei­spiels­weise als Inves­ti­tio­nen, oder indi­rekt über Vor­schüsse, zum Bei­spiel für lau­fende Betriebs­kos­ten, geflos­sen. Nach Ein­schät­zung des RPA mit Ver­stö­ßen gegen das Haus­halts- und Ver­ga­be­recht, die sich nach Ein­schät­zung des RPA auch nicht mehr nach­träg­lich lega­li­sie­ren lassen.

Allein die im Gesamt­be­trag ent­hal­te­nen Betriebs­kos­ten, dazu dürf­ten u. a. auch Kos­ten für den Strom- und Gas­ver­brauch zäh­len, belau­fen sich auf rund 512.000 Euro. Diese dürf­ten sich bis zum Ende des Jahr 2025 um einen wei­te­ren sechs­stel­li­gen Bereich erhöht haben. Hierzu muss die Stadt Gif­horn trans­pa­rent offen­le­gen, wie hoch die Rück­stände zum Stich­tag 22. Dezem­ber 2025 (Datum Insol­venz­an­trag) waren. 

Durch das Insol­venz­ver­fah­ren der Betrei­ber­ge­sell­schaft muss die Stadt mit einem Total­ver­lust zumin­dest der ggf. offe­nen Betriebs­kos­ten rech­nen. Hier wird der All­ge­mein­heit, anders wie bei den getä­tig­ten Inves­ti­tio­nen die nach wie vor einen Gegen­wert haben, ein ech­ter mone­tä­rer Scha­den ent­ste­hen.

Hier­bei ist beson­ders kri­tisch, dass nach Ansicht der Prü­fer der Pacht­ver­trag bezüg­lich der Zah­lun­gen, hier ins­be­son­dere Abschlags­zah­lun­gen, erheb­li­che Schwä­chen auf­weist. Was also in jedem pri­va­ten Miet­ver­trag ein­deu­tig gere­gelt ist, fehlt in einem Pacht­ver­trag einer öffent­li­chen Ver­wal­tung. Dilet­tan­ti­scher geht es ver­mut­lich nicht mehr!

Hohe straf­recht­li­che Relevanz

Ver­gleicht man die­sen Vor­gang mit der Ver­ur­tei­lung von dem Ex-Bür­ger­meis­ter Den­nis Ehr­hoff aus dem Bol­de­cker Land, der wegen falsch ver­buch­ter 33.000 Euro per Straf­be­fehl wegen Amts­un­treue zu einer Frei­heits­strafe von 7 Mona­ten auf Bewäh­rung ver­ur­teilt wurde, kann man das poten­ti­elle Straf­maß für die Ver­ant­wort­li­chen der Stadt Gif­horn erahnen.

Anders ist nur, dass Den­nis Ehr­hoff ein unbe­que­mer Bür­ger­meis­ter war, den man mit Hilfe der Kom­mu­nal­auf­sicht und Staats­an­walt­schaft schnell los wer­den wollte. Gegen die Ver­ant­wort­li­chen der Stadt Gif­horn vor­zu­ge­hen, damit wer­den sich Kom­mu­nal­auf­sicht und Staats­an­walt­schaft sehr schwer tun, da immer eine poli­ti­sche Kom­po­nente mit­spie­len wird. 

Bür­ger­meis­ter Mat­thias Ner­lich (CDU) wäre auf­grund der schwe­ren Vor­würfe gut bera­ten, sein Amt mit sofor­ti­ger Wir­kung zumin­dest ruhen zu las­sen. Auch ein Ver­zicht auf eine erneute Kan­di­da­tur zur Kom­mu­nal­wahl im Sep­tem­ber 2026 wäre ange­bracht. Kon­se­quent und rich­tig wäre jedoch ein sofor­ti­ger Rücktritt. 

Die­ser Vor­gang zeigt auch deut­lich, dass es mit der Kom­mu­nal­wahl 2026 in den Kom­mu­nal­par­la­men­ten neue Mehr­hei­ten fern ab der Betei­li­gung von CDU und SPD geben muss, um sol­che "Dorf­ge­schäfte" - par­don "Stadt­ge­schäfte" in die­sem Fall - zu verhindern.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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