Dienstag, 16. Jul. 24
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Orts­rat gegen bes­se­ren Verkehrsfluss

In gut 30 Minu­ten hat der Wes­ter­be­cker Orts­rat die kurze Tages­ord­nung abge­ar­bei­tet - wie immer mit einer grund­sätz­li­chen Blo­cka­de­hal­tung gegen unsere B.I.G.-Anträge. Ins­be­son­dere Orts­bür­ger­meis­te­rin Annette Merz (CDU) und ihr Stell­ver­tre­ter Rai­ner Knop (SPD) fal­len durch unsach­li­che Kom­men­tare und Kon­tra­stim­mung auf, ohne selbst Ideen zu haben oder selbst aktiv zu wer­den. Beide tra­gen die Ver­ant­wor­tung für 5 Jahre Still­stand in der Ortschaft!

Was sollte umge­setzt werden: 

  • Der Ver­kehrs­fluss vor der Wes­ter­be­cker Grund­schule soll nicht ver­bes­sert wer­den. Mit den Stim­men der CDU/SPD-Mehr­heits­gruppe wurde unser Antrag abge­lehnt, eine Abkür­zung des abfah­ren­den Ver­kehrs von den "Eltern­ta­xis" durch die Straße "An der Kapelle" zu ver­hin­dern. Das Ver­kehrs­kon­zept, wel­ches für die Grund­schule ent­wi­ckelt wurde, sieht eine Zufahrt über den "Bokens­dor­fer Weg" und eine Abfahrt über die "Fried­hof­straße" vor.
  • Im Okto­ber 2020 hatte der Wes­ter­be­cker Orts­rat ein­stim­mig beschlos­sen, die Grün­flä­chen im „Hein­rich-Drö­ge­mül­ler-Weg“ neu zu gestal­ten oder zeit­nah an die Anlie­ger zu ver­kau­fen. Ein Kauf­in­ter­esse der Anlie­ger für die genann­ten Flä­chen besteht seit lan­gem. Der Ver­kauf ist bis­her ledig­lich an der Kauf­preis­for­de­rung der Gemeinde geschei­tert. Jetzt, nur gut drei Monate spä­ter, wo ein kon­kre­ter Antrag und ein Käu­fer vor­han­den sind, soll nach dem Wil­len der CDU/SPD-Mehr­heits­gruppe nicht mehr ver­kauft wer­den! Was inter­es­siert uns unser Geschwätz von gestern?

Was wurde noch entschieden:

  • In dem geo­gra­fi­schen Mit­tel­punkt der Gemeinde Sas­sen­burg, wel­che sich auf dem Gebiet der Ort­schaft Wes­ter­beck befin­det, soll ein rund 4,5 Meter hoher Schil­der­baum durch die Arbeits­ge­mein­schaft Fahr­rad­wege auf­ge­baut wer­den.

    Schon gewusst? Von der Gemeinde Sas­sen­burg bis zum Nord­pol sind es "nur" 4.635 km - zum Süd­pol hin­ge­gen beacht­li­che 15.380 km.
  • Ein Baum auf dem Fried­hof soll ent­ge­gen des Antrags eines Anlie­gers nicht ent­fernt oder stark zurück­ge­schnit­ten werden. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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