Freitag, 26. Apr. 24
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Bestat­tung soll 1.735 € kosten

Nach lan­gem Zurück­hal­ten und Beschwich­ti­gen wur­den die Gebüh­ren für eine Bestat­tung in den "Urnen­wän­den" bekannt gege­ben - und die haben es in sich! Wie bereits in der poli­ti­schen Debatte im Sep­tem­ber 2020 ver­mu­tet, sind die Bestat­tungs­ge­büh­ren deut­lich höher als bis­her in den Bera­tun­gen ange­prie­sen. Eine Bestat­tung in einer Urnen­wand ist kei­nes­falls eine güns­tige und moderne Bestattungsform!

Laut der neuen Kal­ku­la­tion für die Fried­hofs­ge­büh­ren soll eine "Nische" in der Urnen­wand, wel­che bis zu zwei Urnen aus­ge­legt ist,  eine Grab­ge­bühr in Höhe von 1.735 Euro kos­ten. In der Gebühr ist eine Nut­zungs­zeit von 20 Jah­ren enthalten. 

Dadurch lie­gen die Bestat­tungs­kos­ten in den Urnen­wän­den deut­lich über einer Erd­be­stat­tung, für die die Gebüh­ren bis­her für eine Ein­zel­grab­stätte 860 Euro, anonyme Ein­zel­grab­stätte 890 Euro und Dop­pel­grab­stelle 1490 Euro betra­gen haben. Die Nut­zung einer "Nische" als Ein­zel­grab ist damit unge­fähr dop­pelt so teuer, wie bei einer Erdbestattung. 

Es bleibt also auf­grund der hohen Gebüh­ren abzu­war­ten, wie gut das Ange­bot tat­säch­lich ange­nom­men. Auf dem Fried­hof in Dan­nen­büt­tel wurde bereits eine Urnen­wand auf­ge­baut, in der dem­nächst Bestat­tun­gen vor­ge­nom­men wer­den kön­nen. Für die Fried­höfe in Wes­ter­beck und Stüde ist eben­falls das Auf­stel­len von Urnen­wän­den geplant.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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