Etikettenschwindel für neues Baugebiet in Neudorf-Platendorf
Der Landkreis Gifhorn nennt die Festsetzung für die Erweiterung des neuen Baugebietes "Neudorf Platendorf - Mitte II" (Suhl´sche Flächen) als "Dorfgebiet" Etikettenschwindel. Dieser Einschätzung schließen wir uns an, denn die Erweiterungsfläche müsste entsprechend der vorgesehenen Nutzung, wie eigentlich schon der erste Bauabschnitt, als "Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen werden.
"Dorfgebiete" sind eigentlich auch für die Unterbringung von Höfen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vorgesehen, wobei die landwirtschaftliche Nutzung jedoch Vorrang hat. Dies bedeutet, dass die Wohnnutzung einen wesentlich geringeren Schutzstatus hat, als in einem "Allgemeinen Wohngebiet".
Aus diesem Grund ist zum Beispiel auch ein kleiner Landwirtschaftsbetrieb mit etwa 25 Schweinen zulässig und von den Nachbarn zu dulden. Auch die von Landwirtschaftsbetrieben ausgehenden Immissionen sind von den Bewohnern im Dorfgebiet in höherem Umfang zu ertragen als in anderen Baugebieten. Da in dem Gebiet eigentlich nur Wohnhäuser entstehen sollen, ist die Festlegung "Dorfgebiet" völlig falsch.
Trotzdem hat der Verwaltungsausschuss bereits den nächsten Verfahrensschritt für die Erstellung des Bebauungsplanes eingeleitet. Hintergrund für die unverständliche Entscheidung dürfte sein, dass keinem zustimmenden Ratsmitglied die Bedeutung eines "Dorfgebietes" bewusst war und auch wiederholt keine fachliche Vorbereitung auf die Sitzung erfolgt ist.
Im Verfahren werden wir in einer Stellungnahme auf die falsche Festsetzung hinweisen bzw. eine neue Festsetzung als "Allgemeines Wohngebiet" beantragen.
Bildnachweis: Screenshot B-Plan Mitte II