Dienstag, 10. Dez. 24
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Eti­ket­ten­schwin­del für neues Bau­ge­biet in Neudorf-Platendorf

Der Land­kreis Gif­horn nennt die Fest­set­zung für die Erwei­te­rung des neuen Bau­ge­bie­tes "Neu­dorf Pla­ten­dorf - Mitte II" (Suhl´sche Flä­chen) als "Dorf­ge­biet" Eti­ket­ten­schwin­del. Die­ser Ein­schät­zung schlie­ßen wir uns an, denn die Erwei­te­rungs­flä­che müsste ent­spre­chend der vor­ge­se­he­nen Nut­zung, wie eigent­lich schon der erste Bau­ab­schnitt, als "All­ge­mei­nes Wohn­ge­biet" aus­ge­wie­sen werden. 

"Dorf­ge­biete" sind eigent­lich auch für die Unter­brin­gung von Höfen land- und forst­wirt­schaft­li­cher Betriebe vor­ge­se­hen, wobei die land­wirt­schaft­li­che Nut­zung jedoch Vor­rang hat. Dies bedeu­tet, dass die Wohn­nut­zung einen wesent­lich gerin­ge­ren Schutz­sta­tus hat, als in einem "All­ge­mei­nen Wohngebiet". 

Aus die­sem Grund ist zum Bei­spiel auch ein klei­ner Land­wirt­schafts­be­trieb mit etwa 25 Schwei­nen zuläs­sig und von den Nach­barn zu dul­den. Auch die von Land­wirt­schafts­be­trie­ben aus­ge­hen­den Immis­sio­nen sind von den Bewoh­nern im Dorf­ge­biet in höhe­rem Umfang zu ertra­gen als in ande­ren Bau­ge­bie­ten. Da in dem Gebiet eigent­lich nur Wohn­häu­ser ent­ste­hen sol­len, ist die Fest­le­gung "Dorf­ge­biet" völ­lig falsch.

Trotz­dem hat der Ver­wal­tungs­aus­schuss bereits den nächs­ten Ver­fah­rens­schritt für die Erstel­lung des Bebau­ungs­pla­nes ein­ge­lei­tet. Hin­ter­grund für die unver­ständ­li­che Ent­schei­dung dürfte sein, dass kei­nem zustim­men­den Rats­mit­glied die Bedeu­tung eines "Dorf­ge­bie­tes" bewusst war und auch wie­der­holt keine fach­li­che Vor­be­rei­tung auf die Sit­zung erfolgt ist. 

Im Ver­fah­ren wer­den wir in einer Stel­lung­nahme auf die fal­sche Fest­set­zung hin­wei­sen bzw. eine neue Fest­set­zung als "All­ge­mei­nes Wohn­ge­biet" beantragen. 

Bild­nach­weis: Screen­shot B-Plan Mitte II

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