Pferdestreit - Berufungsverfahren steht vor Freispruch
Das seit April 2024 vor dem Landgericht Hildesheim anhängige Berufungsverfahren in Sachen Pferdestreit steht offenbar vor dem Abschluss. Nach Informationen, die meinem Fachanwalt am 25. August 2026 zugegangen sind, zeichnet sich ein Freispruch beziehungsweise eine Einstellung des Verfahrens ab.
Diese Entwicklung ist vor allem der akribischen Ermittlungsarbeit und der konsequenten Verteidigungsstrategie meines Fachanwalts zu verdanken. Ergänzende Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass die Anzeigenerstatterin nicht berechtigt war, für den betroffenen Auftragnehmer des Landkreises Gifhorn zu sprechen oder diesen rechtlich zu vertreten.
Hinzu kommt eine Aussage der Anzeigenerstatterin vor dem Amtsgericht Gifhorn, die sie dort als Zeugin gemacht hat, die sich im Zuge der weiteren Ermittlungen als unzutreffend erwiesen hat. Damit ist dem gesamten Verfahren die tragende Grundlage entzogen worden.
Zu einer erneuten inhaltlichen Auseinandersetzung mit den in meinem damaligen haushaltpolitischen Antrag getroffenen Aussagen wird es gar nicht mehr kommen. Doch auch darauf wären wir umfassend vorbereitet gewesen: Dem Landgericht wurden 11 Zeugen benannt, die die geschilderten Sachverhalte hätten bestätigen können.
Politische Motivation klar
Zwischenzeitlich hat sich auch die vermutete politische Motivation des Verfahrens offenbart. Die Anzeigenerstatterin kandidiert bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 auf einer Liste der SPD im Landkreis Gifhorn. Es wirft auch die berechtigte Frage auf, inwieweit eine Verknüpfung zwischen Auftragnehmer und der Kreisverwaltung noch regelkonform ist.
Die Leistungen zur Unterbringung fortgenommener Tiere werden nicht öffentlich ausgeschrieben. Diese Vergabepraxis haben wir bereits seit Langem kritisiert. Gerade wenn öffentliche Gelder eingesetzt werden, müssen Transparenz, Wettbewerb und eine wirksame politische Kontrolle gewährleistet sein.
Erhebliche Kritik am Verfahren vor dem Amtsgericht
In der Kritik steht auch insbesondere die Verhandlungsführung vor dem Amtsgericht Gifhorn. Ich habe den Stil und das Auftreten des Richters während der Verhandlung als voreingenommen, schon aggressiv und eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens nicht angemessen empfunden. Bei mir entstand der Eindruck, dass das Ergebnis bereits vor Abschluss der Beweisaufnahme feststand und Einlassungen sowie Zeugenaussagen kaum ernsthaft berücksichtigt wurden.
Und die Strafverfahren gleichen sich. Es wurde erheblicher Druck, mit dem Hinweis auf drohende höhere Kosten und eine möglicherweise höhere Strafe bei Aufrechterhaltung des Einspruchs aufgebaut. Beschuldigte müssen ihre Rechte wahrnehmen können, ohne durch eine solche Verhandlungsführung faktisch zur Rücknahme eines zulässigen Rechtsmittels gedrängt zu werden.
Hintergrund
Am 16. April 2024 war ich nach einer fast 100-minütigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Gifhorn wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 3.900 Euro verurteilt worden. Zuvor war gegen mich ein Strafbefehl über 1.000 Euro ergangen, gegen den ich fristgerecht Einspruch eingelegt hatte.
Gegenstand des Verfahrens war eine einzelne Formulierung in einem öffentlichen Antrag an den Kreistag vom August 2023. Mit diesem Antrag hatte ich als Kreistagsabgeordneter Hinweise von Bürgern aufgegriffen und eine Überprüfung der Verwendung öffentlicher Gelder gefordert.
Der betreffende Auftragnehmer wurde in dem Antrag weder namentlich genannt noch war er für die große Mehrheit der Menschen im Landkreis Gifhorn erkennbar. Trotzdem sah das Amtsgericht den Tatbestand der üblen Nachrede als erfüllt an.
Sollte das Verfahren nun eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden, wäre das eine späte, aber notwendige Korrektur.
Für mich bleibt klar: Gewählte Abgeordnete müssen Missstände ansprechen, Verwaltungshandeln hinterfragen und die Verwendung von Steuergeldern kontrollieren dürfen, ohne dadurch einem unverhältnismäßigen strafrechtlichen Druck ausgesetzt zu werden.
Andreas Kautzsch
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