Samstag, 12. Okt. 24
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The­ma­tik Pfer­de­hal­tung - 3.900 Euro Geldstrafe

Ich werde mich nicht ein­schüch­tern las­sen und meine poli­ti­sche Arbeit für die Bür­ger im Land­kreis Gif­horn unver­än­dert fort­set­zen! In einem fast 100 Minu­ten dau­ern­den absur­den Show-Pro­zess, unter Prä­senz von drei Jus­tiz­be­am­ten mit vol­ler Aus­rüs­tung, bin ich in mei­ner Funk­tion als Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ter vom Amts­ge­richt Gif­horn zur Zah­lung einer Geld­strafe in Höhe von 3.900 Euro ver­ur­teilt wor­den. Zuvor hatte ich einen Straf­be­fehl zur Zah­lung einer Geld­strafe von 1.000 Euro erhal­ten, gegen den ich frist­ge­recht Ein­spruch ein­ge­legt hatte. 

Bean­stan­det wurde eine For­mu­lie­rung für die Schil­de­rung eines Sach­ver­halts aus einem öffent­li­chen Antrag an den Kreis­tag, den ich im August 2023 erstellt hatte, um die Inter­es­sen von Bür­gern zu ver­tre­ten und um die Ver­wen­dung von Steu­er­gel­dern prü­fen zu las­sen. Das Gericht sah in die­sem ein­fa­chen Pas­sus den Tat­be­stand der üblen Nach­rede nach § 186 Straf­ge­setz­buch (StGB) zum Nach­teil eines Auf­trag­neh­mers des Land­krei­ses Gif­horn erfüllt. Der Auf­trag­neh­mer wurde nicht beim Namen genannt und ist auch für die aller­meis­ten Men­schen im Land­kreis nicht zuor­den­bar gewe­sen. Sicher ist, dass gegen das Urteil des Amts­ge­rich­tes Gif­horn Beru­fung ein­legt wird, sodass die Sach­ver­halte dann spä­ter vor dem Land­ge­richt Hil­des­heim erneut auf den Tisch kommen. 

Die Beru­fung ist erfor­der­lich, da eine schon fast aggres­sive Vor­ein­ge­nom­men­heit des Gerich­tes von der ers­ten Minute an deut­lich spür­bar war und eigent­lich nur Inter­esse an einer schnel­len Ver­ur­tei­lung im Sinne der Anklage bestand. Das sich die Aus­sa­gen der Zeu­gen zum Teil deut­lich wider­spra­chen, der im Antrag geschil­derte Sach­ver­halt bestä­tigt und die Betrof­fen­heit nicht nach­ge­wie­sen wurde, beein­druckte das Gericht gar nicht. Die aggres­sive Stim­mung sei­tens des Gerich­tes spie­gelt auch wie­der, dass es zunächst mei­nem Ver­tei­di­ger unter­sagt wurde, wäh­rend der Ver­hand­lung ein Schluck Was­ser zu trin­ken. In wel­chem Sys­tem leben wir, in dem sol­che ele­men­ta­ren Grund­rechte ver­wei­gert werden?

Ins­be­son­dere die Höhe der Geld­strafe von 3.900 Euro könnte für die Viel­zahl von noch lau­fen­den Ver­fah­ren eine stark abschre­ckende Wir­kung haben. Han­delt es sich um ein poli­tisch moti­vier­tes Ver­fah­ren zur Ein­schüch­te­rung mei­ner poli­ti­schen Arbeit und zur Ein­schüch­te­rung der Pfer­de­hal­ter, die schon vor der Ver­hand­lung von "Macht­lo­sig­keit" und "Ohn­macht" gespro­chen haben? Um das Straf­maß bes­ser ein­schät­zen zu kön­nen, hatte das Amts­ge­richt Gif­horn im Februar 2024 einen Beschul­dig­ten, der mit einem Base­ball­schlä­ger meh­rere Kraft­fahr­zeuge zer­trüm­mert und einer Frau ein Büschel Haare aus­ge­ris­sen hatte, "nur" zu einer Geld­strafe in Höhe von 2.000 Euro ver­ur­teilt.

Hin­ter­grund für das Ver­fah­ren ist ein seit einem Jahr schwe­len­der Kon­flikt im Land­kreis Gif­horn zur Pfer­de­hal­tung und der Arbeit des Vete­ri­när­am­tes. Die The­ma­tik hat mitt­ler­weile ein sehr gro­ßes über­re­gio­na­les Inter­esse erzeugt und Berichte im NDR-Fern­se­hen und in einer deutsch­land­weit erschei­nen­den Fach­zeit­schrift bewirkt. 

Andreas Kau­t­zsch

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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