Thematik Pferdehaltung - 3.900 Euro Geldstrafe
Ich werde mich nicht einschüchtern lassen und meine politische Arbeit für die Bürger im Landkreis Gifhorn unverändert fortsetzen! In einem fast 100 Minuten dauernden absurden Show-Prozess, unter Präsenz von drei Justizbeamten mit voller Ausrüstung, bin ich in meiner Funktion als Kreistagsabgeordneter vom Amtsgericht Gifhorn zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.900 Euro verurteilt worden. Zuvor hatte ich einen Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.000 Euro erhalten, gegen den ich fristgerecht Einspruch eingelegt hatte.
Beanstandet wurde eine Formulierung für die Schilderung eines Sachverhalts aus einem öffentlichen Antrag an den Kreistag, den ich im August 2023 erstellt hatte, um die Interessen von Bürgern zu vertreten und um die Verwendung von Steuergeldern prüfen zu lassen. Das Gericht sah in diesem einfachen Passus den Tatbestand der üblen Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) zum Nachteil eines Auftragnehmers des Landkreises Gifhorn erfüllt. Der Auftragnehmer wurde nicht beim Namen genannt und ist auch für die allermeisten Menschen im Landkreis nicht zuordenbar gewesen. Sicher ist, dass gegen das Urteil des Amtsgerichtes Gifhorn Berufung einlegt wird, sodass die Sachverhalte dann später vor dem Landgericht Hildesheim erneut auf den Tisch kommen.
Die Berufung ist erforderlich, da eine schon fast aggressive Voreingenommenheit des Gerichtes von der ersten Minute an deutlich spürbar war und eigentlich nur Interesse an einer schnellen Verurteilung im Sinne der Anklage bestand. Das sich die Aussagen der Zeugen zum Teil deutlich widersprachen, der im Antrag geschilderte Sachverhalt bestätigt und die Betroffenheit nicht nachgewiesen wurde, beeindruckte das Gericht gar nicht. Die aggressive Stimmung seitens des Gerichtes spiegelt auch wieder, dass es zunächst meinem Verteidiger untersagt wurde, während der Verhandlung ein Schluck Wasser zu trinken. In welchem System leben wir, in dem solche elementaren Grundrechte verweigert werden?
Insbesondere die Höhe der Geldstrafe von 3.900 Euro könnte für die Vielzahl von noch laufenden Verfahren eine stark abschreckende Wirkung haben. Handelt es sich um ein politisch motiviertes Verfahren zur Einschüchterung meiner politischen Arbeit und zur Einschüchterung der Pferdehalter, die schon vor der Verhandlung von "Machtlosigkeit" und "Ohnmacht" gesprochen haben? Um das Strafmaß besser einschätzen zu können, hatte das Amtsgericht Gifhorn im Februar 2024 einen Beschuldigten, der mit einem Baseballschläger mehrere Kraftfahrzeuge zertrümmert und einer Frau ein Büschel Haare ausgerissen hatte, "nur" zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt.
Hintergrund für das Verfahren ist ein seit einem Jahr schwelender Konflikt im Landkreis Gifhorn zur Pferdehaltung und der Arbeit des Veterinäramtes. Die Thematik hat mittlerweile ein sehr großes überregionales Interesse erzeugt und Berichte im NDR-Fernsehen und in einer deutschlandweit erscheinenden Fachzeitschrift bewirkt.
Andreas Kautzsch
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