Montag, 2. Dez. 24
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Quä­le­rei für den Tierschutz?

In der nächs­ten Sit­zung des Kreis­ta­ges am 30. August 2023 ab 15 Uhr im Rit­ter­saal des Gif­hor­ner Schlos­ses wird sich inten­siv mit dem Thema Tier­schutz befasst. Die Kreis­ver­wal­tung hat für den Tier­schutz durch die Abtei­lung Vete­ri­när­we­sen (Vete­ri­när­amt) eine über­plan­mä­ßige Aus­gabe über 150.000,- Euro für die Unter­brin­gung, Pflege und tier­ärzt­li­che Ver­sor­gung für fort­ge­nom­mene Tiere bean­tragt. Ist jedoch das Vor­ge­hen des Vete­ri­när­am­tes immer ver­hält­nis­mä­ßig und angemessen? 

Nein, uns sind Fälle aus Did­derse, Isen­büt­tel, Neu­dorf-Pla­ten­dorf, Wagen­hoff, Wey­hau­sen und Wit­tin­gen bekannt, bei denen die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit nicht vor­liegt. Betrof­fen sind meist ältere Pferde, die als Gna­den­brot­pferd bezeich­net wer­den kön­nen und auf­grund des Alters oder in Folge einer oder meh­re­rer Krank­hei­ten nicht mehr den eigent­li­chen Hal­tungs- oder Nutz­zweck erfül­len. Daher haben wir einen Ände­rungs­an­trag gestellt, die Kos­ten nicht zu genehmigen. 

Das teil­weise aggres­sive Vor­ge­hen des Vete­ri­när­am­tes bei Kon­troll­be­su­chen und Nach­kon­trol­len unter Miss­ach­tung der ver­wal­tungs­recht­li­chen Vor­schrif­ten erscheint im Hin­blick auf rechts­staat­li­che Grund­sätze bedenk­lich. Anord­nun­gen wer­den zum Teil will­kür­lich getrof­fen, ohne tief­ge­hende Dia­gnose und Betrach­tung der His­to­rie der Tiere. Zweit­mei­nun­gen von nie­der­ge­las­se­nen Tier­ärz­ten, die schon län­ger mit der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung der Tiere betraut sind, wer­den abgewiegelt.

So wurde bei­spiel­weise im Rah­men einer Kon­trolle das Zie­hen der Schnei­de­zähne bei einem über 29 Jahre alten Pferd münd­lich ange­ord­net. Sowohl die fach­kun­dige Besit­ze­rin als auch der hin­zu­ge­zo­gene Tier­arzt beur­teil­ten die Anord­nung als medi­zi­nisch unbe­grün­det. Auf­grund der Anord­nung (Zwangs­lage) wurde ein Teil der noch fest­sit­zen­den Zähne ent­fernt (Bei­trags­bild). Nach meh­re­ren erfor­der­li­chen Nach­se­die­run­gen wurde aber der Vor­gang abgebrochen.

Ver­meint­li­cher Tier­schutz endet unter die­sen Voraussetzungen/Maßstäben als Quälerei!

Unser Antrag im Detail:

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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