Quälerei für den Tierschutz?
In der nächsten Sitzung des Kreistages am 30. August 2023 ab 15 Uhr im Rittersaal des Gifhorner Schlosses wird sich intensiv mit dem Thema Tierschutz befasst. Die Kreisverwaltung hat für den Tierschutz durch die Abteilung Veterinärwesen (Veterinäramt) eine überplanmäßige Ausgabe über 150.000,- Euro für die Unterbringung, Pflege und tierärztliche Versorgung für fortgenommene Tiere beantragt. Ist jedoch das Vorgehen des Veterinäramtes immer verhältnismäßig und angemessen?
Nein, uns sind Fälle aus Didderse, Isenbüttel, Neudorf-Platendorf, Wagenhoff, Weyhausen und Wittingen bekannt, bei denen die Verhältnismäßigkeit nicht vorliegt. Betroffen sind meist ältere Pferde, die als Gnadenbrotpferd bezeichnet werden können und aufgrund des Alters oder in Folge einer oder mehrerer Krankheiten nicht mehr den eigentlichen Haltungs- oder Nutzzweck erfüllen. Daher haben wir einen Änderungsantrag gestellt, die Kosten nicht zu genehmigen.
Das teilweise aggressive Vorgehen des Veterinäramtes bei Kontrollbesuchen und Nachkontrollen unter Missachtung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften erscheint im Hinblick auf rechtsstaatliche Grundsätze bedenklich. Anordnungen werden zum Teil willkürlich getroffen, ohne tiefgehende Diagnose und Betrachtung der Historie der Tiere. Zweitmeinungen von niedergelassenen Tierärzten, die schon länger mit der medizinischen Versorgung der Tiere betraut sind, werden abgewiegelt.
So wurde beispielweise im Rahmen einer Kontrolle das Ziehen der Schneidezähne bei einem über 29 Jahre alten Pferd mündlich angeordnet. Sowohl die fachkundige Besitzerin als auch der hinzugezogene Tierarzt beurteilten die Anordnung als medizinisch unbegründet. Aufgrund der Anordnung (Zwangslage) wurde ein Teil der noch festsitzenden Zähne entfernt (Beitragsbild). Nach mehreren erforderlichen Nachsedierungen wurde aber der Vorgang abgebrochen.
Vermeintlicher Tierschutz endet unter diesen Voraussetzungen/Maßstäben als Quälerei!
Unser Antrag im Detail:
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