Montag, 9. Dez. 24
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Gemeinde nimmt Spende von Auf­stel­ler an

Die Gemeinde Sas­sen­burg hat auf Beschluss des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses eine Spende von knapp 300 € eines Auto­ma­ten­auf­stel­lers für Ziga­ret­ten für die Orts­feu­er­weh­ren in Stüde und Neu­dorf-Pla­ten­dorf ange­nom­men, die ursprüng­lich zu Guns­ten der Jugend­feu­er­weh­ren ange­dacht waren.

Spen­den für die Feu­er­weh­ren, ins­be­son­dere für die Jugend­feu­er­weh­ren, sind eigent­lich gewünscht und gegen deren Annahme spricht in der Regel nichts. In die­sem Fall steht die Spende jedoch in einem zeit­lich engen Zusam­men­hang mit dem Antrag des Spen­ders aus dem Ende des letz­ten Jah­res, zwei zusätz­li­che Ziga­ret­ten­au­to­ma­ten in den Ort­schaf­ten Gru­ßen­dorf und Wes­ter­beck aufzustellen. 

Bei der Annahme von Spen­den muss sicher­ge­stellt sein, dass diese wirk­lich aus Mild­tä­tig­keit erfol­gen und nicht dazu die­nen, eine Ent­schei­dung zu Guns­ten des Spen­ders zu beein­flus­sen. Schon der Anschein von Kor­rup­tion oder Beein­flus­sung muss aus­ge­schlos­sen wer­den. In die­sem Fall wäre es für die Gemeinde bes­ser gewe­sen, auf diese Spende zu ver­zich­ten. Daher ist es zumin­dest rich­tig gewe­sen, ent­ge­gen der Vor­lage die Spen­den aus Tätig­kei­ten / Pro­duk­ten, die dem Jugend­schutz unter­lie­gen, grund­sätz­lich nicht für eine Jugend­or­ga­ni­sa­tion anzunehmen. 

Bild von Wolf­gang Claus­sen auf Pix­a­bay

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