Problemwölfe können einfacher abgeschossen werden
Der Landkreis Gifhorn und die Gemeinde Sassenburg sind eine der am stärksten betroffenen Regionen durch Problemwölfe. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Vorfälle, bei denen eine Vielzahl von Tieren verendet ist. Jetzt hat das Dialogforum Weidetierhaltung und Wolf neue Regeln für Schnellabschüsse und eine unbürokratische Pauschalprämie für Weidetiere vorgestellt. Vorausgegangen war bereits eine Initiative des Bundesumweltministeriums, das einen zügigeren Abschuss von Wölfen nach Nutztierrissen ermöglichen wollte.
In besonders belasteten Regionen wie dem Landkreis Gifhorn oder der Gemeinde Sassenburg kann es dann einfacher und schneller zu Entnahmen kommen. Beim dritten Treffen des Forums mit rund 25 Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden wurde vereinbart, dass in Gebieten mit überdurchschnittlichen Wolfangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1.000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt sein wird. Die EU-Kommission und der Bund hatten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.
Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei Wege: Im Einzelfall kann jetzt schon in Gebieten mit erhöhten Überwindungen von Herdenschutzmaßnahmen ein Schnellabschuss angeordnet werden. Zur generellen Festlegung dieser Gebiete ist eine Verordnung mit breiter Beteiligung geplant. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen hierfür jetzt konkrete Eckpunkte zur Umsetzung des neuen Verfahrens vorgestellt und mit den Expertinnen und Experten im Dialogforum diskutiert.
Demnach plant das Land eine Verordnung (nach § 45 Abs. 7 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz) zu erlassen, welche die Kriterien für die Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen einheitlich für das ganze Land festschreibt. Auf dieser Grundlage können dann Gebiete ausgewiesen und nach einer einmaligen Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes ohne DNA-Probe artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen (nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) erteilt werden.
In einer Online-Umfrage (nicht repräsentativ) im April 2023 hatten sich rund 81 Prozent der Teilnehmer für eine starke Regulierung des Wolfes ausgesprochen.
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