Freitag, 26. Apr. 24
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Sam­mel­un­ter­künfte vor­erst abgewendet

Die Ein­rich­tung von Sam­mel­un­ter­künf­ten in Sport­hal­len oder ähn­li­chen Räum­lich­kei­ten für Flücht­linge aus der Ukraine kann vor­erst abge­wen­det wer­den. Für die ange­kün­dig­ten 55 auf­zu­neh­men­den Flücht­linge bis Ende des Jah­res steht vor­aus­sicht­lich aus­rei­chend Wohn­raum im Rah­men der Obdach­lo­sen­un­ter­brin­gung zur Verfügung. 

Das büro­kra­ti­sche Ver­fah­ren wird deut­lich ver­ein­facht, sodass das Job­cen­ter ab sofort eine Kopf­pau­schale für die Kos­ten der Unter­kunft an die Gemeinde bezahlt. An die Unter­künfte zur Obdach­lo­sen­un­ter­brin­gung wer­den zudem gerin­gere Stan­dards an der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Wohn­flä­che pro Per­son gestellt. Glei­ches betrifft die Aus­stat­tung, die sich eben­falls nur auf ein abso­lu­tes Mini­mum wie Bett, Schrank, Stuhl etc. beschränkt. Wie bean­tragt, wer­den für die Unter­brin­gung außer­plan­mä­ßige Gel­der bereit­ge­stellt.

Zusätz­lich hat der Ver­wal­tungs­au­schuss in sei­ner letz­ten Sit­zung in einem frak­ti­ons­über­grei­fen­den Beschluss zuge­stimmt, dass, wie von unse­rer B.I.G.-Fraktion bean­tragt, Sport­hal­len, Dorf­ge­mein­schafts­häu­ser (DGH) nur als "letz­tes Mit­tel der Wahl" für Sam­mel­un­ter­künfte genutzt wer­den. Auf­grund gesetz­li­cher Vor­ga­ben könn­ten in einer Sport­halle (Ein-Feld-Halle) nur rund 40 Per­so­nen unter­ge­bracht wer­den. Auf­wand und Nut­zen ste­hen des­we­gen schon in kei­nem Verhältnis. 

Neues Hel­fer-Netz­werk

Statt auf ein bestehen­des und gut funk­tio­nie­ren­des Netz­werk, wel­ches von Fabian Hoff­mann und Jens Dürkop koor­di­niert wer­den sollte, zurück­zu­grei­fen, setzt die poli­ti­sche Mehr­heit auf die Ein­rich­tung eines neuen Netz­wer­kes. Aus par­tei­po­li­ti­schen Befind­lich­kei­ten und schein­bar ver­letz­ter Egos möchte ins­be­son­dere die SPD-Frak­tion keine Man­dats­trä­ger der B.I.G-Fraktion in koor­di­nie­ren­den Funk­tio­nen ein­set­zen. Statt­des­sen soll die per­ma­nent über­for­derte Gemein­de­ver­wal­tung, die nicht über aus­rei­chende Per­so­nal­res­sour­cen ver­fügt, diese Auf­gabe über­neh­men. Mehr wie Hilfe anbie­ten geht nicht!

Da die Flücht­linge Leis­tun­gen aus dem Arbeits­lo­sen­geld II, sprich Hartz 4, bekom­men, wird bewusst auf pau­schale Sam­mel- oder Spen­den­auf­rufe ver­zich­tet. Die Flücht­linge ver­fü­gen über aus­rei­chende finan­zi­elle Mit­tel zur Selbst­ver­sor­gung für den täg­li­chen Bedarf und Bekleidung. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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