Montag, 2. Dez. 24
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Spen­den über Pay­Pal möglich

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

Ab sofort kön­nen Spen­den an unsere Wäh­ler­ge­mein­schaft auch über den Online-Bezahl­dienst Pay­Pal abwi­ckelt wer­den. Ins­be­son­dere für den bevor­ste­hen­den Wahl­kampf zur Kom­mu­nal­wahl im Sep­tem­ber 2021 bit­ten wir um eine Spende. Auch Klein­be­träge hel­fen uns, eine bür­ger­nahe und trans­pa­rente Poli­tik in der Gemeinde Sas­sen­burg umzusetzen!


Recht­li­che Hinweise

Spen­den an eine poli­ti­sche Wäh­ler­ge­mein­schaft sind nach § 34g EStG in beson­de­rem Maße steu­er­lich begüns­tigt. Bis zu einer Ober­grenze von 1.650 Euro für Allein­ste­hende und von 3.300 Euro für Ehe­paare erhal­ten Sie unab­hän­gig von Ihrer Steu­er­klasse oder Ihrem Steu­er­satz immer 50 Pro­zent Ihres Spen­den­be­tra­ges inner­halb Ihrer Steu­er­erklä­rung erstattet. 

Für Spen­den bis zu einem Betrag von 200 Euro ist keine Spen­den­be­schei­ni­gung not­wen­dig. Dem Finanz­amt genügt ein ein­fa­cher Nach­weis, in der Regel reicht bei­spiels­weise ein Kon­to­aus­zug, eine Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nung etc., dass eine Spende geleis­tet wurde. Die ver­ein­fachte Rege­lung gilt je Spende, nicht für die im Gesamt­jahr geleis­te­ten Spen­den. Für Spen­den über 200 Euro benö­ti­gen wir Ihren voll­stän­di­gen Namen und Ihre voll­stän­dige Adresse, um Ihnen zum Jah­res­ende eine Spen­den­be­schei­ni­gung zukom­men las­sen können.

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