Sonntag, 28. Apr. 24
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Still­stand - Keine Zukunfts­pla­nung für Westerbeck

Wer nicht an die Zukunft denkt, wird keine haben! (John Gals­wor­thy) Der Wes­ter­be­cker Orts­rat hat erneut die Chance ver­passt, eine mit­tel­fris­tige Zukunfts­pla­nung auf­zu­stel­len. Mehr­heit­lich wur­den unsere Anträge abge­lehnt, die wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Zei­ten mit einer Hoch­zins­phase zu nut­zen, für gemein­de­ei­gene Flä­chen eine Bau­leit­pla­nung auf­zu­stel­len.

Für ein wei­te­res Wohn­ge­biet soll ein Lücken­schluss vom "Bokens­dor­fer Weg" zum "Hohen­lei­pisch­weg" auf der Flä­che des ehe­ma­li­gen Fuß­ball­plat­zes erfol­gen. Eine Plan­reife wäre frü­hes­tens im Jahr 2025 zu erzie­len, sodass sich die wirt­schaft­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für pri­vate Bau­her­ren ggf. ver­bes­sert haben. Da ein Bebau­ungs­plan (B-Plan) kein Ver­falls­da­tum hat, könnte die tat­säch­li­che Erschlie­ßung spä­ter dann erfol­gen, wenn die Rah­men­be­din­gun­gen pas­sen. Die dafür nötige Auf­he­bung des B-Pla­nes "Rat­haus Sas­sen­burg" wurde auch abge­lehnt. An Luft­schlös­sern wird festgehalten.

Eben­falls mehr­heit­lich abge­lehnt wurde unser Antrag, die Wes­ter­be­cker Orts­mitte mit einem B-Plan für eine Wohn- und Geschäfts­be­bau­ung rechts­si­cher zu gestal­ten. Hier wäre der Zeit­raum sinn­voll zu nut­zen, in dem die Orts­durch­fahrt ggf. im Jahr 2024 saniert wird. Statt­des­sen wurde beschlos­sen, die Bestands­ge­bäude auf Kos­ten der Steu­er­zah­ler abzu­rei­ßen. Im Auf­trag der Gemein­det viel zu teuer, als wenn dies durch einen pri­va­ten Inves­tor erfol­gen würde. Eine Bera­tung ist noch im Bau- und Ver­wal­tungs­aus­schuss geplant. 

Knappe Mehr­heit für "Tempo-30"

Mit knap­per Mehr­heit hat der Orts­rat sich dazu durch­rin­gen kön­nen, mit unse­rem Antrag zur Erwei­te­rung und Auf­recht­erhal­tung von "Tempo 30" auf der Haupt­straße (L289) eine klare Wil­lens­be­kun­dung in Rich­tung Geneh­mi­gungs­be­hörde abzu­ge­ben. Ein zusätz­li­cher "Tempo 30"-Bereich soll auf dem "Dan­nen­büt­te­ler Weg" zwi­schen der Wohn­an­lage der Lebens­hilfe und der Ein­kaufs­märkte ein­ge­rich­tet wer­den. Neue recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen, die dem­nächst Gül­tig­keit erlan­gen, geben den Kom­mu­nen mehr Mit­spra­che bei der Aus­wei­sung von "Tempo-30" in den Orts­la­gen von über­ört­li­chen Durch­gangs­stra­ßen.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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