Stillstand - Keine Zukunftsplanung für Westerbeck
Wer nicht an die Zukunft denkt, wird keine haben! (John Galsworthy) Der Westerbecker Ortsrat hat erneut die Chance verpasst, eine mittelfristige Zukunftsplanung aufzustellen. Mehrheitlich wurden unsere Anträge abgelehnt, die wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit einer Hochzinsphase zu nutzen, für gemeindeeigene Flächen eine Bauleitplanung aufzustellen.
Für ein weiteres Wohngebiet soll ein Lückenschluss vom "Bokensdorfer Weg" zum "Hohenleipischweg" auf der Fläche des ehemaligen Fußballplatzes erfolgen. Eine Planreife wäre frühestens im Jahr 2025 zu erzielen, sodass sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen für private Bauherren ggf. verbessert haben. Da ein Bebauungsplan (B-Plan) kein Verfallsdatum hat, könnte die tatsächliche Erschließung später dann erfolgen, wenn die Rahmenbedingungen passen. Die dafür nötige Aufhebung des B-Planes "Rathaus Sassenburg" wurde auch abgelehnt. An Luftschlössern wird festgehalten.
Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde unser Antrag, die Westerbecker Ortsmitte mit einem B-Plan für eine Wohn- und Geschäftsbebauung rechtssicher zu gestalten. Hier wäre der Zeitraum sinnvoll zu nutzen, in dem die Ortsdurchfahrt ggf. im Jahr 2024 saniert wird. Stattdessen wurde beschlossen, die Bestandsgebäude auf Kosten der Steuerzahler abzureißen. Im Auftrag der Gemeindet viel zu teuer, als wenn dies durch einen privaten Investor erfolgen würde. Eine Beratung ist noch im Bau- und Verwaltungsausschuss geplant.
Knappe Mehrheit für "Tempo-30"
Mit knapper Mehrheit hat der Ortsrat sich dazu durchringen können, mit unserem Antrag zur Erweiterung und Aufrechterhaltung von "Tempo 30" auf der Hauptstraße (L289) eine klare Willensbekundung in Richtung Genehmigungsbehörde abzugeben. Ein zusätzlicher "Tempo 30"-Bereich soll auf dem "Dannenbütteler Weg" zwischen der Wohnanlage der Lebenshilfe und der Einkaufsmärkte eingerichtet werden. Neue rechtliche Rahmenbedingungen, die demnächst Gültigkeit erlangen, geben den Kommunen mehr Mitsprache bei der Ausweisung von "Tempo-30" in den Ortslagen von überörtlichen Durchgangsstraßen.
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