Montag, 2. Dez. 24
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Ver­bin­dung Neu­haus - Tri­an­gel nur noch für Anlie­ger frei

Die Ent­schei­dung kam dann doch über­ra­schend! Mit den Stim­men von CDU und der SPD-Gruppe - bei Ent­hal­tung der B.I.G. - hat der Wes­ter­be­cker Orts­rat beschlos­sen, dass der Ver­bin­dungs­weg zwi­schen Neu­haus und Tri­an­gel nur noch von Anlie­gern aus Neu­haus befah­ren wer­den darf. Für alle ande­ren - auch alle Bür­ger aus Tri­an­gel - wäre dann die Durch­fahrt ver­bo­ten. Dazu soll eine zusätz­li­che Beschil­de­rung "Anlie­ger frei" bei der zustän­di­gen Ver­kehrs­be­hörde des Land­krei­ses Gif­horn betragt wer­den. Nach einem Jahr soll die Wir­kung der Maß­nahme über­prüft werden. 

Über­ra­schend, denn die SPD hatte zuvor in einem Hetz- und Fake-News Post ver­brei­tet, die böse B.I.G. will den Bür­gern aus Tri­an­gel die Durch­fahrt ver­bie­ten las­sen. Die Chaos-Poli­tik der SPD mit Scholz-Effekt und Gedächt­nis­ver­lust zieht sich schein­bar vom Bund bis in die Kom­mune durch!

Ent­hal­tung, weil Durch­set­zung kaum zu kon­trol­lie­ren sein wird und for­mell in der Nähe woh­nen­den Bür­ger aus Tri­an­gel aus­ge­sperrt wer­den. Da wären smarte Lösun­gen sicher ange­brach­ter und wirkungsvoller. 

Alter­na­tive zu "Anlie­ger frei"

Falls die Ver­kehrs­be­hörde die Anord­nung "Anlie­ger frei" nicht erteilt, wurde unser Ände­rungs­an­trag ein­stim­mig ange­nom­men, ana­log bestehen­der Anord­nun­gen für ver­gleich­bare Ver­bin­dungs­wege im Land­kreis Gif­horn und zur Ergän­zung der Anord­nung durch die vor­han­de­nen Fahr­bahn­schä­den einen Antrag für eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung auf 30km/h zu stel­len um das Durch­fah­ren unat­trak­tiv zu machen. Geschwin­dig­keits­be­schrän­kun­gen las­sen sich ein­fach bes­ser kontrollieren.

Neuhaus_Tempo_30

Der Antrag für eine Redu­zie­rung der zuläs­si­gen Geschwin­dig­keit lässt sich leicht mit den Fahr­bahn­schä­den und den nicht befes­tig­ten Sei­ten­strei­fen mit Absatz zur befes­tig­ten Fahr­bahn, der auf­grund der Fahr­bahn­breite bei Gegen­ver­kehr zwangs­läu­fig befah­ren wer­den muss, begrün­den. Des wei­te­ren besteht ein Kon­flikt mit schwa­chen Ver­kehrs­teil­neh­mern wie Fußgängern/ Rad­fah­rern, die bei­spiels­weise zur Schü­ler­be­för­de­rung die Bus­hal­te­stelle Neu­haus für eine Ver­bin­dung nach Wolfs­burg errei­chen müs­sen. Die zur­zeit zuläs­si­gen 100 km/h mit Fuß­gän­gern ohne sepa­ra­ten Weg ein No-Go! Zudem ist der Weg im Kur­ven­be­reich schlecht ein­seh­bar und an der Gabe­lung besteht nur eine „Rechts vor Links“ Vorfahrtsregelung.

Der Tri­an­ge­ler Orts­rat hat in sei­ner Sit­zung am 05. Novem­ber 2024 ein­stim­mig gar kei­nen Hand­lungs­be­darf gese­hen und dadurch auch keine eige­nen Vor­schläge gemacht. Durch das Votum aus Wes­ter­beck müs­sen sich jetzt die gemeind­li­chen Gre­mien mit der The­ma­tik beschäf­ti­gen. Die Vor­be­ra­tung dazu fin­det in der Sit­zung Feu­er­schutz- u. Ord­nungs­aus­schuss am 07. Januar 2025 statt.

Hin­ter­grund für die jah­re­lange Debatte ist, dass sol­che Wirt­schafts­wege oft als "Schleich­weg" oder Abkür­zung mit bis zu 500 Fahrzeugen/ Tag genutzt wer­den. Anwoh­ner des "Glas­hüt­ten­wegs", "Holz­wie­sen­we­ges" und des "Bir­nen­damms" hat­ten sich schon öfters über die Ver­kehrs­be­las­tung des Durch­gangs­ver­kehrs und die dort gefah­re­nen, zu hohen, Geschwin­dig­kei­ten beklagt. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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