Windparks - Wie sollen sich unsere Ortschaften entwickeln?
Wie sollen sich die Sassenburger Ortschaften weiterentwickeln? Mit dieser Frage muss sich die Sassenburger Politik zwangsläufig beschäftigen. Insbesondere die Ortsräte von Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck sind aufgefordert festzulegen, wo Entwicklungsflächen sein könnten.
Dies ist so wichtig, weil der Regionalverband Braunschweig ausdrücklich erklärt hat, sich bei der Neuaufstellung der Raumordnung für Windenergie an den Flächennutzungsplänen (F-Plan) an den Gemeinden zu orientieren. D.h. die Festlegung des Schutzabstandes von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung wird auf Basis der F-Pläne festgelegt. Um zukünftig einen Konflikt zwischen der Bauland- und Ortsentwicklung und Windkraftanlagen auszuschließen, hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, im F-Plan bereits jetzt entsprechende Entwicklungsflächen zu sichern. Dazu ist zur "Schadensbegrenzung" eine Änderung des F-Planes erforderlich.
Für uns gibt es dabei einen Grundsatz: Die Flächen für zukünftige Windparks sollen sich an der Ortsplanung und nicht die Ortsplanung an den Windparks orientieren.
Die Beratung im Grußendorfer Ortsrat findet am 12. August 2024 im DGH Grußendorf statt. Der Dannenbütteler Ortsrat einen Tag später (13.08.2024) im DGH Dannenbüttel. Die Sitzung des Westerbecker Ortsrates ist noch nicht final terminiert.
Der Antrag im Detail:
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