Montag, 29. Apr. 24
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Ver­än­de­rungs­sperre läuft aus

Die Ver­än­de­rungs­sperre für das Gebiet des Bern­stein­sees läuft am 31.01.2023 aus. Bür­ger­meis­ter Jochen Koslow­ski hat in der Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses am 24. Januar 2023 unsere Rechts­auf­fas­sung bestä­tigt, dass eine Ver­län­ge­rung der Ver­än­de­rungs­sperre in das dann vierte Jahr an recht­lich sehr hohe Hür­den gesetzt wäre und auf­grund der aktu­el­len Gege­ben­hei­ten nicht durch­setz­bar ist.

Damit ist ab dem 01. Februar 2023, prak­tisch ab sofort, wie­der mög­lich, dass geneh­mi­gungs­freie Vor­ha­ben und umfang­rei­chere Sanie­rungs- und Unter­hal­tungs­maß­nah­men nach dem Maß­stab des aktu­ell gül­ti­gen Bebau­ungs­pla­nes (B-Plan) von 2012 durch­ge­führt wer­den können.

Es ist auch davon aus­zu­ge­hen, dass der Land­kreis Gif­horn zum Inkraft­tre­ten des neuen B-Plans, bereits ab Okto­ber 2019 ein­ge­reichte, aber nicht mehr bear­bei­tete, Bau­ge­neh­mi­gun­gen beschei­den lässt. Rein theo­re­tisch könn­ten auch neu ein­ge­reichte Bau­vor­ha­ben geneh­migt wer­den. Ent­schei­dend ist der Tag der Geneh­mi­gung und nicht der Tag der Ein­rei­chung. Diese muss vor dem Inkraft­tre­ten des neuen B-Plans geneh­migt wer­den. Wenn also jemand einen Bau­an­trag im Schub­fach lie­gen hat, es zu kei­nen Rück­fra­gen sei­tens der Geneh­mi­gungs­be­hörde kommt, könnte auch in die­sem Fall durch­aus eine Geneh­mi­gung erteilt werden. 

Der Ver­wal­tungs­au­schuss hat den Beschluss des Bau­aus­schus­ses zur Neu­aus­le­gung des B-Plans für den Bern­stein­see bestä­tigt. Somit könnte der neue B-Plan vor­aus­sicht­lich erst zum 01. April 2023 Inkraft­tre­ten. Ein Bera­tung in der Sit­zung des Gemein­de­ra­tes am Don­ners­tag, den 26. Januar 2023 ist daher for­mal­recht­lich nicht mehr erforderlich. 

Die Neu­aus­le­gung wird erfor­der­lich, weil es zu deut­li­chen Ver­än­de­run­gen im Frei­zeit- und Sport­be­reich gekom­men ist. Eben­falls bestä­tigt wurde, dass mit dem Beschluss zur Neu­aus­le­gung nur noch Stel­lung­nah­men zu beschlos­se­nen Ände­run­gen abge­ge­ben wer­den kön­nen. Damit sind die gra­vie­ren­den Ein­schnitte hin­sicht­lich der Nut­zung und Bebau­ung der Grund­stü­cke im Wochen­haus­ge­biet zukünf­tig nicht mehr bera­tungs­fä­hig - somit defi­ni­tiv end­gül­tige Beschluss­lage.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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