Dienstag, 16. Jul. 24
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Land­kreis Gif­horn för­dert 225 Balkonkraftwerke

Bringt wenig für die Ener­gie­si­cher­heit und ver­ur­sacht einen gro­ßen Ver­wal­tungs­auf­wand! Ab dem 15. Juli 2024 um 8 Uhr kön­nen Bür­ger mit Wohn­sitz im Land­kreis Gif­horn einen För­der­an­trag für soge­nannte "Bal­kon­kraft­werke" (Ste­cker-Solar­ge­räte) stel­len. Der Zuschuss beträgt 200 Euro pro Anlage und Haushalt. 

För­der­be­rech­tigt sind aller­dings nur Haus­halte deren Netto-Ein­kom­men den dop­pel­ten Bür­ger­geld­re­gel­satz nicht über­steigt. Für eine Fami­lie, bei­spiels­weise bestehend aus zwei Erwach­se­nen und zwei Kin­dern im Alter bis zu 5 Jah­ren, liegt die Grenze bei 3.566 Euro. Ob das Haus­halts­ein­kom­men unter­halb die­ser Grenze ist, kann online berech­net wer­den.

Die Ver­gabe erfolgt nach Wind­hund­prin­zip, also in der Rei­hen­folge der abge­ge­be­nen Anträge. Die Antrag­stel­lung erfolgt aus­schließ­lich online über das Ser­vice­por­tal www.openrathaus.gifhorn.de.

Geför­dert wer­den Anla­gen mit einer Min­dest­aus­gangs­leis­tung von 350 W bis zu einer maxi­ma­len Aus­gangs­leis­tung des Wech­sel­rich­ters von 800 W. Die maxi­mal instal­lierte Leis­tung aller PV-Module darf 2.000 W Nenn­aus­gangs­leis­tung nicht über­stei­gen.

Alle Detail in der För­der­richt­li­nie:

Sym­bol­bild pixabay.com

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