Landkreis Gifhorn fördert 225 Balkonkraftwerke
Bringt wenig für die Energiesicherheit und verursacht einen großen Verwaltungsaufwand! Ab dem 15. Juli 2024 um 8 Uhr können Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Gifhorn einen Förderantrag für sogenannte "Balkonkraftwerke" (Stecker-Solargeräte) stellen. Der Zuschuss beträgt 200 Euro pro Anlage und Haushalt.
Förderberechtigt sind allerdings nur Haushalte deren Netto-Einkommen den doppelten Bürgergeldregelsatz nicht übersteigt. Für eine Familie, beispielsweise bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter bis zu 5 Jahren, liegt die Grenze bei 3.566 Euro. Ob das Haushaltseinkommen unterhalb dieser Grenze ist, kann online berechnet werden.
Die Vergabe erfolgt nach Windhundprinzip, also in der Reihenfolge der abgegebenen Anträge. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal www.openrathaus.gifhorn.de.
Gefördert werden Anlagen mit einer Mindestausgangsleistung von 350 W bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 800 W. Die maximal installierte Leistung aller PV-Module darf 2.000 W Nennausgangsleistung nicht übersteigen.
Alle Detail in der Förderrichtlinie:
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