Freitag, 26. Sep. 25
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Müs­sen Rad­fah­rer auf der viel­be­fah­re­nen K31 fahren?

Drin­gen­der Klä­rungs­be­darf! Nach der andau­ern­den Debatte um den Sta­tus der neu errich­te­ten Wege par­al­lel zur Fahr­bahn der Wes­ter­be­cker Orts­durch­fahrt kommt jetzt eine ähn­li­che Pro­ble­ma­tik an den Wegen par­al­lel der Fahr­bahn der K31 in den Ort­schaf­ten Tri­an­gel und Neu­dorf-Pla­ten­dorf auf. Gemäß der aktu­el­len Beschil­de­rung müs­sen Rad­fah­rer größ­ten­teils die Fahr­bahn nutzen. 

Bei­spiels­weise ist der Weg ab „Dra­gen­kreu­zung“ bis „Im Dra­gen“ Rich­tung Nor­den als "Kom­bi­nier­ter Rad- und Fuß­weg" aus­ge­schil­dert ✅. In die Gegen­rich­tung, also Rich­tung Gif­horn, gibt es keine Beschil­de­rung ➡️ Rad­fah­rer müs­sen die Fahr­bahn nutzen ❌!

Zwi­schen „Im Dra­gen“ und „Tri­an­ge­ler Krei­sel“ gibt es in beide Rich­tun­gen keine Beschil­de­rung ➡️ Rad­fah­rer müs­sen die Fahr­bahn nutzen ❌!

Vom „Tri­an­ge­ler Krei­sel“ bis zum „Gam­ser Weg“ sind beide Rich­tun­gen ein­deu­tig mit "Fuß­weg Rad­fah­rer frei" beschildert ✅.

Zwi­schen dem „Gam­ser Weg“ und dem „Ise­weg" gibt es in beide Rich­tun­gen keine Beschil­de­rung ➡️ Rad­fah­rer müs­sen die Fahr­bahn nut­zen ❌! Betrof­fen ist auch der Schul­weg zur Fin­dorff-Grund­schule. Grund­schü­ler, die älter als 10 Jahre sind, müss­ten auch die Fahr­bahn nutzen ❌!

Der Bereich "Ise­weg" bis zur Orts­grenze ist ein­deu­tig mit "Fuß­weg Rad­fah­rer frei" beschil­dert ✅. Hier fehlt nur am "Ise­weg" das Schild Fußgänger ❌. 

Ziem­lich viel Chaos für einen bau­tech­nisch immer glei­chen Weg, auch von der Breite her. Da wir Rad­fah­rern, ins­be­son­dere Schul­kin­dern, das Fah­ren auf der viel­be­fah­re­nen K31 nicht zumu­ten wol­len, weil dies viel zu gefähr­lich ist, hat Fabian Hoff­mann als Orts­bür­ger­meis­ter von Neu­dorf-Pla­ten­dorf eine Anfrage beim Land­kreis Gif­horn gestellt. Das Ziel soll sein, dass der Weg zwi­schen "Dra­gen­kreu­zung" und nörd­li­cher Orts­grenze von Neu­dorf-Pla­ten­dorf in beide Rich­tun­gen von Rad­fah­rern befah­ren wer­den kann.

Hin­ter­grund der Anfrage an den Land­kreis Gif­horn ist ein Unfall mit einem Rad­fah­rer und der Andro­hung eines Ord­nungs­gel­des. Das Ord­nungs­geld für das uner­laubte Rad­fah­ren auf dem Geh­weg beträgt in der Regel 55 Euro. Bei Behin­de­rung ande­rer erhöht es sich auf 70 Euro, bei Gefähr­dung auf 80 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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