Westerbecker Ortsmitte - Politik gegen öffentliches Verfahren
Denkwürdige Sitzung des Westerbecker Ortsrates! Wer hoffte, die Planung der zwei Investoren zur Bebauung und Umgestaltung der Westerbecker Ortsmitte in der letzten Sitzung des Westerbecker Ortsrates zu sehen, wurde enttäuscht. Vielmehr hat sich sogar die Politik, hier insbesondere die SPD-Genossen, auf unseren B.I.G.-Antrag hin bewusst dagegen entschieden, wie sonst üblich, die Öffentlichkeit vor der Vergabeentscheidung zu beteiligen. Ein Verstoß gegen die Kommunalverfassung und das Baurecht!
Es geht hier nicht nur lapidar um einen Grundstücksverkauf, sondern um die neue Gestaltung der Ortsmitte. Die Öffentlichkeit und die Nachbarn dürften ein großes Interesse daran haben, was auf dem rund 3.800 m² großen Grundstück gebaut wird, welches sich im Besitz der Gemeinde befindet. Also ist die Politik gefragt, hier Vorgaben für die Gestaltung und Bebauung zu machen. Wir sind dazu bereit - CDU und SPD nicht!
Mit der Konsequenz, das beide Angebote nicht vergleichbar sind, weil detaillierte und wichtige Vorgaben zur Gestaltung, zur Nutzung des Grundstücks und zu den Anforderungen der Hauptmieter in dem Interessenbekundungsverfahren fehlen. Dazu gehört auch die Information, dass für die auf dem Grundstück befindliche und geschätzt min. 250 Jahre alte Rotbuche seit 2022 ein Verfahren läuft, diesen schönen und gesunden Baum zum Naturdenkmal erklären zu lassen.
Selbstverständlich ist die langfristige Sicherstellung der medizinischen Versorgung wichtig. Die Hausarztpraxis wird seit dem 1. November 2014, also seit mehr als 10 Jahren unter neuer Regie geführt. Genug Zeit, um sich Gedanken für eine Weiterentwicklung der Praxis zu machen. Ungefähr genauso lange ist die Gemeinde Eigentümerin des Grundstücks. Seit 2018 wurden mehrere Versuche politisch abgelehnt, eine Nutzung und eine Umgestaltung der Ortsmitte zu erarbeiten.
Warum auf einmal jetzt diese Eile? Warum wieder dieses schnell-schnell ohne durchdachtes Handeln? Es gibt viele negative Beispiele in unserer Gemeinde, wo genau diese Vorgehensweise einen großen Schaden hinterlassen hat. Das die SPD-Fraktion und nicht die Verwaltung um Bürgermeister Koslowski auf ein von ihr geführtes Verfahren einen Vergabevorschlag macht, spricht Bände. Ein einmaliger Vorgang!
Das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens stellt sich zusammenfasend wie folgt dar:
Investor 1:
Der Investor 1 bietet einen marktgerechten Kaufpreis, Finanzierungsbestätigung von der Bank liegt nach Aussage des Investors vor. Der Entwurf wurde bereits einmal überarbeitet. Nach dem Vorgespräch ist eine weitere Überarbeitung des Entwurfs aufgrund neuer Informationen, wie beispielsweise die Erhaltung des Baumes, nötig. Ein potentieller Hauptmieter will mit dem Investor, wie auch mit der B.I.G. seit Anfang Mai 2025, nicht sprechen, um Informationen zur benötigten Fläche und Anforderungen geben.
Investor 2:
Der Investor 2 bietet einen Kaufpreis von nur rund der Hälfte von dem, was die Gemeinde vor 10 Jahren für das Grundstück selbst bezahlt hat. Zwischenzeitlich dürfte sich der Wert des Grundstückes um min. 75 Prozent erhöht haben. Der Investor hat noch keine Gespräche mit der Bank geführt und kann somit noch keine Finanzierungsbestätigung vorlegen. Der Entwurf muss auch wie bei Investor 1 aufgrund neuer Informationen überarbeitet werden. Hauptmieter, Politik, Verwaltung und Bürgermeister haben mit dem Investor bereits vor dem Interessenbekundungsverfahren mehrere Gespräche geführt, sodass der Investor alle benötigten Informationen, die eigentlich auch Teil eines guten und professionellen Verfahrens sein müssten, hat.
Nicht auszuschließen, dass die Ausschreibung auf den speziellen Investor zugeschnitten war. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Entscheidung für diesen Investor bereits vor dem Verfahren gefallen ist. Das Interessenbekundungsverfahren war daher nur das notwendige Übel, um den Schein eines öffentlichen Verfahrens vorzutäuschen.
Frage: Für welchen Investor wird sich Politik und Verwaltung voraussichtlich entscheiden?
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