Freitag, 26. Sep. 25
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Wes­ter­be­cker Orts­mitte - Poli­tik gegen öffent­li­ches Verfahren

Denk­wür­dige Sit­zung des Wes­ter­be­cker Orts­ra­tes! Wer hoffte, die Pla­nung der zwei Inves­to­ren zur Bebau­ung und Umge­stal­tung der Wes­ter­be­cker Orts­mitte in der letz­ten Sit­zung des Wes­ter­be­cker Orts­ra­tes zu sehen, wurde ent­täuscht. Viel­mehr hat sich sogar die Poli­tik, hier ins­be­son­dere die SPD-Genos­sen, auf unse­ren B.I.G.-Antrag hin bewusst dage­gen ent­schie­den, wie sonst üblich, die Öffent­lich­keit vor der Ver­ga­be­ent­schei­dung zu betei­li­gen. Ein Ver­stoß gegen die Kom­mu­nal­ver­fas­sung und das Baurecht!

Es geht hier nicht nur lapi­dar um einen Grund­stücks­ver­kauf, son­dern um die neue Gestal­tung der Orts­mitte. Die Öffent­lich­keit und die Nach­barn dürf­ten ein gro­ßes Inter­esse daran haben, was auf dem rund 3.800 m² gro­ßen Grund­stück gebaut wird, wel­ches sich im Besitz der Gemeinde befin­det. Also ist die Poli­tik gefragt, hier Vor­ga­ben für die Gestal­tung und Bebau­ung zu machen. Wir sind dazu bereit - CDU und SPD nicht!

Mit der Kon­se­quenz, das beide Ange­bote nicht ver­gleich­bar sind, weil detail­lierte und wich­tige Vor­ga­ben zur Gestal­tung, zur Nut­zung des Grund­stücks und zu den Anfor­de­run­gen der Haupt­mie­ter in dem Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­ren feh­len. Dazu gehört auch die Infor­ma­tion, dass für die auf dem Grund­stück befind­li­che und geschätzt min. 250 Jahre alte Rot­bu­che seit 2022 ein Ver­fah­ren läuft, die­sen schö­nen und gesun­den Baum zum Natur­denk­mal erklä­ren zu lassen.

Selbst­ver­ständ­lich ist die lang­fris­tige Sicher­stel­lung der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung wich­tig. Die Haus­arzt­pra­xis wird seit dem 1. Novem­ber 2014, also seit mehr als 10 Jah­ren unter neuer Regie geführt. Genug Zeit, um sich Gedan­ken für eine Wei­ter­ent­wick­lung der Pra­xis zu machen. Unge­fähr genauso lange ist die Gemeinde Eigen­tü­me­rin des Grund­stücks. Seit 2018 wur­den meh­rere Ver­su­che poli­tisch abge­lehnt, eine Nut­zung und eine Umge­stal­tung  der Orts­mitte zu erarbeiten.

Warum auf ein­mal jetzt diese Eile? Warum wie­der die­ses schnell-schnell ohne durch­dach­tes Han­deln? Es gibt viele nega­tive Bei­spiele in unse­rer Gemeinde, wo genau diese Vor­ge­hens­weise einen gro­ßen Scha­den hin­ter­las­sen hat. Das die SPD-Frak­tion und nicht die Ver­wal­tung um Bür­ger­meis­ter Koslow­ski auf ein von ihr geführ­tes Ver­fah­ren einen Ver­ga­be­vor­schlag macht, spricht Bände. Ein ein­ma­li­ger Vorgang!

Das Ergeb­nis des Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­rens stellt sich zusam­men­fa­send wie folgt dar:

Inves­tor 1:
Der Inves­tor 1 bie­tet einen markt­ge­rech­ten Kauf­preis, Finan­zie­rungs­be­stä­ti­gung von der Bank liegt nach Aus­sage des Inves­tors vor. Der Ent­wurf wurde bereits ein­mal über­ar­bei­tet. Nach dem Vor­ge­spräch ist eine wei­tere Über­ar­bei­tung des Ent­wurfs auf­grund neuer Infor­ma­tio­nen, wie bei­spiels­weise die Erhal­tung des Bau­mes, nötig.  Ein poten­ti­el­ler Haupt­mie­ter will mit dem Inves­tor, wie auch mit der B.I.G. seit Anfang Mai 2025, nicht spre­chen, um Infor­ma­tio­nen zur benö­tig­ten Flä­che und Anfor­de­run­gen geben.

Inves­tor 2:
Der Inves­tor 2 bie­tet einen Kauf­preis von nur rund der Hälfte von dem, was die Gemeinde vor 10 Jah­ren für das Grund­stück selbst bezahlt hat. Zwi­schen­zeit­lich dürfte sich der Wert des Grund­stü­ckes um min. 75 Pro­zent erhöht haben. Der Inves­tor hat noch keine Gesprä­che mit der Bank geführt und kann somit noch keine Finan­zie­rungs­be­stä­ti­gung vor­le­gen. Der Ent­wurf muss auch wie bei Inves­tor 1 auf­grund neuer Infor­ma­tio­nen über­ar­bei­tet wer­den. Haupt­mie­ter, Poli­tik, Ver­wal­tung und Bür­ger­meis­ter haben mit dem Inves­tor bereits vor dem Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­ren meh­rere Gesprä­che geführt, sodass der Inves­tor alle benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen, die eigent­lich auch Teil eines guten und pro­fes­sio­nel­len Ver­fah­rens sein müss­ten, hat. 

Nicht aus­zu­schlie­ßen, dass die Aus­schrei­bung auf den spe­zi­el­len Inves­tor zuge­schnit­ten war. Viel­mehr ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Ent­schei­dung für die­sen Inves­tor bereits vor dem Ver­fah­ren gefal­len ist. Das Inter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­ren war daher nur das not­wen­dige Übel, um den Schein eines öffent­li­chen Ver­fah­rens vorzutäuschen. 

Frage: Für wel­chen Inves­tor wird sich Poli­tik und Ver­wal­tung vor­aus­sicht­lich entscheiden?

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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