Mühlenmuseum - Skandal im Millionenbereich
Der politische Skandal um das Gifhorner Mühlenmuseum und der Insolvenzantrag der Betreibergesellschaft des Mühlenmuseums vor dem Weihnachtsfest nimmt ganz neue Dimensionen an, wenn man die dahinter stehenden Zahlen im Millionenbereich kennt.
Mittlerweile liegen uns auch die Sonderprüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Stadt Gifhorn vor. Seit dem Erwerb des Mühlenmuseums zum 01. Januar 2022 bis zum Stichtag des Prüfberichts Ende Oktober 2024 sind von der Stadt Gifhorn Gelder in Höhe von rund 2.455 Millionen Euro direkt, beispielsweise als Investitionen, oder indirekt über Vorschüsse, zum Beispiel für laufende Betriebskosten, geflossen. Nach Einschätzung des RPA mit Verstößen gegen das Haushalts- und Vergaberecht, die sich nach Einschätzung des RPA auch nicht mehr nachträglich legalisieren lassen.
Allein die im Gesamtbetrag enthaltenen Betriebskosten, dazu dürften u. a. auch Kosten für den Strom- und Gasverbrauch zählen, belaufen sich auf rund 512.000 Euro. Diese dürften sich bis zum Ende des Jahr 2025 um einen weiteren sechsstelligen Bereich erhöht haben. Hierzu muss die Stadt Gifhorn transparent offenlegen, wie hoch die Rückstände zum Stichtag 22. Dezember 2025 (Datum Insolvenzantrag) waren.
Durch das Insolvenzverfahren der Betreibergesellschaft muss die Stadt mit einem Totalverlust zumindest der ggf. offenen Betriebskosten rechnen. Hier wird der Allgemeinheit, anders wie bei den getätigten Investitionen die nach wie vor einen Gegenwert haben, ein echter monetärer Schaden entstehen.
Hierbei ist besonders kritisch, dass nach Ansicht der Prüfer der Pachtvertrag bezüglich der Zahlungen, hier insbesondere Abschlagszahlungen, erhebliche Schwächen aufweist. Was also in jedem privaten Mietvertrag eindeutig geregelt ist, fehlt in einem Pachtvertrag einer öffentlichen Verwaltung. Dilettantischer geht es vermutlich nicht mehr!
Hohe strafrechtliche Relevanz
Vergleicht man diesen Vorgang mit der Verurteilung von dem Ex-Bürgermeister Dennis Ehrhoff aus dem Boldecker Land, der wegen falsch verbuchter 33.000 Euro per Strafbefehl wegen Amtsuntreue zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, kann man das potentielle Strafmaß für die Verantwortlichen der Stadt Gifhorn erahnen.
Anders ist nur, dass Dennis Ehrhoff ein unbequemer Bürgermeister war, den man mit Hilfe der Kommunalaufsicht und Staatsanwaltschaft schnell los werden wollte. Gegen die Verantwortlichen der Stadt Gifhorn vorzugehen, damit werden sich Kommunalaufsicht und Staatsanwaltschaft sehr schwer tun, da immer eine politische Komponente mitspielen wird.
Bürgermeister Matthias Nerlich (CDU) wäre aufgrund der schweren Vorwürfe gut beraten, sein Amt mit sofortiger Wirkung zumindest ruhen zu lassen. Auch ein Verzicht auf eine erneute Kandidatur zur Kommunalwahl im September 2026 wäre angebracht. Konsequent und richtig wäre jedoch ein sofortiger Rücktritt.
Dieser Vorgang zeigt auch deutlich, dass es mit der Kommunalwahl 2026 in den Kommunalparlamenten neue Mehrheiten fern ab der Beteiligung von CDU und SPD geben muss, um solche "Dorfgeschäfte" - pardon "Stadtgeschäfte" in diesem Fall - zu verhindern.
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