Montag, 2. Dez. 24
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DGH Gru­ßen­dorf wird tat­säch­lich verschenkt

Das Dorf­ge­mein­schafts­haus Gru­ßen­dorf kann tat­säch­lich für einen Preis von nur 1 € ver­kauft, oder bes­ser ver­schenkt, wer­den. Das ist das vor­läu­fige Ergeb­nis des von uns Ende April 2019 ein­ge­lei­te­ten Prüf­ver­fah­rens bei der Kom­mu­nal­auf­sicht des Land­krei­ses Gifhorn. 

Wir hat­ten u. a. bean­stan­det, dass die Gemeinde kein Gut­ach­ten zur Ermitt­lung des Ver­kehrs­wer­tes vor der Ver­kaufs­ent­schei­dung durch den Gemein­de­rat in Auf­trag gege­ben hatte und der geringe Preis von nur 1€ einer unzu­läs­si­gen Schen­kung ent­spricht. Die Ver­kaufs­ent­schei­dung hatte gro­ßen Unmut, inbe­son­dere bei den Gru­ßen­dor­fer Bür­gern, erzeugt. 

Für uns eine nicht nach­voll­zieh­bare Ent­schei­dung, ins­be­son­dere auf­grund der lee­ren Kasse der Gemeinde und der dadurch ein­ge­führ­ten Haus­halts­sperre. Die Gemeinde müsste daher eigent­lich gro­ßes Inter­esse haben, mög­lichst hohe Ein­nah­men erzie­len zu können. 

Wert per Gefäl­lig­keits­gut­ach­ten ermittelt?

Die Gemeinde Sas­sen­burg hat mit ihrer Stel­lung­nahme an die Kom­mu­nal­auf­sicht auch ein "Gut­ach­ten" bzw. eine Kos­ten­be­rech­nung vor­legt, auf deren Basis sich die Gemeinde selbst mit einer eige­nen  Ver­kehrs­wert­be­rech­nung den gerin­gen Wert bestä­tigt hat. 

Die Kos­ten­be­rech­nung wurde von einem Pla­nungs­büro erstellt, wel­ches regel­mä­ßig hoch dotierte Auf­träge von der Gemeinde erhält. Eine unab­hän­gige bzw. objek­tive Bewer­tung muss auf­grund einer gewis­sen Befan­gen­heit bzw. einem Abhän­gig­keits­ver­hält­nis ange­zwei­felt wer­den. Wir bewer­ten daher die Berech­nung als ein "Gefäl­lig­keits­gut­ach­ten" ohne Aussagekraft.

Nach unse­rer Auf­fas­sung hätte ohne­hin eine unab­hän­gige Wert­ermitt­lung bzw. ein öffent­li­ches Bie­ter­ver­fah­ren schon vor der Beschluss­fas­sung durch den Gemein­de­rat erfol­gen müs­sen, um einen mög­lichst hohen Kauf­preis zu erzie­len. Zudem lie­gen Wett­be­werbs­an­ge­bote von 100.000 € vor, wel­che jetzt ein­fach ver­nach­läs­sigt wer­den. Beson­ders in Anbe­tracht der aktu­el­len Haus­halts­lage sehen wir nach wie vor nur eine Auf­he­bung des Beschlus­ses als die ein­zig rich­tige Vor­ge­hens­weise an.

Ehren­mal soll auch noch ver­legt werden

Mit dem "Ver­kauf" des Dorf­ge­mein­schafts­hau­ses soll jetzt auch noch das Ehren­mal vor dem DGH auf den Fried­hof ver­legt wer­den, um zusätz­li­che Flä­chen für eine Bebau­ung zu schaf­fen. Mit der Ver­le­gung sol­len auch noch zusätz­li­che Punkte für das Dorf­ent­wick­lungs­pro­gramm künst­lich gene­riert wer­den. Durch das Dorf­ent­wick­lungs­pro­gramm wer­den Steu­er­gel­der im ganz gro­ßen Stil ver­brannt!  Bei­spiels­weise müs­sen für eine gute Bewer­tung Stra­ßen­lam­pen gekauft wer­den, wel­che fast drei­mal so teuer sind wie nor­male Lam­pen. Die Gier nach Punk­ten geht wei­ter… und För­der­gel­der (Steu­er­gel­der)  fal­len vom Himmel!

Bild­nach­weis: © B.I.G.-Sassenburg

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