Abrechnung der Essenspauschale muss überarbeitet werden
In der letzten Sitzung des Familien-, Kultur- und Sportausschusses haben Vertreter aus der Elternschaft die neue Pauschale von 64€/Monat für Mittagessen in den Awo-Kitas in der Gemeinde Sassenburg kritisiert. Dadurch werden die Mittagessen ab 01.12.2018 nicht mehr wie bisher taggenau abgerechnet, wodurch Fehlzeiten unberücksichtigt bleiben.
Claudia Böer, stellvertretende Vorsitzende des Familien-, Kultur- und Sportausschusses:
Von der AWO als Kita-Betreiber und von der Gemeinverwaltung als „Auftraggeber“ hätten wir uns vor der Einführung der Essenspauschaule eine Bekanntmachung und öffentliche Beratung im Gemeinderat erwartet. Einen kausalen Zusammenhang mit der Beitragsfreiheit, wodurch die Einführung der Pauschale von der Verwaltung begründet wurde, können wir nicht erkennen.
Bei einer pauschalen Abrechnung, die sicher einen günstigeren monatlichen Preis garantiert, muss man zwischen kurzfristiger und geplanter Abwesenheit unterscheiden:
Bei planbarer Abwesenheit über einen längeren Zeitraum, wie z.B. Urlaub, geplante Operationen, Mutter/Vater-Kind-Kur etc. muss eine wochengenaue Abrechnung erfolgen. Wenn eine Leistung länger nicht in Anspruch genommen wird, darf diese auch nicht abgerechnet werden.
Bei kurzfristiger und kurzer Abwesenheit über ein paar Tage, wenn das Mittagessen bereits bestellt wurde, sollte keine Gutschrift erfolgen, da dies sonst den Abrechnungsaufwand extrem erhöht und dies auf die Gesamtkalkulation mit einem höheren Gesamtpreis durchschlagen würde.
Grundsätzlich sollen sich die Kita-Mitarbeiterinnen und die Verwaltung der AWO auf die pädagogische Kinderbetreuung konzentrieren und nicht auf die Abrechnung der Mittagessen. Darüber hinaus halten wir die Teilnahme am Mittagessen, wenn sich ein Kind zur Essenszeit, unabhängig von der täglichen Betreuungszeit in der Kita befindet, für pädagogisch wertvoll.