Freitag, 19. Apr. 24
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Arms sorgt für Eklat bei Arbeits­gruppe Rathausneubau

Arms sorgt für Eklat bei Arbeits­gruppe Rat­haus­neu­bau
Am Diens­tag, den 27.11.2018 fand erneut eine Sit­zung der Arbeits­gruppe zum Neu­bau eines Rat­haus­ge­bäu­des in der Gemeinde Sas­sen­burg statt, in der bereits ein Stand­ort fest­ge­legt wer­den sollte.

Da die Arbeits­gruppe ursprüng­lich die Sanie­rungs­mög­lich­kei­ten mit einer wirt­schaft­li­chen Gegen­über­stel­lung zu einem Neu­bau erar­bei­ten sollte, aber längst im Vor­feld ein Neu­bau poli­ti­scher Wille war, woll­ten wir uns an einer rei­nen „Show­ver­an­stal­tung“ nicht betei­li­gen, zumal Bau­recht öffent­li­ches Recht ist. 

Auf­grund der heu­ti­gen Stand­ort­fest­le­gung wollte ich jedoch als Mit­glied des Gemein­de­ra­tes und Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der als Zuhö­rer an der Sit­zung der Arbeits­gruppe teil­neh­men. Die Teil­nahme wurde mir jedoch unter Andro­hung von Poli­zei­ge­walt zur Durch­set­zung des Haus­rechts ver­wei­gert. Da der Bür­ger­meis­ter Rats­mit-glie­dern gegen­über nicht wei­sungs­be­fugt ist, konnte mich dies wenig beein­dru­cken, sodass ich das Sit­zungs-zim­mer nicht ver­las­sen wollte. 

Die Arbeits­gruppe, bestehend aus Bür­ger­meis­ter und der leicht zu beein­flus­sen­den „Alten Garde“ von CDU/SPD, zog dar­auf­hin in das  Büro des Bür­ger­meis­ters zurück, um bei ver­schlos­se­nen Türen  wei­ter „Hin­ter­zim­mer­po­li­tik“ zu betrei­ben, da man offen­sicht­lich viel zu ver­ber­gen hat.

Für uns hat ein Rat­haus­neu­bau keine Prio­ri­tät, solange Kin­der in Con­tai­ner­bau­ten ihre Kin­der­gar­ten- und dem­nächst auch ggf. ihre Schul­zeit ver­brin­gen müs­sen. In den letz­ten Jah­ren war die Ver­wal­tung kaum in der Lage, Beschlüsse des Rates oder Instand­set­zungs­maß­nah­men zeit­nah umzu­set­zen. Bei­spiels­wiese hat man für einen Repa­ra­tur­auf­trag für die Lüf­tungs­an­lage der Wes­ter­be­cker Grund­schule ein­ein­halb Jahre benö­tigt. Trotz per­ma­nen­ter Eng­pass­mel­dun­gen aus dem Bau­amt schei­nen immer aus­rei­chende Kapa­zi­tä­ten für die Rat­haus­pla­nung vor­han­den zu sein. 

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