Donnerstag, 18. Apr. 24
AktivitätenAnträge

Antrag: Nächste Alter­na­tive zum Neubau

Unsere Frak­tion hat eine wei­tere gute Alter­na­tive zum einem Neu­bau oder Teil­neu­bau eines Rat­hau­ses vor­ge­schla­gen. Auf­grund der extrem ange­spann­ten Haus­halts­lage und stark ein­ge­schränk­ter Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten muss sich unsere Gemeinde auf die Pflicht­auf­ga­ben Kin­der­be­treu­ung, Schu­len und Brand­schutz kon­zen­trie­ren. Ein Neu­bau für das Rat­haus gehört nicht zu die­sen Pflichtaufgaben. 

Im Indus­trie­park Tri­an­gel ste­hen ab dem 01. April 2023 Büro­flä­chen zur Ver­fü­gung, die bis­her durch den Land­kreis Gif­horn für die Kon­takt­ver­fol­gung und die mobi­len Impf­teams in der Corona-Pan­de­mie genutzt wor­den sind. Die Büro­flä­chen sind in einem guten und sofort nutz­ba­ren Zustand. Der Miet­preis ent­spricht dem aktu­el­len Miet­preis, den der Land­kreis Gif­horn ent­rich­tet hat und ist als markt­üb­lich einzustufen. 

Teile der Ver­wal­tung könn­ten so bequem aus­ge­la­gert wer­den. Der Bür­ger­ser­vice mit inten­si­vem Publi­kums­ver­kehr wie bei­spiels­weise das Bür­ger­büro und die Kasse sol­len selbst­ver­ständ­lich im Rat­haus in Wes­ter­beck verbleiben. 

Durch die Anmie­tung der Büro­flä­chen könnte zunächst auf einen Neubau/Teilneubau des Rat­hau­ses ver­zich­tet wer­den. Erst wenn die Kitas und Schu­len aus­ge­baut sind, kann man sich ab dem Jahr 2026 noch ein­mal Gedan­ken machen wie es wei­ter­ge­hen könnte.

Was sagt unsere Verwaltung?

Die Gemein­de­ver­wal­tung begrüßt grund­sätz­lich unsere Akti­vi­tä­ten - aber zögert. Zu sehr ist man nach wie vor auf einen Neu­bau fixiert. Mit dem Haus­halt 2023 hätte man bereits auf einen Neu­bau ver­zich­tet und will nur noch durch einen Teil­neu­bau zusätz­li­che Büro­flä­chen schaf­fen. Die Kos­ten für den Teil­neu­bau betra­gen immer noch geschätzte 3 Mil­lio­nen Euro. Die­ses Geld ist nicht ver­füg­bar und bin­det Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten, wel­che für Pflicht­auf­ga­ben benö­tigt wer­den. Auf­grund der Haus­halts­lage muss aber jede Alter­na­tive ernst­haft ver­folgt wer­den - wirk­lich jede Idee, auch wenn diese auf den ers­ten Blick abwe­gig ist. 

Obwohl das Erd­ge­schoss des anzu­mie­ten­den Gebäu­des über meh­rere Türen eben­erdig zu errei­chen ist, ver­weist die Ver­wal­tung auf die feh­lende Bar­rie­re­frei­heit der Ober­ge­schosse und feh­lende Erreich­bar­keit durch öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel. Auch orga­ni­sa­to­ri­sche Hür­den für den Dienst­be­trieb, z.B. Post­ver­sand und Emp­fang, tech­ni­sche Anbin­dung an das IT-Netz­werk wer­den als Gegen­ar­gu­mente aufgeführt.

Wie konnte der Land­kreis Gif­horn dies alles offen­bar pro­blem­los bewältigen?

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

error: Der Inhalt ist urheberlich geschützt