Antrag: Nächste Alternative zum Neubau
Unsere Fraktion hat eine weitere gute Alternative zum einem Neubau oder Teilneubau eines Rathauses vorgeschlagen. Aufgrund der extrem angespannten Haushaltslage und stark eingeschränkter Personalkapazitäten muss sich unsere Gemeinde auf die Pflichtaufgaben Kinderbetreuung, Schulen und Brandschutz konzentrieren. Ein Neubau für das Rathaus gehört nicht zu diesen Pflichtaufgaben.
Im Industriepark Triangel stehen ab dem 01. April 2023 Büroflächen zur Verfügung, die bisher durch den Landkreis Gifhorn für die Kontaktverfolgung und die mobilen Impfteams in der Corona-Pandemie genutzt worden sind. Die Büroflächen sind in einem guten und sofort nutzbaren Zustand. Der Mietpreis entspricht dem aktuellen Mietpreis, den der Landkreis Gifhorn entrichtet hat und ist als marktüblich einzustufen.
Teile der Verwaltung könnten so bequem ausgelagert werden. Der Bürgerservice mit intensivem Publikumsverkehr wie beispielsweise das Bürgerbüro und die Kasse sollen selbstverständlich im Rathaus in Westerbeck verbleiben.
Durch die Anmietung der Büroflächen könnte zunächst auf einen Neubau/Teilneubau des Rathauses verzichtet werden. Erst wenn die Kitas und Schulen ausgebaut sind, kann man sich ab dem Jahr 2026 noch einmal Gedanken machen wie es weitergehen könnte.
Was sagt unsere Verwaltung?
Die Gemeindeverwaltung begrüßt grundsätzlich unsere Aktivitäten - aber zögert. Zu sehr ist man nach wie vor auf einen Neubau fixiert. Mit dem Haushalt 2023 hätte man bereits auf einen Neubau verzichtet und will nur noch durch einen Teilneubau zusätzliche Büroflächen schaffen. Die Kosten für den Teilneubau betragen immer noch geschätzte 3 Millionen Euro. Dieses Geld ist nicht verfügbar und bindet Personalkapazitäten, welche für Pflichtaufgaben benötigt werden. Aufgrund der Haushaltslage muss aber jede Alternative ernsthaft verfolgt werden - wirklich jede Idee, auch wenn diese auf den ersten Blick abwegig ist.
Obwohl das Erdgeschoss des anzumietenden Gebäudes über mehrere Türen ebenerdig zu erreichen ist, verweist die Verwaltung auf die fehlende Barrierefreiheit der Obergeschosse und fehlende Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel. Auch organisatorische Hürden für den Dienstbetrieb, z.B. Postversand und Empfang, technische Anbindung an das IT-Netzwerk werden als Gegenargumente aufgeführt.
Wie konnte der Landkreis Gifhorn dies alles offenbar problemlos bewältigen?
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg