Donnerstag, 25. Apr. 24
Beiträge/ThemenStüde

B-Plan Bern­stein­see - mas­sive Ände­run­gen empfohlen

Der Bau- und Umwelt­aus­schuss hat in einer vier­ein­halb­stün­di­gen und zum Ende hin sehr tur­bu­len­ten Sit­zung mas­sive Ände­run­gen für den neuen Bebau­ungs­plan (B-Plan) für das Gelände des Bern­stein­see emp­foh­len. Abzu­war­ten bleibt, ob der Ver­wal­tungs­aus­schuss (VA) am 17. Novem­ber 2022 die Ände­run­gen bestä­tigt. Sollte den Emp­feh­lun­gen des Bau­aus­schus­ses nicht gefolgt wer­den, ver­liert die Sas­sen­bur­ger Poli­tik end­gül­tig ihre Glaubwürdigkeit.

Schlecht vor­be­rei­tet war das Pla­nungs­büro, des­sen Vor­stel­lung des gesam­ten B-Pla­nes von 450 Sei­ten sich auf 3 Sei­ten beschränkte - sar­kas­tisch für jedes Jahr der Pla­nung eine Seite. Wich­tige Inhalte wur­den erst auf Nach­frage vor­ge­stellt. Bei­spiels­weise konnte auch die ein­fa­che Frage nicht beant­wor­tet wer­den, wie viele Stel­lung­nah­men der Bürger:innen in der ers­ten Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ein­ge­reicht wor­den sind. Unklar blieb auch, inwie­weit die Stel­lung­nah­men der Bür­ger berück­sich­tigt wor­den sind. Stan­dard­ant­wort ist "Dem Hin­weis wird nicht gefolgt". So stel­len wir uns eine Bür­ger­be­tei­li­gung nicht vor. 

Stü­des B.I.G.-Ortsbürgermeister Tris­tan Schmidt hatte hin­ge­gen seine Haus­auf­ga­ben sehr gut gemacht. Mehr­heit­lich wurde sein vor­her schrift­lich ein­ge­reich­ter Ände­rungs­an­trag ange­nom­men, in dem B-Plan die Mög­lich­keit zu schaf­fen, den Eigen­tü­mern und Anwoh­nern das Dau­er­woh­nen in Immo­bi­lien zu gestat­ten, sofern diese nach der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung die Anfor­de­run­gen an Wohn­raum erfüllen. 

Dazu ver­wies er unter Bei­fall der Zuhö­rer sou­ve­rän auf ein recht neues Urteil des OVG Lüne­burg vom 14. Juli 2022 und auf die Ver­pflich­tung der Gemeinde, B-Pläne auf­zu­stel­len, um die Wohn­be­dürf­nisse der Bevöl­ke­rung, ins­be­son­dere von Fami­lien mit Kin­dern, zu erfül­len. Die Schaf­fung von sta­bi­len und sozia­len Wohn­struk­tu­ren soll mit hoher Prio­ri­tät erfol­gen. Die Belange der Wirt­schaft, hier die Belange der Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­sees, sind nach­ran­gig zu berücksichtigen. 

Die soziale Kom­po­nente im B-Plan-Ver­fah­ren wurde auch in zahl­rei­chen Wort­bei­trä­gen von Zuhö­rern ver­misst. Ins­be­son­dere stand in der Kri­tik, dass für die Betrei­ber­ge­sell­schaft ein inten­si­vere Bebau­ung ermög­licht wer­den soll und im Gegen­satz dazu starke Restrik­tio­nen für die Grund­stü­cke im Wochen­end­haus­ge­biet durch­ge­setzt wer­den sollen. 

Wei­tere beschlos­sene Änderungen:

  • Zwi­schen dem Club- und Hotel­be­reich mit den Frei­zeit­an­ge­bo­ten und dem Wochen­end­haus­ge­biet soll auf gan­zer Länge ein Lärm­schutz­wall im Bebau­ungs­plan vor­ge­se­hen werden.
  • Im Club- und Hotel­be­reich dür­fen nur noch wei­tere Läden für den täg­li­chen Bedarf mit einer maxi­ma­len Flä­che von 300 m² ent­ste­hen (Fest­set­zung unter 1.2.1 Satz k).
  • Der Pas­sus "Alle wei­te­ren Nut­zun­gen und Anla­gen, die der Zweck­be­stim­mung die­ses Son­der­ge­bie­tes ent­spre­chen", eben­falls für den Club- und Hotel­be­reich, wurde gestri­chen. Die Betrei­ber­ge­sell­schaft erhält somit enge Vor­ga­ben für die Nutzung.
  • Die im Ent­wurf aus­ge­wie­se­nen "Sport-Frei­zeit-Erho­lung Berei­che" (SSO 5 / SSO 6) neben der Ein­fahrt ins Wochen­end­haus­ge­biet und ent­lang der "Kas­ta­ni­en­al­lee", wo zur­zeit die Block­boh­len­hüt­ten ste­hen, soll wei­ter­hin dem Wochen­end­haus­ge­biet zuge­ord­net wer­den. So soll eine inten­sive und eine hohe Bebau­ung bis zu einer Höhe von 9,5 m ver­hin­dert wer­den. Neben­bei würde erwähnt, dass die Betrei­ber­ge­sell­schaft einen Umzug der Ver­wal­tung plant. Wie die bis­he­rige Flä­che nach­ge­nutzt wer­den soll ist unbekannt. 
  • Eine Klein­tier­hal­tung und die Errich­tung von Swim­ming­pools soll wei­ter­hin zuläs­sig sein. Ein ent­spre­chen­des Ver­bot wurde ersatz­los gestrichen.
  • Die zur Zeit vor­han­dene Grün­flä­che (SSO 2) soll nach Vor­stel­lung des Bau- und Umwelt­aus­schus­ses erhal­ten blei­ben. Die Pläne der Betrei­ber­ge­sell­schaft dort min. 10-12 m hohe Stel­zen­häu­ser bauen zu kön­nen, dürfte damit vor dem Aus stehen. 

Unser Antrag, auch die soge­nann­ten "Strand­bun­ga­lows" der Betrei­ber­ge­sell­schaft eben­falls als Wochen­end­häu­ser zu erhal­ten, wurde mehr­heit­lich abge­lehnt. Zuvor hat­ten Bür­ger­meis­ter Jochen Koslow­ski und Fach­be­reichs­lei­ter Jörg Wol­pers in der poli­ti­schen Debatte mas­siv Par­tei für die Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­sees ergrif­fen. So mas­siv, dass man von Ein­fluss­nahme auf die Mit­glie­der des Aus­schus­ses spre­chen kann. Auch das beauf­trage Pla­nungs­büro hat wäh­rend der gan­zen Sit­zung oft ein­sei­tig "pro Betrei­ber" argu­men­tiert. Somit soll eine Nut­zungs­än­de­rung zuguns­ten der Betrei­ber­ge­sell­schaft erfol­gen und die gewerb­li­che Ver­mie­tung lega­li­siert werden. 

Wei­tere umfang­rei­che Ände­rungs­an­träge unse­rer Frak­tion wur­den von dem Vor­sit­zen­den nach einem Wort­ge­fecht nicht mehr zugelassen.

Der Antrag im Detail:

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

error: Der Inhalt ist urheberlich geschützt