B-Plan Bernsteinsee - massive Änderungen empfohlen
Der Bau- und Umweltausschuss hat in einer viereinhalbstündigen und zum Ende hin sehr turbulenten Sitzung massive Änderungen für den neuen Bebauungsplan (B-Plan) für das Gelände des Bernsteinsee empfohlen. Abzuwarten bleibt, ob der Verwaltungsausschuss (VA) am 17. November 2022 die Änderungen bestätigt. Sollte den Empfehlungen des Bauausschusses nicht gefolgt werden, verliert die Sassenburger Politik endgültig ihre Glaubwürdigkeit.
Schlecht vorbereitet war das Planungsbüro, dessen Vorstellung des gesamten B-Planes von 450 Seiten sich auf 3 Seiten beschränkte - sarkastisch für jedes Jahr der Planung eine Seite. Wichtige Inhalte wurden erst auf Nachfrage vorgestellt. Beispielsweise konnte auch die einfache Frage nicht beantwortet werden, wie viele Stellungnahmen der Bürger:innen in der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eingereicht worden sind. Unklar blieb auch, inwieweit die Stellungnahmen der Bürger berücksichtigt worden sind. Standardantwort ist "Dem Hinweis wird nicht gefolgt". So stellen wir uns eine Bürgerbeteiligung nicht vor.
Stüdes B.I.G.-Ortsbürgermeister Tristan Schmidt hatte hingegen seine Hausaufgaben sehr gut gemacht. Mehrheitlich wurde sein vorher schriftlich eingereichter Änderungsantrag angenommen, in dem B-Plan die Möglichkeit zu schaffen, den Eigentümern und Anwohnern das Dauerwohnen in Immobilien zu gestatten, sofern diese nach der Niedersächsischen Bauordnung die Anforderungen an Wohnraum erfüllen.
Dazu verwies er unter Beifall der Zuhörer souverän auf ein recht neues Urteil des OVG Lüneburg vom 14. Juli 2022 und auf die Verpflichtung der Gemeinde, B-Pläne aufzustellen, um die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere von Familien mit Kindern, zu erfüllen. Die Schaffung von stabilen und sozialen Wohnstrukturen soll mit hoher Priorität erfolgen. Die Belange der Wirtschaft, hier die Belange der Betreibergesellschaft des Bernsteinsees, sind nachrangig zu berücksichtigen.
Die soziale Komponente im B-Plan-Verfahren wurde auch in zahlreichen Wortbeiträgen von Zuhörern vermisst. Insbesondere stand in der Kritik, dass für die Betreibergesellschaft ein intensivere Bebauung ermöglicht werden soll und im Gegensatz dazu starke Restriktionen für die Grundstücke im Wochenendhausgebiet durchgesetzt werden sollen.
Weitere beschlossene Änderungen:
- Zwischen dem Club- und Hotelbereich mit den Freizeitangeboten und dem Wochenendhausgebiet soll auf ganzer Länge ein Lärmschutzwall im Bebauungsplan vorgesehen werden.
- Im Club- und Hotelbereich dürfen nur noch weitere Läden für den täglichen Bedarf mit einer maximalen Fläche von 300 m² entstehen (Festsetzung unter 1.2.1 Satz k).
- Der Passus "Alle weiteren Nutzungen und Anlagen, die der Zweckbestimmung dieses Sondergebietes entsprechen", ebenfalls für den Club- und Hotelbereich, wurde gestrichen. Die Betreibergesellschaft erhält somit enge Vorgaben für die Nutzung.
- Die im Entwurf ausgewiesenen "Sport-Freizeit-Erholung Bereiche" (SSO 5 / SSO 6) neben der Einfahrt ins Wochenendhausgebiet und entlang der "Kastanienallee", wo zurzeit die Blockbohlenhütten stehen, soll weiterhin dem Wochenendhausgebiet zugeordnet werden. So soll eine intensive und eine hohe Bebauung bis zu einer Höhe von 9,5 m verhindert werden. Nebenbei würde erwähnt, dass die Betreibergesellschaft einen Umzug der Verwaltung plant. Wie die bisherige Fläche nachgenutzt werden soll ist unbekannt.
- Eine Kleintierhaltung und die Errichtung von Swimmingpools soll weiterhin zulässig sein. Ein entsprechendes Verbot wurde ersatzlos gestrichen.
- Die zur Zeit vorhandene Grünfläche (SSO 2) soll nach Vorstellung des Bau- und Umweltausschusses erhalten bleiben. Die Pläne der Betreibergesellschaft dort min. 10-12 m hohe Stelzenhäuser bauen zu können, dürfte damit vor dem Aus stehen.
Unser Antrag, auch die sogenannten "Strandbungalows" der Betreibergesellschaft ebenfalls als Wochenendhäuser zu erhalten, wurde mehrheitlich abgelehnt. Zuvor hatten Bürgermeister Jochen Koslowski und Fachbereichsleiter Jörg Wolpers in der politischen Debatte massiv Partei für die Betreibergesellschaft des Bernsteinsees ergriffen. So massiv, dass man von Einflussnahme auf die Mitglieder des Ausschusses sprechen kann. Auch das beauftrage Planungsbüro hat während der ganzen Sitzung oft einseitig "pro Betreiber" argumentiert. Somit soll eine Nutzungsänderung zugunsten der Betreibergesellschaft erfolgen und die gewerbliche Vermietung legalisiert werden.
Weitere umfangreiche Änderungsanträge unserer Fraktion wurden von dem Vorsitzenden nach einem Wortgefecht nicht mehr zugelassen.
Der Antrag im Detail:
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