Freitag, 26. Apr. 24
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Nut­zung von Feu­er­scha­len/-kör­ben erlaubt

Tolle Nach­richt im Lock­down! Damit noch ein biss­chen Weih­nachts-, Sil­ves­ter- und Neu­jahrs­stim­mung auf­kom­men kann, ist ab Mon­tag, den 21. Dezem­ber 2020, die Nut­zung von Feu­er­scha­len und Feu­er­kör­ben zuläs­sig, wenn die Nut­zung vor­her von der Gemein­de­ver­wal­tung geneh­migt wird.

Für die Geneh­mi­gung ist eine Email an die Gemein­de­ver­wal­tung unter der Adresse gemein­de­ver­wal­tung@sassenburg.de aus­rei­chend. Die Geneh­mi­gung erfolgt dann kos­ten­los eben­falls per Email. 

Auf­grund der Corona-Pan­de­mie hatte die Gemein­de­ver­wal­tung bis­her die erfor­der­li­chen Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen auf Grund­lage der „Ver­ord­nung zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung in der Gemeinde Sas­sen­burg“ nicht erteilt. 

Trotz der unkom­pli­zier­ten und unbü­ro­kra­ti­schen Rege­lung zur Nut­zung der Feu­er­scha­len und Feu­er­kör­ben den­ken Sie bitte an die Umwelt, die Nach­bar­schaft und selbst­ver­ständ­lich an die Rege­lun­gen zur Ein­däm­mung der Corona-Pan­de­mie!

Ver­mei­den Sie eine starke Rauch­ent­wick­lung und Fun­ken­flug. Das Ver­bren­nen von Abfäl­len ist selbst­ver­ständ­lich nicht erlaubt und stellt nach wie vor eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar. 

Sym­bol­bild von Kers­tin Rie­mer auf Pixabay

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