Dienstag, 19. Mrz. 24
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B188: Behörde lehnt Krei­sel end­gül­tig ab

Die Nie­der­säch­si­sche Stra­ßen­bau­be­hörde in Wol­fen­büttel hat es end­gül­tig abge­lehnt, im unfall­träch­ti­gen Ein­mün­dungs­be­reich der L289 zur B188 bei Wes­ter­beck einen Kreis­ver­kehrs­platz zu errich­ten - trotz der ein­stim­mi­gen Reso­lu­tion des Gemein­de­ra­tes und trotz ein­deu­ti­ger Umfra­ge­er­geb­nisse pro Krei­sel. Eine Betei­li­gung der Gemeinde Sas­sen­burg bei der Ent­schei­dung ist nach wie vor nicht erwünscht. Stra­ßen­bau­be­hörde und Unfall­kom­mis­sion las­sen sich nicht "rein­re­den".

Wie bereits im Juni 2022 berich­tet, bleibt es bei der Ent­schei­dung, dass im Jahr 2024 eine Ampel­an­lage errich­tet wird. Als Haupt­grund wer­den die hohen Kos­ten eines Krei­sels genannt. Nach einer Schät­zung belau­fen sich die Kos­ten auf 798.000 Euro für einen Krei­sel und 487.000 Euro für eine Ampel­an­lage. Selbst wenn die Gemeinde Sas­sen­burg bereit wäre die Dif­fe­renz von rund 311.000 Euro zu über­neh­men, würde dies nichts an der Ent­schei­dung ändern.

Beide Ent­schei­dungs­trä­ger, also de Stra­ßen­bau­be­hörde und die Unfall­kom­mis­sion, gehen zudem davon aus, dass eine Ampel­an­lage leis­tungs­fä­hi­ger ist , sprich den Ver­kehrs­fluss bes­ser regeln und am lau­fen hal­ten kann. Eine Fehl­ein­schät­zung wie für die Ampel­an­lage an der "Dra­gen­kreu­zung" ( K114/K31/B188)?

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